Nach Selbstständigkeit nicht erwerbstätig

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katoe
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Nach Selbstständigkeit nicht erwerbstätig

Beitragvon katoe » 11.05.2015, 09:05

Hallo,
nach Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit im letzten Jahr ist ein Freund nun nicht erwerbstätig. Einkünfte hat er keine, bekommt auch keine Sozialleistungen. Er war als Selbständiger freiwillig in der GKV versichert.
Und hat selbst im letzten Jahr trotz fehlender Einkünfte den Tarif für hauptberuflich Selbstständige entrichtet. Familienversicherung kommt mangels Familie/Ehepartnerin nicht in Frage.

Daher wuerde er jetzt natuerlich in den Tarif der Nichterwerbstätigen wechseln wollen. Was benötigt die Krankenkasse an Unterlagen für den Tarifwechsel? Reicht der Steuerbescheid des Vorjahres mit 0 Euro Einkünften aus? Gibt es dafür bestimmte Regeln? Hat hier jemand Erfahrungen mit einem solchen Wechsel?

Ich habe hier auch gelesen, dass der Tarif der nebenberuflichen Selbständigkeit auch gilt, wenn es keine Hauptbeschäftigung (als Arbeitnehmer) gibt. Auch soll die Mindestbemessungsgrenze für diesen Tarif gleich hoch wie bei Nichterwerbstätigen sein. Stimmt das?

Vielen Dank für alle Infos und Tipps.
Kathleen

Czauderna
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Re: Nach Selbstständigkeit nicht erwerbstätig

Beitragvon Czauderna » 11.05.2015, 14:35

Hallo,
das ist hier die falsche Rubrik, hätte eins weiter nach oben gehört, meiner Meinung nach - kann evtl. verschoben werden.

katoe hat geschrieben:Hallo,
nach Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit im letzten Jahr ist ein Freund nun nicht erwerbstätig. Einkünfte hat er keine, bekommt auch keine Sozialleistungen. Er war als Selbständiger freiwillig in der GKV versichert.
Und hat selbst im letzten Jahr trotz fehlender Einkünfte den Tarif für hauptberuflich Selbstständige entrichtet. Familienversicherung kommt mangels Familie/Ehepartnerin nicht in Frage.
Hatte er nur keine Einnahmen oder hat er auch gar nicht als Selbständiger gearbeitet - wenn letzteres der Fall war, dann sollte er versuchen ob er bei der Kasse nicht rückwirkend seinen Status ändern kann
Daher wuerde er jetzt natuerlich in den Tarif der Nichterwerbstätigen wechseln wollen. Was benötigt die Krankenkasse an Unterlagen für den Tarifwechsel? Reicht der Steuerbescheid des Vorjahres mit 0 Euro Einkünften aus? Gibt es dafür bestimmte Regeln? Hat hier jemand Erfahrungen mit einem solchen Wechsel?
Wenn er ein Gewerbe angemeldet hatte, dann genügt in der Regel die Gewerbeabmeldung - wenn nicht eine schriftliche Erklärung über die tatsächliche Aufgabe der selbständigen Tätigkeit. Ob die Kasse da rückwirkend mitgeht bleibt fraglich.
Ich habe hier auch gelesen, dass der Tarif der nebenberuflichen Selbständigkeit auch gilt, wenn es keine Hauptbeschäftigung (als Arbeitnehmer) gibt. Auch soll die Mindestbemessungsgrenze für diesen Tarif gleich hoch wie bei Nichterwerbstätigen sein. Stimmt das?
Ja, für hauptberuflich Selbständige gelten andere Mindestbeitragsbemessungsgrenze als für sonstig freiwillig Versicherte
(außer Arbeitnehmer), darunter fallen dann auch die sog. "nebenberuflich Selbständigen" oder um es korrekter auszudrücken, die nicht hauptberuflich Selbständigen

Also, nix wie hin zur Kasse und die Sache klären, da geht es um sehr viel Geld, für die Zukunft auf jeden Fall, für die Vergangenheit - kommt auf die Kasse an.

Vielen Dank für alle Infos und Tipps.
Kathleen


Gruss
Czauderna


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