Krankengeld -> Zwangsgesundschreibung vom MDK

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Merkuria
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Krankengeld -> Zwangsgesundschreibung vom MDK

Beitragvon Merkuria » 07.02.2014, 15:31

Guten Tag,
ich weiss grad nicht so recht, woran ich bin. Bin im ÖD beschäftigt, seit Herbst 2013 und bis auf weiteres wegen einer psychischen Störung erkrankt. Ich beziehe Krankengeld und vom Arbeitgeber den Krankengeldzuschuss nach TVÖD. Nun teilt mir die Krankenkasse heute am 07.02. mit, dass man sich mit einem Sozialmediziner beraten hat und der wegen eines angeblichen positiven Behandlungsverlaufs der Meinung ist, ich soll ab 10.02. wieder arbeiten. Auch der vom Arbeitgeber beauftragte eigene Amtsärztliche Dienst hält mich mittelfristig nicht für arbeitsfähig. Mein Arbeitgeber will mich nicht ab 10.02. weil ich der Erkrankung wegen weder ihm noch mir nutze und ich vom Arzt ja eine AU-Bescheinigung habe. Mein Arzt hat mich auch weiterhin mit Enddatum "b.a.w." krankgeschrieben. Das hat er für die Krankenkasse bestätigt und ich hab das sofort da eingeworfen. Kann die BKK xyz tatsächlich das Krankengeld einstellen, trotz AU-Bescheinigung? Mein Arzt hat mir auch bestätigt, dass er weder der Krankenkasse noch einem Sozialmediziner auch nur irgendwelche Informationen zu meiner Behandlung übermittelt hat.

Kasse sagt also, ich soll arbeiten. Der Arbeitgeber will das nicht und ich kann es einfach nicht. Ich weiss überhaupt nicht was ich machen soll. Ich habe schon Panik, dass ich jetzt den Arbeitsplatz kündigen muss, damit ich nach der Sperrzeit wenigstens Arbeitslosengeld bekomme.

Kennt sich damit jemand von euch etwas besser aus?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 07.02.2014, 16:13

Hallo,
da gibt es einige Apekte, die du in deinem Widerspruchsschreiben an die Krankenkasse anführen kannst.
Kernsatz deines Widerspruch sollte sein, dass die sowohl dein behandelnder Arzt als auch der vom Arbeitgeber beauftrage Amtsärztliche Dienst für Arbeitsunfähig hält. Dies solltest du durch entsprechende Unterlagen (Ergebnis des Amtsärztlichen Dienstes - hoffentlich zeitnah und nicht schon etliche Wochen alt) sowie einen weiteren Krankengeldauszahlschein, auf dem der behandelnde Arzt auch klar Stellung bezieht.
Des weiteren bittest du um Aufklärung was die Kasse unter einem Sozialmediziner versteht, denn wenn die Kasse sich beraten lassen kann in solchen Fällen, dann durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) und dann muss es auch dazu ein entsprechendes Gutachten geben, dass Du natürlich zur Einsichtnahme anforderst.
Des weiteren kannst du die Kasse darauf hinweisen, dass gerade bei psychischen Erkrankungen eine Arbeitsfähigkeitsfeststellung vom Schreibtisch und anhand der reinen Aktenlage rechtlich nicht haltbar wäre.
Anbieten könntest du der Kasse, dass du jederzeit einer persönlichen Vorstellung beim MDK positiv gegenüberstehen würdest.
Und am Montag )vielleicht geht es auch noch heute) würde ich beim Arbeitgeber anrufen, ihm die Sachlage schildern und dann zum behandelnden Arzt marschieren.
Damit du keine Zeit verlierst, empfehle ich auch, bereits heute per E-Mail an die Kasse deinen Widerspruch zu schicken mit dem Vermerk, dass die Widerspruchsbegründung im Laufe der nächsten Woche folgen würde.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Merkuria » 07.02.2014, 17:32

Danke für die rasche Information. Ich war ja bereits beim Arzt und habe das neue Attest sofort bei der KK eingereicht und habe tatsächlich auch bereits Informationen angefordert, wie dieses Urteil des Mdk zustande gekommen ist. Mein Arbeitgeber sagt auch nur, für ihn gilt die AU-Bescheinigung vom Arzt und ich soll nicht arbeiten. Die amtsärztliche Untersuchung ist grad ca. 10 Tage her, das wird noch einige Wochen dauern bis zum schriftlichen Bericht. Der Amtsarzt hat mir aber direkt während der Untersuchung bestätigt, dass ich nicht beschäftigt werden kann in dem Zustand.

Ich schätze mal, wenn die KK mir nicht Montag bestätigen kann, dass das Krankengeld weitergezahlt wird, werde ich wohl einstweiligen Rechtsschutz beantragen müssen. Ich bin leider komplett auf diese Zahlung angewiesen.

Vielen Dank, da ist wohl auch viel Einschüchterung seitens der Krankenkasse im Spiel; ich habe nach dem ersten Schock hier und anderswo einige Horrorgeschichten von KK und Krankengeldverweigerung gelesen, da kriegt man erstmal viel Angst.

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Beitragvon Merkuria » 10.02.2014, 18:15

Kleines Update ....
Hatte eben auch noch telefonischen Kontakt zur Krankenkasse. Der Herr hat mir den Widerspruch bestätigt und mir erklärt, dass der aufschiebende Wirkung hat und nun erneut und intensiv geprüft wird. Das ist ja erstmal erfreulich.

Was mich aber wundert: Die Nachricht, dass Krankengeld eingestellt wird, war ein ganz normaler Brief ohne Rechtsbehelfsbelehrung oder dgl. War weder als Bescheid deutlich erkennbar oder wenigstens so interpretierbar. Sollte sowas wie die Widerspruchsmöglichkeit nicht deutlich enthalten sein, wenn etwas so existenzielles entschieden wird? Ich könnte mir vorstellen, dass da auch viele resignieren, wenn sie ihre Möglichkeiten nicht kennen.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 10.02.2014, 19:55

Hallo,
na ja, da es keinen "ordentlichen" Bescheid gab und auch offenbar kein MDK-Gutachten, da ist die mündliche Zusage der aufschiebenden Wirkung nicht verwunderlich. Man weiß genau bei der Kasse, dass der "Versuch" eben nicht geklappt hat. Man muss sich immer wieder wundern, dass es sich bei den Kassen noch nicht herum gesprochen hat, dass solche "Mätzchen" nicht oder nicht mehr funktionieren weil eben die Versicherten nicht mehr so gutgläubig sind und sich über ihre Rechte informieren, z.B. in Foren wie diesem hier , wo sogar, ich zitiere mal sinngemäß, "Krankenkassenschreibersöldlinge" solche Sachen negativ beurteilen.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Merkuria » 13.02.2014, 09:43

Das wird allmählich spannend. Ich habe eben das vom MDK erstellte "Gutachten" bekommen. Erstellt von einem FA für Orthopädie. Das Ding besteht aus ca. 20 Zeilen, wo es aber in erster Linie darum geht, dass die Solidargemeinschaft nicht für meine Probleme zahlen soll. Einziger medizinischer Aspekt ist die Aussage meines Arztes, wonach ich nur leicht erkrankt sei und seine Therapie total gut wirken soll. Das war mir neu. Da ich mir auch nicht vorstellen kann, dass der MDK Gutachten fälscht, werde ich jetzt mal deutlich mit meinem Arzt sprechen. Irgendwas läuft da schief.

Schönen Dank an Czauderna für die Unterstützung.

Grüße
Merkuria


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