Beitragsnachzahlung

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Albi
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Beitragsnachzahlung

Beitragvon Albi » 29.05.2013, 18:21

Guten Abend.

Ich habe eine Frage bezüglich einer geforderten Beitragsnachzahlung seitens der TK.

Ich bin 21 Jahre alt, habe im Januar 2013 meine Berufsausbildung abgeschlossen und war bis Mitte März auf Arbeitssuche.

Da ich mir zu diesem Zeitpunkt nicht sicher war wie es mit meiner Laufbahn weitergehen sollte und ich kein Interesse daran hatte mich von der Agentur für Arbeit zwingen zu lassen in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt zu sein, habe ich die Jobsuche in die eigene Hand genommen und in besagter Zeit kein Arbeitslosengeld, oder andere Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten.

Als ich wieder angefangen habe zu arbeiten, bekam ich einen Brief mit Fragebogen in dem ich angeben sollte, wie mein Arbeits-, beziehungsweise Versicherungsverhältnis der letzten 2 Monate war.

Wie erwünscht, habe ich den Fragebogen ausgefüllt und vermerkt, dass ich in jener Zeit keine Unterstützung der Agentur für Arbeit bekommen habe.

Eine Woche später kam ein weiterer Brief der TK, in dem ich dann eine Rechnung über knapp 340€ fand die ich begleichen soll, auf Grund der 2 Monate in denen sie weder vom Amt noch von einem Arbeitgeber bezahlt wurden.

Ich habe in der Zeit, die die TK bezahlt haben will, habe ich weder einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonst eine Leistung in Anspruch genommen, die normalerweise die Krankenkasse übernimmt.

Bevor ich also widerwillig diese Rechnung begleiche, wollte ich mich vorerst erkundigen, ob ich verpflichtet bin diesen Betrag zu zahlen und ob es Sinn macht Einspruch einzulegen, oder ob sich die TK mit dem Hinweis auf der Rechnung lediglich abgesichert hat.

LG

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Beitragvon Vergil09owl » 30.05.2013, 09:52

Guten Morgen wie sind denn deine Eltern versichert, gesetzlich oder privat?

Albi
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Beitragvon Albi » 30.05.2013, 20:02

Meine Eltern sind ebenfalls Gesetzlich versichert. Zu der Zeit überlegten wir auch, ob ich nicht wieder zurück in die Familienversicherung zurück sollte, aber dann kam auch schon das erste Vorstellungsgespräch und die Sache geriet leider in Vergessenheit.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 30.05.2013, 20:59

Die Familienversicherung ist vorrangig, da du unter 23 bist und keine Leistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch genommen hast. Die Familienversicherung sit jederzeit möglich, auch rückwirkend. Dies würde denn die Beitragsforderungen der TKK nichtig machen. Weil hier die Familienversicherung vor der freiwilligen Mitgliedschaft geht. Darüber hätte die TKKK informieren müssen.

Albi
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Beitragvon Albi » 30.05.2013, 21:16

Danke für die Antwort.
Ich befürchte gerade, dass es ein Missverständnis gibt, bzw. dass ich vergessen habe etwas dazu zuschreiben und zwar, dass meine Eltern nicht wie ich bei der TK, sondern bei der KKH versichert sind und auch dort die Familienversicherung abgeschlossen haben.

Bedeutet das, sofern sich der Sachverhalt dadurch nicht verändert, dass ich die TK darüber informieren und ich rückwirkend für besagte Zeit die Familienversicherung geltend machen kann, sodass ich die 340€ an die TK nicht überweisen muss? Oder ist mir diese Chance durch die Tatsache, dass meine Eltern nicht bei der TK versichert sind, verwehrt?

GS
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Alles in Butter

Beitragvon GS » 30.05.2013, 21:26

Hallo Albi,

du bist bei der KKH familienversichert. Transparenz für beide Kassen herstellen, und alles wird gut.

vergil, der schon vorgelegt hat, wird das bestätigen, vermute ich.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Vergil09owl » 31.05.2013, 00:40

grundsätzlich ist die Familienversichrung ist möglich. einfach mit der KKH in Verbindung setzten udn dder TKK den Nachweis bringen und es sollte gut sein.


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