Krankengeld verweigert – LG Hamburg verurteilt TK

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Kernschmelze
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Krankengeld verweigert – LG Hamburg verurteilt TK

Beitragvon Kernschmelze » 15.08.2012, 15:47

Hallo,

mit dem Anerkenntnisurteil vom 25.07.2012 verurteilt das LG Hamburg die Techniker Krankenkasse (TK) gemäß Klage zu 1.000 € Schmerzensgeld nebst Zinsen und Übernahme der Verfahrenskosten.

Die Klage bezog sich allein auf die gesundheitlichen Folgen des rechtswidrigen Verwaltungshandelns (Amtspflichtverletzung, s. u.) der TK bei der Klägerin im Zuge der Verweigerung des Krankengeldes im Jahre 2010. Das Krankengeld wurde nach massiver Intervention – Widerspruch, Rechtsschutzklage beim SG, Beschwerde beim Vorstand der TK – umgehend wieder gezahlt. Das Krankengeld war somit nicht Gegenstand des Rechtsstreits vor dem LG Hamburg. Hier ging es allein um die Amtspflichtverletzung und deren Folgen im Kontext der Krankengeldverweigerung.

Zwischenbemerkung: Dieser Thread soll den Menschen, die durch ihre GKV im Rahmen der üblichen Krankengeldverweigerung in Existenzangst versetzt wurden, den Mut geben, sich auch gegen die gesundheitsschädigende Verhaltensweise der GKV zu wehren. Diese Ängste werden häufig begleitet von starkem Unwohlsein, Panikattacken, Migräne, Schlafstörungen, somatoforme Schmerzstörungen etc. und können durchaus als „Schockschaden“ bezeichnet werden. Die GKV nehmen diese Begleitumstände bei ihren Versicherten offensichtlich billigend in kauf. Sie erachten die Gefahr, diesbezüglich belangt zu werden, als äußerst gering. Dies muss sich ändern, sonst ändert sich an der Krankengeldverweigerungspraxis nichts.

Hier eine kurze Zusammenfassung des Geschehens:

Die Klägerin leidet unter Depressionen und wurde 2010 wegen Burn-Out für zwei Monate stationär behandelt. Anschließend erfolgte eine Wiedereingliederungsmaßnahme, die über sechs Monate seitens der Ärzte festgelegt und mit dem AG so abgesprochen war. Nach zwei Monaten erhielt die Klägerin – wie aus heiterem Himmel – die Nachricht, der MDK hätte ein Gutachten erstellt, sie sei gesund und solle sich umgehend zur Arbeit oder bei der Arbeitsagentur melden. Zudem werde das Krankengeld gestrichen.

Die ohnehin zu diesem Zeitpunkt noch psychisch angeschlagene Klägerin (was jeder Beteiligte hätte wissen können und müssen!) erlitt (vorhersehbar!) eine Art psychischen Schock, ob der von der TK herbeigeführten Zwangssituation: Sie war nach nur zwei Monaten Wiedereingliederung nur zu ca. 30% arbeitsfähig und nicht zu 100%, wie vom MDK und der TK behauptet. Zudem war sie AU geschrieben. Sie hatte einen gültigen Arbeitsvertrag und hätte ihn kündigen müssen, um bei der Arbeitsagentur etwas zu werden. Die Aussicht auf eine Neueinstellung war Null. Zudem führte auch die Ankündigung der Einstellung der Krankengeldzahlung zu massiven Existenzängsten, denn das Geld wurde gebraucht.

Der bisherige Heilungserfolg wurde durch die Attacke der TK faktisch zunichte gemacht. Die Beschwerden traten nun wieder verstärkt auf. Das Verhalten der TK führte somit zu einer Gesundheitsschädigung. Diese Situation musste der TK bekannt gewesen sein. Trotzdem hat sie unter Missachtung ihrer Pflichten versucht, das Ding durchzuziehen … und ist krachend gescheitert.

Innerhalb weniger Tage konnte die Klägerin ärztliche Informationen und gutachterliche Stellungnahmen, die der TK auch zur Verfügung gestanden hätten bzw. die sie hätte beauftragen müssen, der TK vorlegen. Daraufhin mussten MDK und TK im Rahmen eines „Zweitgutachtens“ nun zugeben, dass die erste Entscheidung „Sie sind gesund“ falsch war. Die Wiedereingliederung wurde dann planmäßig über sechs Monate durchgeführt und es wurde durchgehend Krankengeld gezahlt.

Die Klage gegen die TK richtete sich gegen deren gesundheitsschädliches Handeln, das gegen mehrere Normen des SGB V bzw. SGB X verstieß und insgesamt eine Amtspflichtverletzung gemäß § 839 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 34 GG darstellte. Die TK ist eine Ersatzkasse und gemäß § 4 Abs. 1, 2 SGB V eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit wie eine öffentliche Verwaltung oder Behörde zu behandeln.

Gegen folgende Normen hatte die TK verstoßen:
a) Die Versicherte wurde vor der Bekanntgabe der fraglichen Entscheidung nicht angehört: Verstoß gegen § 24 SGB X „Anhörungspflicht“.
b) Die Pflicht der vollständigen Ermittlung wurde verletzt: Verstoß gegen § 20 SGB X.
Der Richter verwies in der mündlichen Verhandlung in diesem Kontext auf die unbedingte Notwendigkeit der vollständigen Sachverhaltsermittlung und zitierte LG Ellwangen, Urteil vom 13.Februar 2009, AZ: 3 O 97/08, Juris Rd-Nr. 19 – 28. http://www.pmstiftung.eu/fileadmin/doku ... _97_08.pdf
c) Die Begründung „der MDK hat es so ermittelt“ ist keine ausreichende Begründung: Verstoß gegen die Begründungspflicht eines ablehnenden Verwaltungsaktes, § 35 SGB X.
d) Es fehlte die Rechtsbehelfsbelehrung: Verstoß gegen § 36 SGB X.

Gegen folgende untergesetzliche Richtlinien hat die TK verstoßen:
e) Gemäß Anlage Pkt. 2 der AU-Richtlinie ist stets Einvernehmen in der Durchführung von Wiedereingliederungsmaßnahmen herzustellen: Die TK hat entschieden, ohne Konsensgespräch vor der fraglichen Entscheidung.
f) Das Gericht verwies zudem auf die Durchführung eines Konsensgespräches, das gemäß ABBA 2004 Nr. 5.2.3.1 zu erfolgen hat. Die TK hat entschieden, ohne den diesbezüglichen Konsens herzustellen.

Letztlich hat das MDK-Gutachten nicht den Ansprüchen genügt, die gemäß gängiger Rechtsprechung zu erfüllen sind. Speziell im Fall psychisch Kranker ist eine Entscheidung auf der Basis eines Gutachtens nach Aktenlage ausgeschlossen. http://krankengeld24.de/2010012868/kran ... rankengeld

Schließlich sei aus der Klagschrift zusammenfassend wie folgt zitiert:

„Ohne das rechtswidrige Vorgehen der Beklagten wäre die Klägerin sehr viel früher stabiler und weitgehend beschwerdefrei gewesen, da sie am [Datum 2010] nicht aufgrund der telefonisch übermittelten Entscheidung einer derart massiven Stresssituation ausgesetzt gewesen wäre.

Zeugnis: 1) Zeugnis der [Psychotherapeutin]
2) einzuholendes Sachverständigengutachten

Dieses die Gesundheit der Klägerin schädigende Verhalten der Beklagten [TK], das ursächlich für eine schockartige signifikante Verschlechterung des Gesundheitszustandes und Beeinträchtigung der Lebensqualität der Klägerin war und eine massive und anhaltende Störung des Heilungsprozesses [Angabe des Zeitraumes von 2,5 Monaten] auslöste, rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 1.000 €.“

Wichtig ist, dass die schockartige Verschlechterung des Gesundheitszustandes möglichst zeitnah durch den behandelnden Arzt und ggf. den Psychotherapeuten festgehalten und dokumentiert wird mit der wichtigen Bemerkung, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen Ursache (Verwaltungshandeln der GKV) und Wirkung (Gesundheitsverschlechterung) gibt.

Ich rate ferner unbedingt dazu, zu jedem Telefonat mit der GKV eine Telefonnotiz zu erstellen. Ich habe nach kurzer Zeit mir verbeten, dass in dieser Sache Anrufe getätigt werden. Der Dialog fand danach ausschließlich schriftlich statt – Brief oder Mail. Ich habe in dieser Angelegenheit vornehmlich mit dem Vorstand der TK korrespondiert, ihn informiert und zu entsprechenden Handlungen bewegt. Er wirkte auf die Sachbearbeiter vor Ort derart ein, dass sie sich große Mühe gaben, nunmehr korrekt zu handeln. Da lag das Kind aber schon im Brunnen.

Die Klagschrift umfasst 19 Seiten mit einer detaillierten Beschreibung der Handlungen von Klägerin und Beklagter mit lückenloser Beweislage. Neben den eigenen Aufzeichnungen habe ich mir Akteneinsicht gewähren lassen. Hier traten dann noch einige Merkwürdigkeiten zutage: Dokumentation war unvollständig: Telefonate wurden nicht dokumentiert und wenn ja, dann nur unzureichend bezogen auf den Inhalt; die Verantwortlichkeiten waren nicht nachvollziehbar; die Beauftragungskette zum MDK wurde transparent und ich konnte mir vorstellen, wie die Sache abgelaufen war: Es hat sich keiner dabei etwas gedacht. Die Patientin war den Sachbearbeitern völlig egal, Ziel war die Einsparung von Krankengeld, sonst nichts.

Abschließend noch einmal mein Rat: Die GKV dürfen mit ihrem menschenverachtenden Handeln nicht durchkommen. Die Krankengeldverweigerungspraxis gehört gestoppt. Dazu braucht es mehr Verurteilungen des amtspflichtverletzenden Verwaltungshandelns der GKV. Bei einer vollständigen Beweislage ist die Verurteilung m. E. sicher. Das Schmerzensgeld von 1.000 € ist eher symbolisch. Wichtig ist für die Betroffene in diesem Fall der moralische Erfolg und die damit verbundene Genugtuung. Und noch wichtiger: Es darf keine weiteren Betroffenen mehr geben.

Gruß, Kernschmelze

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 15.08.2012, 21:39

Hallo Kernschmelze,
bist als "Robin Hood" unterwegs ?? - dann viel Glück dazu, aber nicht nur du
bist hier im Forum vertreten - andere sind das auch - als diskutieren wir künftig
synchron.
Und auch in diesem Forum - es handelt sich hier um einen "Einzelfall", der zu Recht geahndet wurde - so springt man mit einem Versicherten nicht um.
Nur deine Schlussfolgerung, dass dies flächendeckend so passiert, die stimmt eben nicht - vielleicht kennst du noch 10, 20, ja vielleicht sogar 100 Fälle - das sin immer 10,20 oder 100 Fälle zu viel, aber es bleiben trotzdem "Einzelfälle",
und wer das Gegenteil behauptet, der sollte es auch belegen können.
Ich wiederhole hier auch gerne, dass ich dir das Gegenteil auch nicht belegen kann bzw, darf, aber ich spreche aus 45jähriger Berufserfahrung, also aus der Praxis, du nicht.
Die nur, damit der Leser dieses Forums auch eine andere Auffassung dazu liest.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.08.2012, 22:20

ich bedanke mich für den Artikel.
denn wie so oft und gerade hier im Forum
haben wir relativ viele Einzelfälle :-)
Die Tätigkeit des MDK ist mir auch schon mehrmals aufgestoßen, ich schulde dieses jedoch deren Überlasstung zu.
Gruß

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 15.08.2012, 23:31

DKV-Service-Center hat geschrieben:ich bedanke mich für den Artikel.
denn wie so oft und gerade hier im Forum
haben wir relativ viele Einzelfälle :-)
Die Tätigkeit des MDK ist mir auch schon mehrmals aufgestoßen, ich schulde dieses jedoch deren Überlasstung zu.
Gruß


Hallo,

richtig, für das Forum allein gesehen sind das natürlich viele Fälle, aber die wirkliche Welt besteht nicht aus zwei oder drei Internet-Foren, deren Notwendigkeit und deren Allgemeinsinn ich nur unterstreichen kann, aber was mir immer wieder aufstösst sind die "Schlussfolgerungen", dass alle Kassen gleich denken und handeln,ja sogar kriminell handeln und das alle MDK-Gutachten falsch sind. Es wird von den sog. Experten, unabhängig von der Qualität ihrer Beiträge stets in der Mehrzahl gesprochen und geschrieben, obwohl es sich immer nur um "Einzelfälle" handelt, die für sich gesehen immer im Vordergrund stehen müssen, und da wo Tadel und Beschwerde notwendig ist, da muss sie auch sein, mehr aber auch nicht.
Und unser neuer User "Kernschmelze" bedient sich schon im Nachbarforum
dieser allgemeinen Kassenverunglimpfung. Dort ist es mittlerweile so weit, dass der Verdacht besteht, das gefakte Fälle, also wie beim Wrestling über die Bühne gehen, es ist nur ein Verdacht, aber wenn sich das erhärtet, dann können wir solche Foren auch gleich zu machen.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon DKV-Service-Center » 16.08.2012, 22:05

stümmt habe net gesehen das er Annonym ist.

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Beitragvon CTG » 17.08.2012, 17:06

Und auch die Einzelfälle hier im Forum halten sich in Grenzen.
Nur kommt es einem viel vor, da jemand der keine Probleme hat hier sicher nicht posten würde.

Ich schließe mich da Czauderna an.

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Beitragvon Kernschmelze » 19.08.2012, 11:26

Hallo,

das schreibt die Presse über den Generalverdacht, den Krankenkassen gegenüber Krankengeldempfängern hegen:

http://www.abendblatt.de/politik/deutsc ... ranke.html

http://www.welt.de/wirtschaft/article10 ... paren.html

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/g ... 84421.html

Ähnlich berichtet DRadio am März 2010 im Verbrauchertipp: Gesund geschrieben aber krank – was tun? Autor: Olaf Baale. Im Moderationstext heißt es u.a.
„Doch in den Regionalstellen der Unabhängigen Patientenberatung melden sich vermehrt Betroffene, die durch den Medizinischen Dienst gesundgeschrieben wurden, obwohl sie krank waren. Diese Patienten sind stark verunsichert, denn sie müssen einerseits wieder zur Arbeit gehen oder sich bei der Arbeitsagentur melden, anderseits müssen sie ihrer Krankenkasse klarmachen, dass sie eigentlich noch krank sind.“

In dem Artikel in der Welt „Wie Krankenkassen an ihren Patienten sparen“ gibt die UPD-Stelle München an, ca. zehn Krankengeldempfänger pro Woche zu beraten, denen das Krankengeld gestrichen wurde. Eine stichprobenartige Nachfrage bei den übrigen 20 UPD-Stellen im Bundesgebiet ergab, dass dort ähnliche Fallzahlen zu vermelden sind. Mithin treten allein bei der UPD wöchentlich rund 200 Krankengeldverweigerungsfälle auf. Bei einer Betreuungsquote von höchstens 5% handelt es sich somit um geschätzte 4000 Fälle wöchentlich im Bundesgebiet. Auf das Jahr gerechnet ist von einer Zahl in der Größenordnung von 100.000 bis 200.000 Fällen der Krankengeldverweigerung auszugehen. Das entspricht etwa 10% der Krankengeldfälle. http://books.google.de/books?id=FhtXfXd ... le&f=false

Allein die TK berichtet von 120.000 KG-Fällen. Davon fallen statistisch 12.000 Fälle in die Rubrik „Krankengeldverweigerung“. Da angenommen werden kann, dass diese Fälle gleichverteilt über die Fallmanager verteilt sind, ist statistisch gesehen jeder Fallmanager betroffen. Da die Situation der übrigen GKV in etwa der der TK gleicht, ist davon auszugehen, dass die überwiegende Mehrheit der Fallmanager in die Krankengeldverweigerung involviert ist.

Von wegen "Einzelfall": Die rechtswidrige Krankengeldverweigerungspraxis ist eher die Regel als die Ausnahme.

Das flächendeckend rechtswidrige Verwaltungshandeln der GKV wurde u. a. auch festgestellt bei
- Verweigerungspraxis bei Mutter-Kind-Kuren (BRH-Bericht Juni 2011)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/46063
http://www.spdfraktion.de/presse/presse ... llk%C3%BCr

- Verweigerung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufnahme der Versicherten der bankrotten City BKK

Fazit: Rechtsverstöße sind bei den GKV offensichtlich an der Tagesordnung. Das darf nicht sein!

Gruß, Kernschmelze

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 19.08.2012, 11:32

Alles ollen Kamellen, die bekant sind genauso wie das die Alten die Jungen benachteiligen und das somit die Alten schuld sind an der
Eurokrise.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 48758.html

http://www.heise.de/tp/artikel/37/37449/1.html

Somit ergibt sich nur eins, es gibt zuviel Rentner und das muss aufhören.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 19.08.2012, 12:59

Hallo Kernschmelze,

"Fazit: Rechtsverstöße sind bei den GKV offensichtlich an der Tagesordnung. Das darf nicht sein!"

Das das offensichtlich ist, das ist allerdings mir deine Meinung - die Realität, sprich die Praxis sieht anders aus und ich lasse mir als Kassenmitarbeiter nicht von einem "Laien" nachsagen, dass ich gegen geltendes Recht verstoße, aus welchen Beweggründen auch immer.
Genau so wie es in Einzelfällen tatsächlich nicht sein darf, dass gegen geltendes Recht verstoßen wird, darf es allerdings auch nicht sein, dass hier unwidersprochen ein (Achtung!!) "Generalverdacht" gegen alle Kassen ausgesprochen wird, wobei du ja nicht verdächtigst, du unterstellt gleich, dass es so ist - ohne es zu wissen, denn wenn du es wüsstest, dass es in der Vielzahl der Fälle genau so ist und auch vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen würde, dann müsstest du mal bei einer Kasse beschäftigt gewesen sein, wo das eben so gerändelt wurde, warst du aber nicht, also
war es nix mit dem Pranger für alle Kassen.
Gruss
Czauderna

Gruss
Czauderna

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Beitragvon aldi110 » 20.08.2012, 16:54

Hallo @ alle,

diesen Thread finde ich recht interessant, von daher mal meine Meinung dazu.

"Rechtsverstösse sind bei den GKV offensichtlich an der Tagesordnung"

@ czauderna, ich habe den Eindruck, aufgrund deines Postings, das du dich persönlich angesprochen fühlst. Ok du bist Kassenmitarbeiter, bist du somit ein Profi? in anderen Threads schreibst du das du davon keine Ahnung hast, weil du kein Mediziner bist. Das ist eine Typische KK Mitarbeiter Ausrede...der MDK hat ja das Gutachten erstellt...weiterhin, was weißt du über Kernschmelze das du sagen kannst er ist ein Laie?

Klar und sachlich bleiben, bitte...sonst können Foren wirklich geschlossen werden.

Nun mal zum Kernproblem...Ich bin kein Kassenmitarbeiter, bin aber in der glücklichen Lage über inzwischen 44 Lebensjahre zurückblicken zu können. 19 Jahre davon habe ich mit einem kranken Kind verbracht, habe eigentlich Täglich mit der GKV gekämpft weil mein Sohn von Ärzten falsch operiert wurde. Das Verfahren gegen die Ärzte und die Uni Klinik habe ich in 2. Instanz verloren...dann ging das Geld aus, heute zahlt die Allgemeinheit für den Arztfehler. Ich kann euch Sachen über die GKV erzählen, da fallt Ihr vom Glauben ab.

In so fern ist solch ein Beitrag echt wichtig, es muss wirklich mal aufgeklärt werden und wenn es so ein Urteil ist, dann ist es eben so. Reagiert die Justiz endlich mal?

Ich glaube das unser System einmal überarbeitet werden sollte, gesetzlich KK sschön und gut, aber so wie es jetzt läuft fallen viel zu viele ins Loch. Sei es weil sie "plötzlich" nachzahlungen leisten müssen, keine Leistungen erhalten weil irgenein dubioser Verband das so entscheidet ect p.p.


und...ich bin nicht Kernschmelze, ich bin einer der vielen Einzelfälle...die summiert in die Millionen gehen


:lol:

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 20.08.2012, 17:28

aldi110 hat geschrieben:Hallo @ alle,

diesen Thread finde ich recht interessant, von daher mal meine Meinung dazu.

"Rechtsverstösse sind bei den GKV offensichtlich an der Tagesordnung"

@ czauderna, ich habe den Eindruck, aufgrund deines Postings, das du dich persönlich angesprochen fühlst. Ok du bist Kassenmitarbeiter, bist du somit ein Profi? in anderen Threads schreibst du das du davon keine Ahnung hast, weil du kein Mediziner bist. Das ist eine Typische KK Mitarbeiter Ausrede...der MDK hat ja das Gutachten erstellt...weiterhin, was weißt du über Kernschmelze das du sagen kannst er ist ein Laie?

Klar und sachlich bleiben, bitte...sonst können Foren wirklich geschlossen werden.

Nun mal zum Kernproblem...Ich bin kein Kassenmitarbeiter, bin aber in der glücklichen Lage über inzwischen 44 Lebensjahre zurückblicken zu können. 19 Jahre davon habe ich mit einem kranken Kind verbracht, habe eigentlich Täglich mit der GKV gekämpft weil mein Sohn von Ärzten falsch operiert wurde. Das Verfahren gegen die Ärzte und die Uni Klinik habe ich in 2. Instanz verloren...dann ging das Geld aus, heute zahlt die Allgemeinheit für den Arztfehler. Ich kann euch Sachen über die GKV erzählen, da fallt Ihr vom Glauben ab.

In so fern ist solch ein Beitrag echt wichtig, es muss wirklich mal aufgeklärt werden und wenn es so ein Urteil ist, dann ist es eben so. Reagiert die Justiz endlich mal?

Ich glaube das unser System einmal überarbeitet werden sollte, gesetzlich KK sschön und gut, aber so wie es jetzt läuft fallen viel zu viele ins Loch. Sei es weil sie "plötzlich" Nachzahlungen leisten müssen, keine Leistungen erhalten weil irgendein dubioser Verband das so entscheidet ect p.p.


und...ich bin nicht Kernschmelze, ich bin einer der vielen Einzelfälle...die summiert in die Millionen gehen


:lol:


Hallo,
dass es am System Einiges gibt was "renovierungsbedürftig" das Stelle ich nicht in Abrede - Ich übe den Beruf seit nunmehr 45 Jahren aus und verbringe meine Freizeit zu einem großen Teil damit in diesem und anderen Fachforen Ratsuchenden und Fragen zu helfen und Antworten zu geben, damit Sie im Umgang mit Krankenkasse- und Pflegekassen über mehr und besseres Hintergrundwissen aus der Praxis haben - Ich schreibe nicht unter einem Pseudonym, Czauderna ist mein richtiger Name und wenn du mal recherchierst, dann mache ich das in den Foren auch schon ein paar Jährchen. Es sind gerade die "Einzelfälle", die in solchen Foren wie diesem
sich hilfe- und ratsuchend an die "Experten" wenden, weil sie nicht mehr weiter wissen und einfach keine Ansatzpunkte finden wie sich sich nun weiter verhalten sollen. Und genau da sind wir Experten gefragt und mit wir, da meine ich nun nicht nur die Mitarbeiter von GKV-Kassen oder PKV-Vertreter, sondern auch Betroffene und Sonstige, die über entsprechendes Wissen verfügen. Für mich wird nur dann eine bestimmte Grenze überschritten, wenn gerade selbsternannte Experten, mit Wissen, was sich vordringlich auf das Heraussuchen und Verlinken auf Urteile
beschränkt in einer infamen Art und Weise den Krankenkassenmitarbeitern unterstellen, dass sie flächendeckend vorsätzlich gegen eben diese Gesetze verstoßen zum Nachteil der Versicherten - jawohl, da fühle ich mich persönlich angegriffen, und der User "Kernschmelze" ist einer dieser anonymen Schreiber (lt. eigenem Bekunden Rentner und früher selbständig, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe), die keine Gelegenheit auslassen um diese Verunglimpfung loszuwerden, das ist im Nachbarforum so und soll auch offenbar hier so weitergehen.
Den Vorwurf, die Tatsache, dass ich kein Mediziner bin, als Ausrede zu verwenden, finde ich schwach. Als Mitarbeiter einer Krankenkasse muss ich mich zuerst an Recht und Gesetz halten und bei medizinischen Fragen an das was die Ärzte schreiben bzw. was der MDK gutachterlich feststellt, und
wenn in einem Gutachten drinnen steht dass der MDK einen Versicherten für arbeitsfähig hält, dann kann ich nicht hingehen, das Gutachten ignorieren und dem Versicherten auf Dauer weiter Krankengeld zahlen, da mache ich mich strafbar !!!. Aber das ist bei dieser Problematik nicht das Thema, das Thema ist, wie und wann eine Kasse den MDK beauftragt und wie und in welcher Form solche Gutachten bescheidmässig umgesetzt werden, ja, und da sind wir wieder am Anfang, da gibt es mit Sicherheit Fälle, bei denen die entsprechende Kasse, bzw. die verantwortlichen Mitarbeiter eben nicht rechtens gehandelt haben, und da gilt es sehr wohl den Finger auf die Wunde zu legen - dagegen bin ich bestimmt nicht - wogegen ich mit immer und immer wieder wehre, das sind die Verallgemeinerungen.
Was du erlebt hast ist sehr schlimm, ich habe im Laufe meiner 45 Jahre auch schon einige Fälle von Behandlungsfehlern gehabt, allesamt leider auch sehr schlimme Sachen - einige haben ihren Rechtsstreit gewonnen, die meisten allerdings verloren - du hast es ja selbst geschrieben Prozesse gegen Ärzte und Krankenhäuser - eine traurige Geschichte.
Aber das ist ein Thema, welches in diesem Zusammenhang nichts mit der Kasse direkt zu tun hat. Weiter - zu viele fallen ins Loch ?
In welches Loch denn ?? -- meinst du die Menschen, die immer noch ohne Krankenversicherung rum laufen, zu der sie seit 2007 bzw. 2009 verpflichtet wären lt. Gesetz - das sind, gemessen an der Zahl, die es 2007 bzw 2009 mal war wirklich nur noch relativ wenige. Auch die melden sich in Foren wie diesem und auch denen helfen wir, so gut wir können, allerdings immer nur mit legalen Ratschlägen. Das es dort zu Ungleichbehandlungen kommt, die sogar von Kasse zu Kasse variieren können, das ist letztendlich der "unsauberen" Gesetzgebung zu verdanken, die je, nachdem an wen man gerät zum Vorteil- aber auch zum Nachteil geraten können.
Nachzahlungen für Unversicherte, die sich jetzt erst melden sind grundsätzlich in meinen Augen gerechtfertigt, weil ich es auch nicht einsehe, dass diejenigen, welche sich gleich seinerzeit gemeldet haben und seitdem ihren Krankenversicherungsbeitrag zahlen oder in Raten ab stottern, gegenüber denjenigen, die nix gemacht haben und jetzt lamentieren benachteiligt werden sollen - der Ehrliche ist immer der Dumme heißt ein altes Sprichwort - kann man, muss man aber nicht gut finden.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon aldi110 » 20.08.2012, 22:05

Hallo Czauderna,

vorweg, gut das es solch leute wie dich gibt, die sich in Ihrer Freizeit mit Ihrem Job aus einander setzen. Wie gesagt bin ich nicht der Typ der andere persönlich angreift weil sie irgendeinen Job ausüben. Unsaubere Gesetzgebung..ein super stichwort, ja so ist es...da sitzen Laien an den Stellen an denen Profis sitzen sollten. Das ist der Knackpunkt...ein weiterer ist dann die Ausführung...und hier ist wieder der Sachbearbeiter gefragt. Sorry, aber auch ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und wenn ich was erkenne was gegen irgendwelche Verordnungen ect. verstösst dann wird das nicht genehmigt...ganz klar. Jedoch habe ich eine Spielraum, und in diesem ist der Mensch für mich immer im Vordergrund. Ich denke das wird bei vielen so sein.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 20.08.2012, 22:42

aldi110 hat geschrieben:Hallo Czauderna,

vorweg, gut das es solch leute wie dich gibt, die sich in Ihrer Freizeit mit Ihrem Job aus einander setzen. Wie gesagt bin ich nicht der Typ der andere persönlich angreift weil sie irgendeinen Job ausüben. Unsaubere Gesetzgebung..ein super stichwort, ja so ist es...da sitzen Laien an den Stellen an denen Profis sitzen sollten. Das ist der Knackpunkt...ein weiterer ist dann die Ausführung...und hier ist wieder der Sachbearbeiter gefragt. Sorry, aber auch ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und wenn ich was erkenne was gegen irgendwelche Verordnungen ect. verstösst dann wird das nicht genehmigt...ganz klar. Jedoch habe ich eine Spielraum, und in diesem ist der Mensch für mich immer im Vordergrund. Ich denke das wird bei vielen so sein.


Hallo,
da biun voll auf deiner Seite - im Vordergrund steht der Mensch. Auch hier zählt die Praxis wesentlich mehr als die Theorie der Gesetzgebung, Verordnungen und Richtlinien. Der Spielraum, den du erwähnst, ja, sicher gibt es den, allerdings, und das kann ich als Betroffener aus erster Hand berichten, dieser Spielraum ist extrem klein geworden in den letzten 10 Jahren. Seitdem der sog. Wettbewerb ausgerufen wurde, der Gesundheitsfonds eingerichtet und auch die Revisionen des BVA. im Leistungsbereich sich verändert haben, seitdem wandelst du als "Entscheider" auf einem sehr schmalen Grat was "Spielraum" oder auch
im Volksmund "Kulanz" genannt, angeht. Wir reden hier nicht von den Medien präsenten und kosten trächtigen Fällen, wir reden vom Alltagsgeschäft, von dem was tagtäglich passiert in tausenden, ja zigtausende Anfragen, Problemen von Versicherten, ich nenne nur mal als Beispiele - Leistungen der Pflegeversicherung, Fahrkosten bei ambulanter Behandlung, Haertefallregelung bei Zuzahlungen, Hautkrebsvorsorge, Versorgung mit Inkontinenzhilfen, Zahnersatz - die Liste könnte ich noch sehr lange weiterführen, und jedes mal hast du Menschen am Telefon oder vor dir setzen, egal bei welcher Kasse du sitzt - das ist der Alltag - der Mensch steht im Vordergrund
Dann kommst du in dieses oder in anderen Foren und wirst mit anonymen "Einzelfällen" konfrontiert, die alle eines gemeinsam haben - hier ist etwas falsch gelaufen - kann man da noch etwas tun, kann man helfen, das ist die Aufgabe für uns, aber wir gehen unterschiedlich an die Lösung - und eben diese unterschiedliche Herangehensweise, die bereitet eben allen Beteiligten manches mal Probleme miteinander.
Ich bin (logischerweise) eher jemand, der aus der Erfahrung, aus der Praxis heraus versucht zu helfen, andere packen sofort die "Keule" aus - ich weiß, nicht ob diese Keule in jedem Fall das richtige für den Betroffenen ist, nicht jeder hat die Konstitution, so einen Gang vor Gericht auch durchzustehen.
Aber das muss letztendlich jeder selbst wissen.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.08.2012, 00:30

Wunderbar, Kernschmelze, dass Du diesen Thread hier in diesem Forum eingestellt hast.

Denn dies Forum ist nicht geprägt durch die Kassenmitarbeiter, die natürlich immer wieder den "Einzelfall" in der Praxis sehen.

Dabei ist offensichtlich der Einzelfall in der Regel, immer nur die Ausnahme.

Na ja, sage ich immer!?

Warum?!

Es ist immer wieder komisch, dass gerade ich in der letzten Zeit immer mehr und häufiger Anfragen meiner Seminarteilnehmer/innen bekommen, die genau in diese Richtung gehen.

Lieber Günter; auch alles Einzelfälle oder fast der Regelfall?

Oder bist Du einfach nur der Ausnahmefall und viele andere Kassenmitarbeiter (die anders denken als Du) der Regelfall!?

Ich persönlich empfinde das von Kernschmelze erstrittene Urteil (Schadenersatzanspruch) als Signal für alle Fallmanager im Bereich des Krankengeldes. Diee sollen sich sehr sorgfältig überlegen, wie man mit den Belangen des Kunden umgeht. Mehr einfach nicht.

Jooh Günter, ich weiß, jetzt kommt vermutlich wieder ne Standpauke von Dir und eine Schilderung von Dir. Aber Deine persönliche Schilderung muss nicht immer die Praxis wiederspiegeln, oder?

Es gibt solche und solche!

Die Gretchenfrage ist, wer hier überwiegend ist. Hierbei möchte ich allerdings scharmvoll schweigen, wenn ich die exorbitanten Hilfeschreie aus dem anderem Forum lese. Natürlich auch alles wieder Einzelfälle, na klar.

Machts Sinn setzt sich für diese Belange sehr aufopferungsvoll ein. Allerdings im Sinne der Betroffenen und nicht aus der Kassensicht, völlig kiar.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 21.08.2012, 07:08

Hallo Rossi,
super, von Kernschmelze erstrittenes Urteil,
also doch ein Jurist ??
Deine Wahrnehmung und meine Wahrnehmung,
warum sollen die sich widersprechen ?
Es gibt natuerlich auch andere, ich bin zwar etwas
aelter, aber nicht weltfremd. Trotzdem bleiben
es Einzelfaelle.
Was Machts Sinn, betrifft, ja, da gilt das Gleiche wie
fuer dich, vorsergruendig macht er das fuer die Betroffenen,
aber das erwarte ich von jedem "experten".
Platz fuer Profilneurosen ist hier keiner, aber
auch kein Platz fuer pauschale Verunglimpfungen gegenueber
den Kassenmitarbeitern.
Wir nehmen die gleichen Motive wie Ihr,
wir schreiben fuer die Versicherten, nur eben aus
Praxis heraus.
Gruss
Czauderna


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