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Verfasst: 18.08.2012, 13:24
von Vergil09owl
Wäre ein Möglichkeit, aber wie schon geschrieben ich sehe im Moment das Ganze etwas matt.

Verfasst: 23.08.2012, 06:52
von Vergil09owl
(Bundessozialgericht, Urteil vom 3. Juli 2012; B 1 KR 23/11 R)
Uropol S ist keine Leistung der GKV.

Verfasst: 07.12.2012, 11:32
von aldi110
nun ja,

wir haben Ende letzten Monats dann doch noch Post von unserer inzwischen Ex-Krankenkasse erhalten. Sie können jetzt nachvollziehen das meinem Sohn eine Behandlung mit Uropol zur Verhinderung weiterer Keimbildung wichtig ist.

Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung ohne Rechtsanspruch, ist auch befristet bis zum ende des Jahres.

Da muss ich erst die KK kündigen damit die Kosten der Behandlung übernommen werden.

Es ist kein Wort mehr von Medizinprodukt oder ähnlichem zu lesen...

Verfasst: 07.12.2012, 15:40
von Czauderna
aldi110 hat geschrieben:nun ja,

wir haben Ende letzten Monats dann doch noch Post von unserer inzwischen Ex-Krankenkasse erhalten. Sie können jetzt nachvollziehen das meinem Sohn eine Behandlung mit Uropol zur Verhinderung weiterer Keimbildung wichtig ist.

Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung ohne Rechtsanspruch, ist auch befristet bis zum ende des Jahres.

Da muss ich erst die KK kündigen damit die Kosten der Behandlung übernommen werden.

Es ist kein Wort mehr von Medizinprodukt oder ähnlichem zu lesen...


Hallo,
da behaupte ich einfach mal, das ist im positiven Sinne bemerkenswert, dass eine Kasse trotz fehlender "Rechtsgrundlage" und trotz vorliegender Kündigung sich tatsächlich weiter intensiv mit der Sache befasst hat und eine
Versicherten freundliche Lösung gefunden hat, oder meinst Du, die Kasse spekuliert nun darauf, dass du deine Kündigung zurückziehst ??
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.12.2012, 12:59
von aldi110
Hallo Czauderna,

du magst recht haben, wenn es denn wirklich so ist das die Kasse sich absichtlich damit befasst hat. Ich hingegen denke das es eher wieder so ist das dort die linke Hand nicht weiß was die rechte macht. Es ist absolut hirnrissig einen Mitglied das gekündigt hat noch etwas zu bezahlen, wo es auch keine Rechtsgrundlage gibt.

Bestätigt wird meine Vermutung mit der Tatsache das die Barmer meine Ehefrau als neues Mitglied begrüßt hat, nach der Kündigung #-o

Verfasst: 08.12.2012, 13:11
von Czauderna
Hallo,
also wenn es bei dieser Kasse so ist wie ich es kenne, dann sieht man auch in der Leistungssachbearbeitung ob eine Kündigung der Mitgliedschaft vorliegt, aber möglich ist das natürlich auch.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.05.2013, 22:02
von aldi110
hallo leute,

hier das neuste: Seit Anfang des Jahres bin ich in der TKK versichert, dort wurde der Antrag auf Erstattung der Kosten bezüglich Uropol gestellt.

Der Unterschied zur Barmer: Es wurde umgehend reagiert, Unterlagen wurden vom behandelnden Arzt angefordert, eigene Dienste der TKK wurden eingeschaltet. Letztendlich wurde dann die Behandlung und die Kostenübernahme für 6 Monate gewährt.

Der ganze Ablauf bei der TKK ist bei weitem menschlicher, hier hast du das Gefühl Patient zu sein. Ist meine Meinung

gruß vom Aldi