Nach Genehmigung Ausgaben für Massagen rückerstattungsfähig?

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Charly
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Nach Genehmigung Ausgaben für Massagen rückerstattungsfähig?

Beitragvon Charly » 25.10.2013, 18:01

Mein Schwiegervater hat ein schweres Rückenleiden und sein Hausarzt konnte ihm lange medizinische Massagen auf Kasse verschreiben. Damit war im Sommer Schluss, das Budget des Hausarztes gab das wohl nicht mehr her.

Seitdem musste mein Schwiegervater die 200 Euro pro Monat von seinen 1100 € Rente bezahlen. Gleichzeitig haben wir bei der AOK versucht, eine Übernahme dieser Kosten zu erreichen, nach diversem Hin und Her und unklaren Auskünften hat man dies jetzt nach MDK Prüfung endlich für ein Jahr genehmigt. Der Bescheid enthält die Formulierung 'Ihr Antrag vom xx'. Besteht die Möglichkeit, die bisher selbst bezahlten Behandlungen nachträglich erstattet zu bekommen? Ab welchem Zeitpunkt ggfs.?

Der Bescheid betrifft 'die langfristige Genehmigung von Verordnungen ausserhalb des Regelfalles gemäß §32 Abs. 1a SGB V i.V.m. §8 Abs. 5 Heilmittel-Richtlinien'

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Beitragvon Charly » 29.10.2013, 13:27

Okay, das hier dazu gefunden:


http://www.kvberlin.de/20praxis/50veror ... tt_gba.pdf

Danach muss die Krankenkasse die Kosten ab Antragstellung übernehmen.


Etwas nervig war, dass wir nur nach heftigem Insistieren überhaupt von dieser Möglichkeit erfuhren und wir dann auch noch Verzögerungen hatten, weil die AOK Mitarbeiter damit nicht umgehen konnten. Weder Arzt noch Krankengymnastin noch die Krankenkasse waren da in irgendeiner Weise hilfreich. Ohne Massagen kann der Mann aufgrund heftiger Schmerzen nicht gehen, Muskelabbau, Schlafmangel, Vereinsamung, schlechter Allgemeinzustand. Das lohnt sich für die Kassen dann sehr schnell...


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Beitragvon Czauderna » 29.10.2013, 22:29

Hallo,
na, so stimmt das aber nicht - es obliegt erst einmal dem Arzt eine Verordnung ausserhalb des Regelfalls auszustellen damit der Versicherte dann bei seiner Kasse die Genehmigung beantragen kann. Bei sehr vielen Veorordnungen (Diagnosen) haben einige Kassen einen sog. Genehmigungsverzicht ausgesprochen, d.h. - der Arzt verordnet und der Behandler rechnet ab und die Kasse bezahlt. In allen anderen Fällen wird die Kasse einen solche Langzeitverordnung dem MDK vorlegen um die Notwendigkeit prüfen zu lassen und dann kommt es eben auf das MDK Gutachten an. Bei Bewilligung kann der Arzt auch künftig ein Kassenrezept ausstellen und die Kasse bezahlt, bei Ablehnung zahlt die Kasse eben nix.
Der Weg der Privatverordnung (Privatrezept) und der darauf folgenden Kostenerstattung durch die Kasse kenne ich persönlich aus der Praxis so nicht.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Charly » 29.10.2013, 23:36

Hier kam vom Physiotherapeuten schlicht eines Tages die Mitteilung, dass der Arzt keine Verordnungen für diese Behandlungen mehr ausstellen kann und die Kasse die Behandlung somit nicht mehr bezahlt, und in Folge ne Rechnung über 200 Euro für die nächsten Behandlungen. Etwas irritierend war, dass nach einiger Zeit ein Kontakt zu einer AOK Mitarbeiterin bestand, die zu Fragen, ob da jetzt eine Einzelfallprüfung stattfinden würde oder müsse und wie das jetzt weiter ginge mit 'Kann sein' antwortete.

Auf sich alleine gestellt wäre der Mann aber auf den Kosten sitzen geblieben und hätte die Massagen aus Geldmangel nach 2 Monaten abbrechen müssen. Erhebliches Beratungsdefizit.

Nun gut, jeder hat seine Leichen im Keller...

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Beitragvon Vergil09owl » 30.10.2013, 08:57

Charly hat geschrieben:Hier kam vom Physiotherapeuten schlicht eines Tages die Mitteilung, dass der Arzt keine Verordnungen für diese Behandlungen mehr ausstellen kann und die Kasse die Behandlung somit nicht mehr bezahlt, und in Folge ne Rechnung über 200 Euro für die nächsten Behandlungen. Etwas irritierend war, dass nach einiger Zeit ein Kontakt zu einer AOK Mitarbeiterin bestand, die zu Fragen, ob da jetzt eine Einzelfallprüfung stattfinden würde oder müsse und wie das jetzt weiter ginge mit 'Kann sein' antwortete.

Auf sich alleine gestellt wäre der Mann aber auf den Kosten sitzen geblieben und hätte die Massagen aus Geldmangel nach 2 Monaten abbrechen müssen. Erhebliches Beratungsdefizit.

Nun gut, jeder hat seine Leichen im Keller...

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wurde hier eigentlich schon mal über eine Reha nachgedacht Ostopathie, Krankengymnastik, Rückenschule usw, das bringt meist mehr alös Massagen

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Beitragvon Charly » 30.10.2013, 10:13

Soweit wir wissen ist er mit diesem Befund 'austherapiert'. Morphin-Pflaster und Massagen (es heisst 'Massagen' - was es genau ist, weiss ich nicht ;-)

Zumindest geht es ihm mit dieser Kombination seit mehreren Jahren ganz gut. Jetzt mit seiner sich verstärkenden Demenz was Anderes anzufangen, könnte schwierig werden?

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Beitragvon Vergil09owl » 30.10.2013, 10:14

Könnte sein wenn da schon mit morphin pflaster gearbeitet wird..


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