Kein Krankengeld nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses???

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Nici1988
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Kein Krankengeld nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses???

Beitragvon Nici1988 » 03.07.2012, 12:02

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich bin seit dem 18.06. Krankgeschrieben. Mein Zeitarbeitsvertrag ging nur bis zum 30.06. Selbstverständlich habe ich mich vorher beim Arbeitsamt pünklich gemeldet.

Gestern habe ich dann vom Arbeitsamt erfahren, dass ich kein Geld von denen bekomme, da ich gestern für weitere 3 Wochen Krankengeschrieben bin und somit dem "Arbeitsmarkt" nicht zur Verfügung stehe. Daher habe ich mich an meine AOK gewendet.

Diese sagten mir heute, dass ich kein Krankengeld bekommen würde, da ich mich nicht rechtzeitig hab weiter Krankenschreiben lassen! :shock:

Hintergund: Ich war bis zum 01.07 Krankgeschrieben. Das war ein Sonntag. Da mein Hausarzt erst wieder am 02.07 aus dem Urlaub gekommen war, bin ich am Montag den 02.07 zu Ihm gegangen. Dieser hat mich dann weitere 3 Wochen Krankengeschrieben. Die Krankschreibungen vom 18.06 - 01.07. waren vom Krankenhaus aus, da ich eine OP hatte. Ich musste jede Woche dort hin zum Verbandswechsel.


Ich bin echt Sauer auf die AOK und kann das verhalten nicht verstehen. Wenn ich doch bis Sonntag Krankgeschrieben bin ist es doch normal dann am Montag zum Arzt zu gehen oder? Die AOK sagte mir ich hätte dies bereits am Freitag machen müssen! Da war aber mein Hausarzt im Urlaub.

Ich bekomme jetzt weder Krankengeld noch Arbeitslosengeld??

Wer kann mir helfen????????

:cry:

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.07.2012, 21:38

Puh, das sieht wirklich nicht gut aus.

Die Rechtsprechung geht hier in eine ziemlich eindeutige Richtung. Du hättest leider den Arzt schon am 01.07. aufsuchen müssen bzw. vorher.

Damit wird Dich die Kasse aus dem Krankengeldbezug kicken.

Ich würde es aber anders machen und der Kasse ne Breitseite verpassen.

Okay, Du bist jetzt bist noch für weitere 3 Wochen krankgeschrieben und bekommst zunächst kein Krankengeld und kein ALG I.

Sehe bitte zu, dass Du nach Ablauf dieser 3 Wochen wieder fit wirst (keine weitere AU), damit Du dann - nach Ablauf dieser 3 Wochen - ALG I beantragen kannst. Du steht dann also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

In dieser Konstellation muss die Kasse dann dennoch Krankengeld gewähren, weil Du innerhalb des sog. nachgehenden Leistungsanspruches (max. 1 Monat) wieder durch den ALG I-Bezug versichert bist. Im Rahmen des sog. nachgehenden Leistungsanspruches (max. 1 Monat) bekommst Du dann auch das Krankengeld.

Wenn Du dich allerdings nocht länger (mehr als 1 Monat nach Ende der Beschäftigung) krankschrieben lässt, dann bekommst Du weder ALG I noch das Krankengeld.

Dieser Trick funktioniert allerdings auch nur, wenn Du während dieser Zeit nicht familienversichert werden kannst.


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