Reha beantragen bei der KK

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Qosmio830
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Reha beantragen bei der KK

Beitragvon Qosmio830 » 05.07.2012, 16:00

Hallo,
ich bin 23 Jahre alt und brauche eine Reha wegen einer Psychischen Krankheit. Die Raha dauert im Schnitt 3-5 Jahre.

Entlassberichte von Krankenhäusern, mein Artz und ein Gutachten empfehlen eine Rehabilitation-Maßname.

Ich habe schon ende 2010 eine Reha bei der KK beantragt bzw wude sie in meinem Namen an die Rentenversicherung weitergeleitet.

Die Rentenversicherung hat ca ein halbes Jahr später die kostenübername abgelehnt. Wegen keine Chace auf Besserung. Volle Erwerbsminderung. Daraufhin hab ich mit einem Anwalt Wiederspruch eingelegt. Dieser Wiederspruch wurde Mitte Dezember 2011 zurückgewiesen.
Die Klagefrist ist abgelaufen.
Derzeit erhalte ich befristete Rente.

In dem Entgültigem Wiederspruchsbescheid der DRV steht:
"Eine Rehabilation für Psychisch Kranke ist notwendig. Da derzeit keine positive Erwerbsprognose besteht, ist der Rentenversicherungsträger nicht zuständig, sondern ggf. die Krankenkasse"

Jetzt will ich einen neuen Rehaantrag bei der KK stellen. Diese will aber schonwieder den Antrag an die DRV weiterleiten, so hat es sich zumindest am Telefon gerade angehört.

Ist jetzt nach der Zurückweisung des Wiederspruchs seitens der DRV nicht die KK zuständig?

Soll ich darauf pochen dass ich den Rehaantrag bei der KK stelle (nur bei der KK, keine Weiterleitung)? -ist das möglich?

Mir kommt es so vor als ob meine Krankenkasse die die Reha um jeden Preis wegen der hohen Kosten nicht zahlen will und den schwarzen Peter lieber an die DRV schiebt. Kosten von ca 200.000 € für 5 Jahre/ 111€ pro Tag.

Ich befürchte das bei einer Beratung im Hause meiner KK, der nette Mitarbeiter der KK es so hintricksen will das der Antrag wieder an die DRV weitergeleitet wird.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 05.07.2012, 20:32

Hallo,
ja. kann schon sein, weil es tatsächlich so ist, dass grundsätzlich erst der Reha-Träger zuständig ist. Diesen Weg will bzw. wird die Kasse offensichtlich jetzt auch gehen wollen, das es sich um ein neues Antragsverfahren handelt.
Es wäre sinnvoller gewesen, direkt nach erteilung des bescheides nach dem Widerspruch die Kasse direkt anzugehen und dort den Antrag zu stellen. Die KAsse hätte hier den MDK eingeschaltet und der haette zu beurteilen gehabt, ob die Reha-Massnahme zu Lasten der Kasse auch notwendig gewesen wäre (Reha-Ziel !!). Jetzt ist schon zu viel Zeit vergangen, deshalb wird die Kasse
das Ganze wieder als neuen Antrag werten und an den RV-Träger verweisen - schliesslich könnte sich ja auch in der Zwischenzeit (mehr als ein halbes Jahr) auch die Erwerbsprognose verbessert haben.
Gruss
CZauderna


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