Therapieverzögerung durch Bürokratie

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kasimir
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Therapieverzögerung durch Bürokratie

Beitragvon kasimir » 19.09.2012, 18:40

Ein naher Verwandter mit Prostatakrebs benötigt nach bereits erfolgter Operation und nachfolgender Rezidivbestrahlung eine erneute Bestrahlung wegen Metastasenbildung. Von ärztlicher Seite wird ihm eine Protonenbestrahlung im Rineckercenter München (RPTC) vorgeschlagen, da diese Art der Bestrahlung das übrige Gewebe wesentlich besser schont als eine konventionelle Bestrahlung mit Photonen, durch welche er bereits erhebliche Nachwirkungen erleiden musste.
Durch die aufwändige Technik ist die Protonentherapie mit höheren Kosten verbunden.

Der Betroffene ist bzw. war bei der BKK Gesundheit versichert, Zum Jahreswechsel 2011/12 erfolgte zwischen der DAK und der BKK Gesundheit ein Zusammenschluss, der den Versicherten durch ein lapidares Rundschreiben mitgeteilt wurde. Es wurde versichert, dass es sich um eine Maßnahme handle, durch welche sich für die Versicherten nichts ändern würde.

Jetzt ergibt sich, dass dies keinesfalls den Tatsachen entspricht.

Die BKK Gesundheit hatte mit dem RPTC einen Vertrag zur Kostenübernahme, die DAK dagegen nicht, was die "neue" DAK Gesundheit jetzt veranlasst, die Kostenübernahme abzulehnen.

Somit war die Information falsch, dass sich für die Versicherten durch den Zusammenschluss nichts ändert!!!

Ferner teilt die Rechtsabteilung des RPTC mit, dass der alte Vertrag eine Kündigungszeit von einem Jahr habe, somit derzeit noch Leistungspflicht besteht.

Die DAK bleibt trotzdem bei ihrer Ablehnung, ein Widerspruch ist in Vorbereitung.

Gibt es Meinungen bzw. Erfahrungen zu dieser Situation?

Tragisch ist, dass die Krebserkrankung inzwischen weiter fortschreitet.

Danke für hilfreiche Hinweise
Helmut

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 19.09.2012, 21:05



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