(Verspätete) Rückerstattung, da weniger verdient als angegeb
Verfasst: 06.11.2014, 21:05
Guten Abend allerseits!
Ich bitte um Entschuldigung, falls ug. ich Frage in diesem Forum übersehen haben sollte!
Ich zahle leider seit vielen Monaten zuviel KKV-Beitrag bei der GEK, weil ich unfähig war nachzuweisen, dass ich ganz erheblich weniger verdient habe, als die GEK annimmt (mir fehlen auch aktuelle Einkomm.-Steuerbescheide).
M. W. ist es (verfassungs)rechtlich umstritten, dass z. B. die GEK zwar im umgekehrten Fall m. W. bis zu 4 Jahre rückwirkend entsprechende Nachzahlungen verlangen kann,
aber im og. Fall - im Gegensatz z. B. zum Finanzamt! - faktisch zuviel gezahlte Beiträge eben NICHT zurückerstattet!
Hierzu fand ich nur: http://www.handelsblatt.com/finanzen/re ... 97906.html ,
aber leider keine aktuelle Rechtssprechung?!
1) Wie ist da Euer Kenntnisstand?
2) Wie steht es um Kulanz, konkret bei GEK?
3) Könnte eine Austrittsdrohung eines Geringverdieners da etwas ausrichten?
4) Habt Ihr konkrete, auch weitere Tipps?
Ich bitte um Entschuldigung, falls ug. ich Frage in diesem Forum übersehen haben sollte!
Ich zahle leider seit vielen Monaten zuviel KKV-Beitrag bei der GEK, weil ich unfähig war nachzuweisen, dass ich ganz erheblich weniger verdient habe, als die GEK annimmt (mir fehlen auch aktuelle Einkomm.-Steuerbescheide).
M. W. ist es (verfassungs)rechtlich umstritten, dass z. B. die GEK zwar im umgekehrten Fall m. W. bis zu 4 Jahre rückwirkend entsprechende Nachzahlungen verlangen kann,
aber im og. Fall - im Gegensatz z. B. zum Finanzamt! - faktisch zuviel gezahlte Beiträge eben NICHT zurückerstattet!
Hierzu fand ich nur: http://www.handelsblatt.com/finanzen/re ... 97906.html ,
aber leider keine aktuelle Rechtssprechung?!
1) Wie ist da Euer Kenntnisstand?
2) Wie steht es um Kulanz, konkret bei GEK?
3) Könnte eine Austrittsdrohung eines Geringverdieners da etwas ausrichten?
4) Habt Ihr konkrete, auch weitere Tipps?