Hallo,
ich habe eine dringende Frage. Darf die Krankenkasse das Krankengeld nach drei Monaten streichen, mit der Begründung ich sei ja noch nicht so lange in der gesetzlichen Versicherung?
Krankengeld gestrichen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Krankengeld gestrichen
Kalle100 hat geschrieben:Hallo,
ich habe eine dringende Frage. Darf die Krankenkasse das Krankengeld nach drei Monaten streichen, mit der Begründung ich sei ja noch nicht so lange in der gesetzlichen Versicherung?
Hallo,
wenn das die einzige Begründung war - "nein".
Gruss
Czauderna
Ja das war die Begründung der Krankenkasse und das auch nur telefonisch.
Mal zur Erklärung:
Ich war bis aug. 2010 selbständig und privat versichert. Im Nov. 2010 habe ich eine versichrungspflichtige Tätigkeit aufgenommen, die bis März 2011 ging. Danach musste ich mich für ein Jahr freiwillig gesetzlich versichern, weil kein Anspruch auf Hartz 4 bestand. Im März 2012 habe ich wieder Arbeit bekommen und bin am 07.05.2012 psychisch erkrankt. Ich wurde dann zum 18.06. gekündigt und habe ab 19.06. Krankengeld erhalten.
Der Auszahlungsschein wurde vom Arzt bis 18.10. ausgefüllt und trotzdem habe ich nur bis 30.09. Krankengeld erhalten. Die Dame von der Kasse rief mich an und meinte sie könne nicht länger zahlen, weil ich ja noch nicht so lange Mitglied bin. Auszahlscheine habe ich trotzdem bis 05.12. jetzt abgegeben.
Mal zur Erklärung:
Ich war bis aug. 2010 selbständig und privat versichert. Im Nov. 2010 habe ich eine versichrungspflichtige Tätigkeit aufgenommen, die bis März 2011 ging. Danach musste ich mich für ein Jahr freiwillig gesetzlich versichern, weil kein Anspruch auf Hartz 4 bestand. Im März 2012 habe ich wieder Arbeit bekommen und bin am 07.05.2012 psychisch erkrankt. Ich wurde dann zum 18.06. gekündigt und habe ab 19.06. Krankengeld erhalten.
Der Auszahlungsschein wurde vom Arzt bis 18.10. ausgefüllt und trotzdem habe ich nur bis 30.09. Krankengeld erhalten. Die Dame von der Kasse rief mich an und meinte sie könne nicht länger zahlen, weil ich ja noch nicht so lange Mitglied bin. Auszahlscheine habe ich trotzdem bis 05.12. jetzt abgegeben.
Hallo,
nun, das stimmt nicht - der Krankengeldanspruch besteht, so wie geschildert, für maximal 78 Wochen.
Die Begründung der Kassenmitarbeiterin (dazu auch noch mündlich) ist falsch.
Was die Auszahlscheine betrifft - so wird Krankengeld per Auszahlschein grundsätzlich für zurückliegende Zeiträume ausgezahlt, d.h. vom Tage der Bestätigung durch den Arzt rückwirkend.
Gruss
Czauderna
nun, das stimmt nicht - der Krankengeldanspruch besteht, so wie geschildert, für maximal 78 Wochen.
Die Begründung der Kassenmitarbeiterin (dazu auch noch mündlich) ist falsch.
Was die Auszahlscheine betrifft - so wird Krankengeld per Auszahlschein grundsätzlich für zurückliegende Zeiträume ausgezahlt, d.h. vom Tage der Bestätigung durch den Arzt rückwirkend.
Gruss
Czauderna
Rossi hat geschrieben:Hm, niedlich so eine Ablehnung.
Gehört dies zu einer Ausbildung eines Krankengeldfallmangers dazu, den materiellen Anspruch auf Krankengeld rechtswidrig per Telefon abzuwimmeln. Vielleicht in der Hoffnung, dass der Betroffene sich hiergegen nicht wehrt!?
Hallo Rossi,
nein !!!!
Gruss
Czauderna
Rossi hat geschrieben:Echt nicht Günter?
Und warum macht dieser Fallmanager dies? Hat er eine eigene Vorstellung von dem gesamten System? Wie in aller Welt kommt er auf so eine wahnwitzige Idee?
Hat er vielleicht eine Ausbildung zum Krankengeldfallmanger oder zum Krankengeldabwehrfallmanger genossen?
Hallo Rossi,
ja, das muesste man ihn mal fragen - wie kommt er auf so eine Idee ?
Gruss
Czauderna
Na ja, relativ einfach.
Dieser Krankengeld"abwehr"fallmanger gönnt seinen Kunden nicht dat sog. schwatte unter den Fingernägeln.
Also begibt er sich in einer traumatischen eigenen Welt der Krankengeldanspruches und versuchst es einfach. Dieser Versuch ist gekrönt mit der Hoffnung, dass sich der unwissende rechtsundige Betroffene dagegen nicht wehrt.
Manchmal funktioniert es, manchmal jedoch nicht. Das ist alles.
Allerdings sollte man diesen Abwehrfallmanger mal darauf hinweisen, dass sich hieraus ggf. Schmerzengeldansprüche ergeben. Vielleicht wird er dann mal wach.
Sorry, mehr fällt mit zu diesem Sachverhalt ehrlich gesagt nicht mehr ein.
Dieser Abwehrfallmanager muss mal so richtig eingenordert werden.
Dieser Krankengeld"abwehr"fallmanger gönnt seinen Kunden nicht dat sog. schwatte unter den Fingernägeln.
Also begibt er sich in einer traumatischen eigenen Welt der Krankengeldanspruches und versuchst es einfach. Dieser Versuch ist gekrönt mit der Hoffnung, dass sich der unwissende rechtsundige Betroffene dagegen nicht wehrt.
Manchmal funktioniert es, manchmal jedoch nicht. Das ist alles.
Allerdings sollte man diesen Abwehrfallmanger mal darauf hinweisen, dass sich hieraus ggf. Schmerzengeldansprüche ergeben. Vielleicht wird er dann mal wach.
Sorry, mehr fällt mit zu diesem Sachverhalt ehrlich gesagt nicht mehr ein.
Dieser Abwehrfallmanager muss mal so richtig eingenordert werden.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Vergil, dies solltest Du ggf. bei einem bestimmten Sachverhalt im einem Sozialhilfeforum posten. Wir sind hier in einem Kv-Forum.
Wir haben hier einen konkreten Kv-technischen Sachverhalt; der SB hat eine völlig falsche Auskunft erteilt. Hierzu habe ich dann etwas geschrieben.
Jetzt ermahnst Du mich, dass ich auf dem Teppich bleiben soll. Was soll das jetzt?!
Es gibt auch genügend Sozialhilfeforen; melde Dich dort an und schreibe dann dort dies bei einem bestimmten Sachverhalt. Aber nicht hier! Dies habe ich Dir schon mal geschrieben.
Wir haben hier einen konkreten Kv-technischen Sachverhalt; der SB hat eine völlig falsche Auskunft erteilt. Hierzu habe ich dann etwas geschrieben.
Jetzt ermahnst Du mich, dass ich auf dem Teppich bleiben soll. Was soll das jetzt?!
Es gibt auch genügend Sozialhilfeforen; melde Dich dort an und schreibe dann dort dies bei einem bestimmten Sachverhalt. Aber nicht hier! Dies habe ich Dir schon mal geschrieben.
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