Krank in Probezeit/Kündigung durch AG/ Vorher ALG2

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Hurgi
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Krank in Probezeit/Kündigung durch AG/ Vorher ALG2

Beitragvon Hurgi » 17.04.2013, 12:38

Hallo,

bei mir stellt sich eine vermutlich recht seltene Konstellation ein, und ich hoffe man kann mir hier helfen.
Der Übersichtlichkeit halber chronologisch geordnet:

-3/2013 in ALG2 Bezug

1.4.2013 Neuer Arbeitsplatz / Beginn unbefristeter Arbeitsvertrag Vollzeit
Angestellter Sachbearbeiter
8.4.2013 Arbeitsunfähigkeitsbeginn (durch Arzt per AUB bis 9.4.2013)
bei AG eingereicht durch Bekannten persönlich abgegeben
9.4.2013 Eilzustellung der Kündigung per Boten mit 14 Tagefrist in Probezeit (Frist ist m.E. korrekt) zum 24.4.2013

Meiner Kenntnis nach ist da ich ja noch keinen Monat beschäftigt bin meine Krankenkasse zuständig mit Krankengeldzahlung.

Meine Frage: Woraus wird denn das Krankengeld berechnet da ich ja noch kein Gehalt bekam?
Bekomme ich wieder ALG2 oder daraus Krankengeld oder berechnet sich das aus den paar Tagen die mir Lohn zusteht?
Wäre ja dann so das ich wieder zum Amt müßte wegen der geringen Höhe?
Oder zählt das vereinbarte Monatsgehalt?

Ich danke schonmal für gute Tipps und Hinweise wo ich das rechtlich fundiert finde.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 17.04.2013, 13:06

Hallo,
richtig, die Kasse ist zuständig und berechnet wird in diesem Fall nach dem fiktiven Arbeitsentgelt.
Die Kasse muss zahlen für die Dauer der lückenlosen nachgewiesenen Arabeitsunfähigkeit - es dürfen keine Zwischenrääume entstehen, d.h. wenn die AU noch besteht sofort zum Arzt und Folgemeldung erstellen lassen.
Gruss
Czauderna

Hurgi
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fiktives Arbeitsentgelt?

Beitragvon Hurgi » 17.04.2013, 15:05

Versteh ich das so richtig es wird fiktiv mein Monatsgehalt zu Grunde gelegt?
Dann hätte ich ja keine Rennerei mit dem Amt bevor ich wieder gesund bin.

Danke übrigens für die schnelle Antwort.


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