Merkblatt Krankengeld AOK

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Großer01
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Merkblatt Krankengeld AOK

Beitragvon Großer01 » 16.05.2013, 21:07

Hallo zusammen, ich war heute bei der AOK wegen meinem Krankengeld
die haben mir ein Merkblatt mitgegeben das ich unterzeichnen soll:

Ihre Arbeitsunfähigkeit wichtiger Hinweis zur rechtzeitigen Feststellung

Sehr geehter Herr ...,

aufgrung Ihrer aktuellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen hat ihr Arzt bei Ihnen Arbeitsunfähigkeit für die Zeit vom 00.00.2013 bis voraussichtlich festgestellt. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass während einer Arbeitsunfähigkeit zunächst Anspruch auf Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber oder Leistungsfortzahlung durch die Arbeitsverwaltung besteht. Sofern die Arbeitsunfähigkeit länger andauert, steht Ihnen grundsätzlich Krankengeld zu.

Zur sicherung Ihres Anspruchs auf Krankengeld bitten wir Sie, den folgenden Hinweis zu beachten:
Während des Krankengeldbezuges muss eine weitere Arbeitsunfähigkeit immer spätestens am letzten Tag der zulezt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit vom Arzt festgestellt werden.

Beispiel: Wenn Ihr Arzt eine Arbeitsunfähigkeit z.B. bis zum 15.06 bescheinigt hat, muss die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens am 15.06 neu vom Arzt festgestellt werden. Sollten Sie erst am 16.06 zum Arzt gehen und der Arzt stellt dann weitere Arbeitsun... fest, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld mehr zahlen und Sie verlieren dadurch eventuell auch Ihren Versicherungsschutz!

Das ganze soll ich Unterschreiben damit ich Krankengeld bekomme
ich habe allerdings Bedenken. Kann ich dadurch wirklich meinen Versicherungsschutz verlieren wenn ich nicht rechtzeitig beim Arzt bin?
Und muss ich das Unterzeichnen um Krankengeld zu bekommen?

Danke für eure Antworten

GS
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Könnte schlimmer kommen ...

Beitragvon GS » 16.05.2013, 22:35

Hallo Großer01,

du schlägst zwar im falschen unterforum auf, kann aber jedem mal passieren.

Zur Frage: Du bist noch gut dran, weil sie es dir rechtzeitig vorher mitteilen.

Andere, denen das passiert ist, würden gern mit dir tauschen. Sie wussten es nicht, wie auch immer, sind erst an diesem beispielhaften 16. zu ihrem Arzt gegangen, und aus die Maus.

Wenn du nicht unterschreibst, wer weiß, wann du das Krankengeld siehst. Also unterschreib, und achte darauf, dass du, falls erforderlich, auch tatsächlich am "15.", auf der ärztlichen matte stehst.

Sprechstundenzeiten checken, aber nicht erst am "15."

Besser wäre natürlich, du kommst vorher wieder auf die Hufe, denn das Krankengeld liegt nur bei ca. 80% vom Netto, bei höherem Netto auch deutlich unter diesem Satz.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Czauderna » 17.05.2013, 12:24

Hallo,
finde ich auch - guter Service der Kasse.
Was die Feststellung /Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit angeht, so stimmt das zwar grundsätzlich, ist aber nur bei "Arbeitslosen" wirklich von existenzieller
Bedeutung. Bei Arbeitnehmern läuft man eher nicht in Gefahr Krankengeldanspruch und Mitgliedschaft bei der Kasse zu verlieren weil man nicht rechtzeitig beim Arzt war.
Gruss
Czauderna

Großer01
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Beitragvon Großer01 » 18.05.2013, 19:02

Danke für eure Antworten :-)


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