Kasse verweigert Behandlung mit Uropol

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aldi110
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Kasse verweigert Behandlung mit Uropol

Beitragvon aldi110 » 04.08.2012, 09:42

guten morgen liebes Forum,

ich habe folgenden Sachverhalt: Mein Sohn (inzwischen 19) seit Geburt schwerbehindert, hat seit einigen Jahren einen Schlauch in der Harnblase, der den Urin abführt.

Dieser Schlauch setzt sich immer wieder mit Keimen voll, muss daher ständig in intervallen von max. 6 Wochen stationär gewechselt werden. Er hat ständig schmerzen und infekte, hat dementsprechend viele Fehlzeiten in seinem Ausbildungsbetrieb ect.

Nun wurde ihm eine Behandlung mit Uropol angeboten, dies soll die Blasenwände verstärken, so hofft man die ständig wieder kehrenden Infekte zu verringern.

Die Behandlung ist jetzt seitens der KK abgelehnt worden, mit der Begründung es wäre eine Igel Behandlung und es handel sich um ein Medizinprodukt. Er soll mit seinem Arzt reden ob es alternativen gibt.

Nun ja das hat er im Vorfeld getan, die Ärzte haben das so entschieden weil es keine andere Möglich keit gibt.

Was kann man tun um an diese Behandlung zu kommen?

danke und gruß Aldi

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Thomas Kliem
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Beitragvon Thomas Kliem » 04.08.2012, 10:11

http://www.uropol.de/das_produkt_uropol ... aehigkeit/

Angeblich erstatten manche Kassen Uropol. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob das stimmt. Ich würde mich an Telefon hängen oder E-Mails an alle Kassen schreiben und dann ggfls. einen Wechsel der Kasse vollziehen.

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Beitragvon Vergil09owl » 04.08.2012, 10:45

Wenn denn eine Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt wird, müßte dies mit einem konkreten ärztlichen Attest erfolgen unter Ausschluss aller andern Möglichkeitenzur Vermeidung von rezividirenden chronischen Blasenentzündungen. Im Normalfall müßte auch geprüft werden ob es denn vieleicht "nicht nur " um eine chronische Entzündung in der Blase handelt die chirugisch behandelt werden muss / könnte. Vieleicht sollte auch der Rat von Selbsthilfegruppen in Anspruch genommen werden.

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Beitragvon Czauderna » 04.08.2012, 11:10

Hallo,
wenn es keine Alternativen gibt, dann lässt sich das doch feststellen.
Ein Fachärztliches Attest mit entsprechender Begründung und einen Antrag bei der Kasse auf Kostenübernahme - die Kasse wird dann den MDK beauftragen eine entsprechende Begutachtung durchzuführen.
Klar ist, wenn es auf der IGEL-Liste steht, ist es grundsätzlich keine Kassenleistung.

Telefonisch und E-Mails oder Kassenwechsel ist nicht ziel führend.

Gruss
Czauderna

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Beitragvon aldi110 » 04.08.2012, 13:08

nun ja, das gab es alles, zum Antrag gab es ein Attest und eine ausführliche Beschreibung der Situation. Der MDK hat begutachtet, wie immer anhand der Aktenlage, und entschieden. Mir gegenüber ist behauptet worden das wäre eine Igel Leistung, ob das so ist kann ich nicht nachvollziehen. Ich sehe nur das wieder einmal keine Leistung seitens der KK erfolgt (also eine die Sinn macht) und so weiter die Standard Schiene gefahren wird mit regelmässigen Schlauchwechselt und gabe von Medikamenten wo mein Sohn schon immunitäten entwickelt hat.

Ich finde es äußerst fragwürdig das ein MDK sich gegen die ärztlichen Meinungen von 2 Kliniken in Norddeutschland stellt. Diese Kliniken behandeln meinen Sohn seit Jahren und sind sicher kompetenter wie der MDK.

was kann ich noch tun? und ps: mit der Barmer GEK zu kommunizieren ist äußerst schwierig...antworten auf schreiben dauern mind. 6 Wochen

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Beitragvon Vergil09owl » 04.08.2012, 13:27

Guten Tag ich bin jetzt leider nicht so Firm im Bereich des Leistungsrechtes, ich würde die Kliniken bitten oder selber schauen was der Gemeinsame Bundesausschuss zu der Thematik sagt, es gibt allerdings auch Urteile zu dieser Problematik die ggf solche Beschlüsse wieder ausgehebelt haben.

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Thomas Kliem
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Beitragvon Thomas Kliem » 04.08.2012, 13:41

Ich finde es äußerst fragwürdig das ein MDK sich gegen die ärztlichen Meinungen von 2 Kliniken in Norddeutschland stellt. Diese Kliniken behandeln meinen Sohn seit Jahren und sind sicher kompetenter wie der MDK.


Darum geht es in der GKV aber leider nicht. Dafür werden lieber Leistungen für Väter und Mütter erbracht, die wegen eines erkälteten Kindes zu Hause bleiben müssen...

Ich hoffe, dass die ganzen Anti-PKV Trolls das mal lesen. Hier wäre eine Erstattung nämlich kein Thema.

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Aber da gibt es noch eine Möglichkeit

Beitragvon Vergil09owl » 04.08.2012, 14:12

http://www.g-ba.de/downloads/17-98-2289 ... _label.pdf

Es gibt hierzu ein neues Urteil vom BSG genau zu prüfen

Allerdings wenn ichmir dazu denn die DIMIDI Datenbnk ansehe naja.

https://portal.dimdi.de/websearch/servl ... DEFANCHOR_

https://portal.dimdi.de/websearch/servl ... EFANCHOR__

ggf. müßte ein Widerspruch erhoben werden gegen den Bescheid und daruf verwiesen werden das es bei bestimmten Erkrankungen und Behinderungen angebracht ist diese Medikament / einzusetzen. Um langfristigen Folgen für die Gesundheit des Sohnes und eine weitere Beeinträchtigung zu vermeiden denn bei dem DK oder SKFK deines Sohne ist es notwendig das entsprechende Vorsorge getrieben wird, der Wirkstoff ist Natrium-Chondroitinsulfat. Soweit ich das sehe kosten 5 Packungen so um die 199 €. DK Wechsel im Krankenhaus dauert ambuland ungefähr 30 minuten, Kosten für die Behndlung der Cystits nuja .. kann man nicht abschätzen. vieleicht sollte man sich dennmal an den GBA wenden.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... id=3464922

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... n=#anchor0

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Beitragvon Czauderna » 04.08.2012, 14:49

Hallo,
also, wie so oft, eine Sache für die Gerichtsbarkeit. Wenn man mit einer Entscheidung der Kasse, die u.a. auf einem MDK-Gutachten basiert, nicht einverstanden ist, dann muss man eben den Rechtsweg beschreiten. Das klingt zwar so, als ob ich für die Situation des betroffenen Versicherten kein Verständnis hätte, aber das Gegenteil ist der Fall. es kann aber nicht angehen, das eine Kasse, deren Mitarbeiter nun wahrlich keine Mediziner sind, eine Entscheidung trufft, die in einem solchen Fall nicht gutacherlich gestützt wird. Dies gilt für beide Fälle, sowohl für die Bewilligung als auch für die Ablehnung. Wenn also hier in diesem Fall die Kasse die Sache bewilligt hätte, dann müssten wir nicht darüber diskutieren weil ja der Fragesteller das bekommen hätte, was er haben wollte, ergo hätte er dem MDK ob seines Gutachtens schon die entsprechende Kompetenz unterstellt ?.
Überhaupt Kompetenz ? - das ist immer eine schwierige Frage - ich nur mal so ganz beiläufig auf die Probleme in den deutschen Krankenhäusern hinweisen, aber das wäre ein anderes Thema.
Und zu dem Hinweis auf die PKV - auch die zahlt auch nicht anstandslos alles was da eingereicht wird an Rechnungen. Aber darum geht es nicht, die PKV ist hier nicht gefragt sondern die GKV.

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Beitragvon Vergil09owl » 04.08.2012, 14:52

Achja es gibt auch ein positives Urteil zu Uropol

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... n=#anchor0

Und ein weiters negatives.

Urteil vom 11.01.2011 - S 27 KR 59/09 | SGB V §§ 2, 15, 27 I 2 Nr. 3, 31 I, 73, 92 SG Frankfurt/Oder

Allerdings steht hier noch die BSg Rechtsprechung aus:

https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... hricht.jsp

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Beitragvon aldi110 » 04.08.2012, 17:01

danke erstmal an alle die geantwortet haben.

@czauderna, mein Sohn will das gar nicht haben, auch ist ihm dieser Schlauch zu wider...es ist ihm von behandelnden Ärzten empfohlen worden. Bei diesen Ärzten ist er seit Jahren in Behandlung, ich gehe also davon aus das die wissen was sie machen. Bei MDK Ärzten habe ich erlebt das diese z.b bei der frage ob ein Kind pflegebedürftig ist, gesagt haben...ihr Kind kann ja laufen. Nach dem Satz hat meine Frau den lieben Doktor vor die Tür gesetzt. Ein Arzt der nicht mal die Akte liest...

Ich seh das jetzt inzwischen so das es kein BSG Urteil zu diesem Mittel gibt. Da die Barmer GEK selbst bei vorliegen von BSG Urteilen Sturrheit an den Tag legt (mein anderer Beitrag zu der 1% Regel), werden wir wohl noch einmal mit dem Arzt reden. Vielleicht gibt es ja eine alternative...

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Beitragvon aldi110 » 17.08.2012, 14:50

hallo an alle,

wir haben mit dem behandelnden Arzt noch einmal geredet, es gibt keine alternativen beim jetzigen Stand der Medizin.

Er hat uns eine ärztliche Bescheinigung erstellt, hier eine Abschrift:

es wird bestätigt das bei Herrn xxx rezidivierende/ chronische Harnwegsinfekte vorliegen, die neben einer oralen antibiotischen Prophylaxe einer intermettierenden intravenösen, teils nephrotoxischen Antibiotikagabe bei multiresistenten Keimen notwendig machen.

Zur Reduktion dieser Harnwegsinfekte bei liegendem suprapudischem Katheter ist aus medizinischer Sicht daher ein Therapieversuch mit Uropol indiziert, da inzwischen auch Reservenantibiotika nur noch teilweise wirksam sind.

Sehen die chancen jetzt besser aus das Mittel zu kriegen?

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Beitragvon Vergil09owl » 17.08.2012, 21:26

Eher nicht

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Beitragvon Czauderna » 18.08.2012, 10:56

Hallo,
ich bin kein Mediziner, von daher kann ich auch nix zu den Chancen sagen - mein Rat, die Kasse unter Vorlage dieses Bescheinigung noch einmal angehen und ein erneutes Gutachten (Widerspruchsgutachten, welches dann von einem anderen Arzt des MDKS erstellt werden muss), fordern.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon ratte1 » 18.08.2012, 11:13

Hallo,

m.E. sind die Chancen für eine Kostenübernahme schlecht. Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Behandlung mit Uropol um eine Behandlung handelt, für die der Gemeinsame Bundesausschuss bisher keine posivite Bewertung abgegeben hat.

Dann dürfen die KK die Uropol-Behandlung nur bezahlen, wenn ein Systemversagen vorliegt. Dieses hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem so genannten Nikolausurteil festgelegt. Danach ist eine solche Behandlung von den gesetzlichen KK nur zu übernehmen, wenn keine Vertragsbehandlung möglich ist und eine akut lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlichen Erkrankung vorliegt.

MfG
ratte1


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