Mutterschaftsgeld bei zulässig aufgelöstem Arbeitsverältnis

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heinrich
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Mutterschaftsgeld bei zulässig aufgelöstem Arbeitsverältnis

Beitragvon heinrich » 06.02.2013, 07:24

Hallo Kollegen,

kann mir jemand helfen.

Folgender Sachverhalt (so wird er mir geschildert).

Insolvenz einer Firma zum 28.02.2013
Frau als Mitarbeiterin (vers.pflichtig beschäftigt) ist schwanger.
Arbeitsverhältnis ZULÄSSIG aufgelöst.

Mutterschutzfrist beginnt erst Mitte April 2013.


Frage: kann sie ALG I beantragen.
Falls ja (wovon ich sicher ausgehe)
bekommt sie dann Mu-Geld

a)
nach dem ALG I
oder

b)
nach dem letzten
Gehalt aus dem Arbeitsverhältnis

Hat jemand dazu eine Fundstelle im Gesetz und evt. ein Beispiel in der Literatur

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 06.02.2013, 07:38

Hallo heinrich,
guckst du hier :

Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft Tit. 7.2.2.2 RdSchr. 05b
Zulässige Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses [richtig] Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber



(1) Steht das Mitglied bei Beginn der Schutzfrist nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis, so besteht dennoch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn ein vorher bestandenes Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft des Mitgliedes oder der Schutzfrist nach § 6 Abs. 1 MuSchG vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist. Das gilt auch, wenn das Mitglied nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen hat.

Weiter steht im passenden § :
Der ggf. fällig werdende Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (alles über 13,00 € tgl. ist von der Kasse zu Lasten des Bundes zu zahlen.

Gruss
Czauderna

heinrich
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Beitragvon heinrich » 07.02.2013, 21:09

100000 Dank lieber Czauderna.



hast mir geholfen

für so eine Antwort (hat mir viel Zeit erspart) bin ich vor einigen Jahren hier eingestiegen.

Leider sind zu wenige Fachleute hier unterwegs, dass an sich mal kurz hilft.

lg heinrich


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