AOK und Rechtsbeugung

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Inuit
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AOK und Rechtsbeugung

Beitragvon Inuit » 11.05.2012, 16:34

Hallo,

aufgrund meines ausgeübten Berufes falle ich unter das Künstlersozialversicherungsgesetz und die Künstlersozialkasse stellt die Versicherungspflicht fest.

Wie ich aus den Akten erfahren habe, bedrängt die AOK die Künstlersozialkasse allerdings massiv, meine Versicherungspflicht abzulehnen -egal welcher Sachverhalt vorliegt.

So ruft ein Mitarbeiter bei der KSK an und sagt wörtlich über mich: "Er ist chronisch krank. Wir wollen ihn nicht."

Und:"Kann man nicht über den Vorstand gehen, um die Versicherungspflicht abzulehnen?" Es wären teure Therapien von mir zu erwarten.

Ich habe mich mit der KSK geeinigt. Die Versicherungspflicht wurde festgestellt. Auch die Beiträge bezahle ich.

Trotzdem weigert sich die AOK, mir eine Versichertenkarte auszustellen.

Wie kann man die AOK zwingen, sich ans Gesetz zu halten ?

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Beitragvon Frank » 11.05.2012, 17:09

Hallo,

woher weißt du wie das abgelaufen ist und bist du auch in der Lage die o.g. Aussagen zu beweisen?

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Beitragvon Inuit » 11.05.2012, 17:53

Durch Akteneinsicht bei der KSK. Der Mitarbeiter der Künstlersozialkasse hat den Vorgang genauso protokolliert.Ich habe es also schrifttlich, kann es beweisen.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 12.05.2012, 11:12

Hallo,
da gibt es nur eines - Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den MA. der Kasse.
Auch wenn ich selbst MA. einer Krankenkasse bin, aber so etwas ist nicht nur grob fahrlässig, das ist Vorsatz.
Ich habe nicht den leisesten Schimmer, warum sich ein Kassenmitarbeiter solcher Methoden bedient.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 12.05.2012, 11:37

Nein, dafür brauchst Du keine Dienstaufsichtsbeschwerde. Du musst nur die Aufsichtsbehörde lediglich über diesen Sachverhalt informieren. Bei den AOKén liegt die Dienstaufsichtsbehörde in der Regel bei den Ländern.

Denn der Gesetzgeber hat gerade seit dem 01.01.2012 an solche Fälle gedacht. Wir halten fest, dass Du als Künstler die AOK gewählt hat. Damit darf die Kasse dich nicht ablehnen. Offensichtlich versucht man hier es doch.

Zitat 175 Abs. 2a SGB V

(2a) Liegen der Aufsichtsbehörde Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Krankenkasse entgegen Absatz 1 Satz 2 eine Mitgliedschaft rechtswidrig abgelehnt hat oder die Abgabe der Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 verhindert oder erschwert, hat sie diesen Anhaltspunkten unverzüglich nachzugehen und die Krankenkasse zur Behebung einer festgestellten Rechtsverletzung und zur Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen zu verpflichten.

Als rechtswidrig ist insbesondere eine Beratung durch die angegangene Krankenkasse anzusehen, die dazu führt, dass von der Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 ganz abgesehen wird oder diese nur unter erschwerten Bedingungen abgegeben werden kann.

Die Verpflichtung der Krankenkasse nach Satz 1 ist mit der Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 50.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verbinden.

Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach den Sätzen 1 und 3 haben keine aufschiebende Wirkung. 5Vorstandsmitglieder, die vorsätzlich oder fahrlässig nicht verhindern, dass die Krankenkasse entgegen Absatz 1 Satz 2 eine Mitgliedschaft rechtswidrig ablehnt oder die Abgabe der Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 verhindert oder erschwert, sind der Krankenkasse zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet.

Die zuständige Aufsichtsbehörde hat nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regressverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.

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Beitragvon Czauderna » 12.05.2012, 14:31

Hallo Rossi,
sorry, ich vergaß wieder einmal deinen Sinn für das Korrekte.
Sei dann auch bitte so nett, und erkläre uns jetzt genau was der Betroffene machen soll - mit dem Text von dir weiß er nun rechtlich Bescheid, hilft ihm aber nicht unbedingt weiter.
Wenn ich schreibe "Dienstaufsichtsbeschwerde", dann meine ich eine schriftliche Beschwerde direkt bei der Kasse (Vorstand bzw, Geschäftsleitung), mit namentlicher Benennung des Mitarbeiters.
Das wirkt in der Praxis Wunder, vor allem wenn er im Recht ist - kein Arbeitgeber duldet es, wenn ein Mitarbeiter so handelt.
Wenn er sich direkt an die Aufsichtsbehörde wendet, glaube mir, wenn da überhaupt etwas passiert, dann erheblich zeit verzögert.
Eine Kompromisslösung wäre, eine Kopie der Beschwerde direkt an die
Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu senden.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 12.05.2012, 14:42

Wo ist das Problem?

Der Poster hat sich offensichtlich eine Kopie des Aktenvermerkes (AOK will den Kunden nicht, weil zu teuer) gemacht.

Ein kleines Anschreiben an die Aufsichtsbehörde der Kasse (Adresse findet man meistens auf Internetseite der entsprechenden Kasse) mit der Bitte um Einleitung des Verfahrens nach § 175 Abs. 2a SGB V.

Eine Durchschrift an die Kasse.

Ich glaube, dass es dann vermutlich noch nicht einmal 2 Wochen dauern wird, bis der Kunde die schöne Chipkarte hat.

Ferner wird der zuständige Sachbearbeiter der Kasse vermutlich vom Vorstand dann eingenordet werden.

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Beitragvon Czauderna » 12.05.2012, 14:54

Hallo Rossi,
nein, kein Problem - ich sage nur, der Weg von
Aufsichtsbehörde zur Kasse ist nach meiner Erfahrung ein langer, was die Reaktionszeit/Dienstweg angeht.
Ich hatte vor Jahren mal einen Fall, da hat uns
der Versicherte in seinem Beschwerdeschreiben damit "gedroht" die Beschwerde an das BVA zu senden, wenn wir nicht innerhalb von 8 Tagen reagieren würden - das klappte damals auch -
wer will schon gerne Stellungnahmen an die Aufsichtsbehörde schreiben.
Soll der Fragesteller selbst entscheiden, welchen Weg er für den effektiveren hält, oder ?
Gruss
Czauderna

PS. 2 Wochen dauert es schon bei ganz normalen Sachen bis die KVK bzw. die EgK. beim Versicherten ist - können aber auch schon mal nur 8 Tage sein.

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Beitragvon Rossi » 13.05.2012, 22:10

Tja, mag wohl sein, dass es etwas länger dauert.

Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Weg wirkungsvoller ist.

Meines Erachtens ist es ein klassischer Fall von § 175 Abs. 2a SGB V. Die Vorschrift gibt es ja erst seit dem 01.01.2012.

Und wenn die Aufsichtsbehörde dieser Geschichte (schriftlicher Akenvermerk liegt vor) nachgeht, dann wird so eine Geschichte in dieser Filiale nie wieder passieren. Glaube ich zumindest; ich weiß es natürlich nicht.

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Beitragvon Czauderna » 13.05.2012, 22:19

Hallo Rossi,
da ist er wieder , du zitierst ( vollkommen korrekt)
die Gesetze - ich schreibe aus der Praxis.
Das muss kein Widerspruch sein !!
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 13.05.2012, 22:35

Völlig klar, es muss kein Widerspruch sein.

Aber kannst Du dir vielleicht vorstellen, wenn ich mich mit den Praktikern der Kasse anlege und Gesetze zitiere, dass ich hier teilweise gute Erfolge erzielt habe?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 14.05.2012, 05:11

Rossi hat geschrieben:Völlig klar, es muss kein Widerspruch sein.

Aber kannst Du dir vielleicht vorstellen, wenn ich mich mit den Praktikern der Kasse anlege und Gesetze zitiere, dass ich hier teilweise gute Erfolge erzielt habe?


Hallo Rossi,
ich kann mir sehr viel vorstellen und selbstverstaendlich
auch das. Im direkten, fallbezogenen Kontakt,
geht es auch nicht anders, vollkommen klar.
Nur, wenn mich ein Betroffener fragt, dann
versuche ich ohne das auszukommen, nicht immer,
aber immer oefter. Ist aber grundsaetzlich egal,
Hauptsache er versteht es und vor allen Dingen,
es hilft ihm.
Gruss
Czauderna


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