Frage: Bin zu 100 Grad schwerbehindert – G-AG-B im Ausweis.
COPD 4 usw..
Frage: Laut meiner Informationen, kann die Krankenkasse Naturheilmittel erstatten.
Bei COPD wird in COPD-Foren usw. Soledum Kaspeln Forte 100 Stück a 200mg empfohlen.
Soledum® Kapseln forte
Durch eine Zusatztherapie mit cineolhaltigen Kapseln kann die Anzahl der Exazerbationen reduziert und somit die damit verbundene Schädigung der Lunge verringert werden. Aus diesem Grunde gilt Cineol als sinnvolle Ergänzung der Langzeittherapie und sollte deshalb ebenfalls täglich und auf lange Sicht zusätzlich angewendet werden.
Reines Cineol ist konzentriert in Kapsel-Form als Soledum® Kapseln forte rezeptfrei in Apotheken erhältlich.
Bei mir hilft das um mehr Luft zu bekommen und um den Schleim abzuhusten.
Kann man das obige als Kassenleistung verordnet bekommen ?
Besten Dank
berndf
Soledum® Kapseln forte als Kassenleistung ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Es gibt Lösungen
Seit Januar 2012 übernimmt die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Phytotherapeutika, Homöopathika und Präparate der Anthroposophie, wenn sie der Arzt auf dem grünen Rezept oder Privatrezept verordnet. Das bedeutet für die Erkältungs-Produkte von Pohl-Boskamp:
Die TK erstattet GeloMyrtol®, GeloMyrtol® forte und GeloBronchial®-Saft.
Alle Versicherten können sich diese nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Präparate auf dem grünen Rezept oder Privatrezept von ihrem Arzt verordnen lassen und ihre Rezepte zusammen mit der Arztverordnung bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro pro Versicherten und Kalenderjahr bei der TK im Original einreichen, die diesen Betrag dann ihren Versicherten erstattet.
Werde das mal meiner BKK-Secuvita mitteilen .
Die TK erstattet GeloMyrtol®, GeloMyrtol® forte und GeloBronchial®-Saft.
Alle Versicherten können sich diese nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Präparate auf dem grünen Rezept oder Privatrezept von ihrem Arzt verordnen lassen und ihre Rezepte zusammen mit der Arztverordnung bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro pro Versicherten und Kalenderjahr bei der TK im Original einreichen, die diesen Betrag dann ihren Versicherten erstattet.
Werde das mal meiner BKK-Secuvita mitteilen .
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste