Anschließend hat der Arzt eine Reisefähigkeitsbescheinigung erstellt, mit zwei lapidaren Sätzen:
Her Vorname Nachname ist reisefähig mit geringem bis mittlerem Risiko.
Eine Gewährleistung für einen gesundheitlichen problemlosen Reiseverlauf kann nicht übernommen werden.
Dr. med. X
Müsste der Arzt nicht in der Reisefähigkeitsbescheinigung nicht zumindest das Risiko erklären?
Gilt der Haftungsausschluss?
Ich habe den Arzt auf die Reisefähigkeitsbescheinigung "gedrängt", da er zuvor mir nur einen Befund für 20 € erteilen wollte. Aber als medizinischer Laie ist mir der Befund doch egal da ich das eh nicht einschätzen kann.
Kam mir vor, als wolle der Arzt haftungsrechtliche Fragen grundsätzlich vermeiden. Aber wenn er das wollte, dann hätte er einfach die nicht vorhandene Reisefähigkeit bescheinigen können.
Auf der "Privatliquidation" steht auch eine "umfangreiche" Diagnose drauf, die er wohl aus seinen Akten gezogen hat. Sinustachykardie, komplexer Abusus, Perniziöse Anämie, Pankreaszyste, mittelgradige COPD etc.
Als Positionen sind
GoÄ Nr. 8 Faktor 2,64
Untersuchung z. Erhebung d. Ganzkörperstatus, ggf. einschl. Dokumentation
mehere chron. Erkrankungen und erweiterte Fargestellung (sic!)
GoÄ Nr. 1 Faktor 2,36
Beratung - auch mittels Fernsprecher
mehere chron. Erkrankungen und erweiterte Fargestellung(sic!)
GoÄ Nr. 70 Faktor 2,3
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Eine Beratung im Sinne der Aufklärung bezüglich der vorhandenen Krankheiten gab es nicht. Eher die zweimalige suggestive Frage "Fühlen Sie sich reisefähig?".
Ist die Reisefähigkeitsbescheinigung überhaupt das Geld wert, dass ich dem Arzt bezahlt habe?
Kann ich die Differenz aus 2,3 und dem höheren Faktor zurückfordern?