(Verspätete) Rückerstattung, da weniger verdient als angegeb

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dieterbrd
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(Verspätete) Rückerstattung, da weniger verdient als angegeb

Beitragvon dieterbrd » 06.11.2014, 21:05

Guten Abend allerseits!

Ich bitte um Entschuldigung, falls ug. ich Frage in diesem Forum übersehen haben sollte!
Ich zahle leider seit vielen Monaten zuviel KKV-Beitrag bei der GEK, weil ich unfähig war nachzuweisen, dass ich ganz erheblich weniger verdient habe, als die GEK annimmt (mir fehlen auch aktuelle Einkomm.-Steuerbescheide).

M. W. ist es (verfassungs)rechtlich umstritten, dass z. B. die GEK zwar im umgekehrten Fall m. W. bis zu 4 Jahre rückwirkend entsprechende Nachzahlungen verlangen kann,

aber im og. Fall - im Gegensatz z. B. zum Finanzamt! - faktisch zuviel gezahlte Beiträge eben NICHT zurückerstattet!

Hierzu fand ich nur: http://www.handelsblatt.com/finanzen/re ... 97906.html ,

aber leider keine aktuelle Rechtssprechung?!

1) Wie ist da Euer Kenntnisstand?

2) Wie steht es um Kulanz, konkret bei GEK?

3) Könnte eine Austrittsdrohung eines Geringverdieners da etwas ausrichten?

4) Habt Ihr konkrete, auch weitere Tipps?

Czauderna
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Re: (Verspätete) Rückerstattung, da weniger verdient als ang

Beitragvon Czauderna » 07.11.2014, 14:55

dieterbrd hat geschrieben:Guten Abend allerseits!

Ich bitte um Entschuldigung, falls ug. ich Frage in diesem Forum übersehen haben sollte!
Ich zahle leider seit vielen Monaten zuviel KKV-Beitrag bei der GEK, weil ich unfähig war nachzuweisen, dass ich ganz erheblich weniger verdient habe, als die GEK annimmt (mir fehlen auch aktuelle Einkomm.-Steuerbescheide).

M. W. ist es (verfassungs)rechtlich umstritten, dass z. B. die GEK zwar im umgekehrten Fall m. W. bis zu 4 Jahre rückwirkend entsprechende Nachzahlungen verlangen kann,

aber im og. Fall - im Gegensatz z. B. zum Finanzamt! - faktisch zuviel gezahlte Beiträge eben NICHT zurückerstattet!

Hierzu fand ich nur: http://www.handelsblatt.com/finanzen/re ... 97906.html ,

aber leider keine aktuelle Rechtssprechung?!

1) Wie ist da Euer Kenntnisstand?

Du bist selbständig ?? - wenn ja, seit wann bist du bei deiner Kasse so eingestuft ?

2) Wie steht es um Kulanz, konkret bei GEK?

Zu "Kulanz" kann nix konkretes gesagt werden - da es grundsätzlich bei Beitragseinstufungen keine Kulanz gibt sondern allenfalls Ermessensentscheidungen - in deinem Fall kann dazu erst etwas genaueres gesagt werden wenn du die obige Frage beantwortet hast.

3) Könnte eine Austrittsdrohung eines Geringverdieners da etwas ausrichten?
Du meinst, die Kasse lässt sich erpressen - nein, zumindest ich würde das nicht tun, selbst wenn er den Höchstbeitrag zahlen würden

4) Habt Ihr konkrete, auch weitere Tipps?


Gruss
Czauderna

dieterbrd
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Beitragvon dieterbrd » 07.11.2014, 21:18

Guten Abend allerseits und Dank für die 1. Antwort!

Ich bin selbständig und seit ca. 15 Monaten so überhöht eingestuft (meine eigene, geradezu krankhafte Aufschieberitis/Blödheit ist mir bewusst).

Was mich wundert: In dem von mir verlinkten Handelsblatt-Artikel von 2012 wird davon gesprochen, eine weiterführende Rechtssprechung stehe an - aber ich habe dazu nichts mehr finden können - und Ihr?

Kulanz: Dass die möglicherweise noch legale Regelung zuungunsten des Versicherten unfair und verfassungsrechtlich fraglich ist, haben ja einige Gerichte schon geäußert, s. Handelsblatt-Artikel.
Das können sicher auch die KKV-Sachbearbeiter nachvollziehen.
Wie ist Euer Kenntnisstand dazu: gibt es von oben feste Vorschriften oder gibt es einen Ermessenspielraum des Filialleiters etc.?

Dank im Voraus Dieter

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 08.11.2014, 11:27

dieterbrd hat geschrieben:Guten Abend allerseits und Dank für die 1. Antwort!

Ich bin selbständig und seit ca. 15 Monaten so überhöht eingestuft (meine eigene, geradezu krankhafte Aufschieberitis/Blödheit ist mir bewusst).

Was mich wundert: In dem von mir verlinkten Handelsblatt-Artikel von 2012 wird davon gesprochen, eine weiterführende Rechtssprechung stehe an - aber ich habe dazu nichts mehr finden können - und Ihr?

Kulanz: Dass die möglicherweise noch legale Regelung zuungunsten des Versicherten unfair und verfassungsrechtlich fraglich ist, haben ja einige Gerichte schon geäußert, s. Handelsblatt-Artikel.
Das können sicher auch die KKV-Sachbearbeiter nachvollziehen.
Wie ist Euer Kenntnisstand dazu: gibt es von oben feste Vorschriften oder gibt es einen Ermessenspielraum des Filialleiters etc.?

Dank im Voraus Dieter


Hallo,
du hast meine Frage leider nicht so beantwortet wie ich es gemeint habe.
Seit wann genau bist als hauptberuflich Selbständiger eingestuft und aufgrund deines letzten Beitrags ergänze ich die Frage noch um Teil 2 - bist du in die höchste Klasse eingestuft worden, nur weil du keine Einkommensnachweise (Einkommensteuerbescheid) vorgelegt hast ?
Gruss
Czauderna

dieterbrd
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Beitragvon dieterbrd » 08.11.2014, 13:50

Dank an Czauderna!

Ich bin seit ca. 15 Jahren als Selbständiger in der GEK, zumeist zum Minimaltarif -

aber in der Tat seit vielen Monaten in der Höchststufe wg. fehlender Einkommenssteuerbescheide (bitte kein Spott).

Dank im Voraus, Gruß Dieter

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 08.11.2014, 14:23

Hallo,
Na, dann kennst du ja das Ablaufverfahren.
Nein, kein Spott, aber auch wenig Hoffnung. eine Rücknahme der Einstufung bei fehlender Mitwirkung, geht meine Auffassung nur, wenn die fehlenden Unterlagen auch vorgelegt werden. Das ist ziemlich neu, vorher ging das gar nicht sondern erst ab Vorlage der Unterlagen. wie das bei dir ausgeht, das hängt von dir ab, also ran an die Kasse. Die rechtliche Grundlage dafür kann ich selbst erst ab Montag liefern, aber vielleicht ein anderer Experte schon früher ?.
Gruß
Czauderna


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