Krankengeld - Blockfrist Unterbrechung oder Neubeginn?

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Krankengeld - Blockfrist Unterbrechung oder Neubeginn?

Beitragvon Freelancer » 23.08.2015, 14:28

Hallo an alle und Danke für die Aufnahme hier ins Forum.

Leider konnte ich mit der Suchfunktion nicht fündig werden.

Folgernder Sachverhalt.

zu Mir
Freiberuflich freiwillig in GKV mit Lohnfortzahlung ab 7.ter Woche

Krankheiten Termine
genaue Daten möcht ich nicht einstellen da man ja nicht weiß wer alles mit liest

Krankheit A ab 02/14 Krankgeschrieben.
Ab 02/15 kam Krankheit B hinzu
AB 06/15 Krankheit C hinzu

In 08/15 wurde ich von meinem behandelnen Arzt gesund geschrieben und bin dann auch wieder Arbeiten gegangen. Einen Tag nach dem Termin der Gesundschreibung bin ich an der Kranheit C erneut erkrankt (Rückfall) und habe mich noch am Nachmittag nach der Arbeit Krank schreiben lassen.Da ich selbständig bin habe ich ja auch keine beweislast das ich Arbeiten war kann dies aber anhand von Verträgen nachweisen.

Die KK meint nun das ich nicht gearbeitet habe und dies keine Unterbrechung sei (da am darauffolgenden Tag wieder Krank) und schickte mit schon das Schreiben mit dem Termin der Aussteuereung und nun weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll.

Es gibt viele verschiedene Aussagen im I Net und ich bin total verwirrt.

Interessant ist halt ob dies als Unterbrechung zu werten ist und wann die Blockfrist für Krankheit C beginnt und ab wann wieder Krankengeld gezahlt werden muss(überhaupt gezahlt werden muss).

Ich habe von der Krankenkasse einen Auszahlungschein erhalten aber auch schon ein neue Beitragsrechnung auf der steht das ich ja wieder gesund bin und wieder meine moatlichen Beiträge entrichten soll.

Soll ich mir einen Rechtsbeistand zur hilfe nehmen oder ist das irgendwo klar geregelt?

Danke für eure Hilfe im voraus.

Gruß

Freelancer

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 23.08.2015, 16:11

Hallo,
so, wie geschildert bin ich der Meinung, dass bezüglich der Erkrankung "C"
nicht zu einer Aussteuerung kommen kann, wenn diese allein behandlungsbedürftig ist und die erneute AU auslöste. Das müsste aber zweifelsfrei medizinisch belegt sein.
Ich meine aber auch, ohne Rechtsbeistand wirst du aber in deinem Fall nicht weit kommen.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Freelancer » 23.08.2015, 17:38

Noch eine Frage

Wie verhält sich das beschriebene Szenario wenn ich mich eine Wochen nicht krank schreiben lasse und dann wieder eine AU vorlege mit Krankheit B oder C vorlegen da beides immer noch present ist ich aber mit Funktionseinbüßen arbeiten könnte.

Gruß


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