Ruhen des Anspruchs /Beitragsrückstand /Medikamente

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jewtis
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Ruhen des Anspruchs /Beitragsrückstand /Medikamente

Beitragvon jewtis » 16.01.2014, 14:04

Hallo!
Habe heute einen Nachweis der Anspruchsberechtigung (Muster 85) von der AOK erhalten.
Ich hatte um einen Behandlungsschein gebeten mit dem Hinweis, dass ich wg. der bekannten chronischen Erkrankungen (KHK;Depris) Medikamente benötige.

Inwieweit wird die KK nun die Medikamente übernehmen, sofern sie mein Hausarzt verschreibt?
Im Netz gibt es widersprüchliche Angaben darüber, ob die Behandlung bzw. Medikation von chronischen Erkrankungen während des Ruhens der Krankenversicherung wg. Beitragsrückständen überhaupt erfolgen kann...

Bitte um sachdienliche Hinweise.

Vielen Dank.

MfG
jewtis

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