Beitragsnachzahlung
Verfasst: 29.05.2013, 18:21
Guten Abend.
Ich habe eine Frage bezüglich einer geforderten Beitragsnachzahlung seitens der TK.
Ich bin 21 Jahre alt, habe im Januar 2013 meine Berufsausbildung abgeschlossen und war bis Mitte März auf Arbeitssuche.
Da ich mir zu diesem Zeitpunkt nicht sicher war wie es mit meiner Laufbahn weitergehen sollte und ich kein Interesse daran hatte mich von der Agentur für Arbeit zwingen zu lassen in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt zu sein, habe ich die Jobsuche in die eigene Hand genommen und in besagter Zeit kein Arbeitslosengeld, oder andere Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten.
Als ich wieder angefangen habe zu arbeiten, bekam ich einen Brief mit Fragebogen in dem ich angeben sollte, wie mein Arbeits-, beziehungsweise Versicherungsverhältnis der letzten 2 Monate war.
Wie erwünscht, habe ich den Fragebogen ausgefüllt und vermerkt, dass ich in jener Zeit keine Unterstützung der Agentur für Arbeit bekommen habe.
Eine Woche später kam ein weiterer Brief der TK, in dem ich dann eine Rechnung über knapp 340€ fand die ich begleichen soll, auf Grund der 2 Monate in denen sie weder vom Amt noch von einem Arbeitgeber bezahlt wurden.
Ich habe in der Zeit, die die TK bezahlt haben will, habe ich weder einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonst eine Leistung in Anspruch genommen, die normalerweise die Krankenkasse übernimmt.
Bevor ich also widerwillig diese Rechnung begleiche, wollte ich mich vorerst erkundigen, ob ich verpflichtet bin diesen Betrag zu zahlen und ob es Sinn macht Einspruch einzulegen, oder ob sich die TK mit dem Hinweis auf der Rechnung lediglich abgesichert hat.
LG
Ich habe eine Frage bezüglich einer geforderten Beitragsnachzahlung seitens der TK.
Ich bin 21 Jahre alt, habe im Januar 2013 meine Berufsausbildung abgeschlossen und war bis Mitte März auf Arbeitssuche.
Da ich mir zu diesem Zeitpunkt nicht sicher war wie es mit meiner Laufbahn weitergehen sollte und ich kein Interesse daran hatte mich von der Agentur für Arbeit zwingen zu lassen in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt zu sein, habe ich die Jobsuche in die eigene Hand genommen und in besagter Zeit kein Arbeitslosengeld, oder andere Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten.
Als ich wieder angefangen habe zu arbeiten, bekam ich einen Brief mit Fragebogen in dem ich angeben sollte, wie mein Arbeits-, beziehungsweise Versicherungsverhältnis der letzten 2 Monate war.
Wie erwünscht, habe ich den Fragebogen ausgefüllt und vermerkt, dass ich in jener Zeit keine Unterstützung der Agentur für Arbeit bekommen habe.
Eine Woche später kam ein weiterer Brief der TK, in dem ich dann eine Rechnung über knapp 340€ fand die ich begleichen soll, auf Grund der 2 Monate in denen sie weder vom Amt noch von einem Arbeitgeber bezahlt wurden.
Ich habe in der Zeit, die die TK bezahlt haben will, habe ich weder einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonst eine Leistung in Anspruch genommen, die normalerweise die Krankenkasse übernimmt.
Bevor ich also widerwillig diese Rechnung begleiche, wollte ich mich vorerst erkundigen, ob ich verpflichtet bin diesen Betrag zu zahlen und ob es Sinn macht Einspruch einzulegen, oder ob sich die TK mit dem Hinweis auf der Rechnung lediglich abgesichert hat.
LG