Theater mit KK wegen Reha

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balou_vw
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Theater mit KK wegen Reha

Beitragvon balou_vw » 10.10.2015, 15:20

Hallo,

ich hoffe, ich bin mit meinem Thema hier an der richtigen Adresse, um Antworten zu erhalten.

Ich liege mit meiner KK im Clinch wegen folgender Sache:

Aus gesundheitlichen Gründen wurde ich im Juli 2014 krank geschrieben (Bandscheibenvorfälle). Im März 2015 hat mir die KK vorgeschlagen, eine Reha-Maßnahme zu tätigen. Diesen Vorschlag bin ich gerne gefolgt, da ich natürlich gerne meine Arbeit wieder aufnehmen möchte. Entsprechende Papiere (DRV) habe ich ausgefüllt, wurde alles genehmigt.

Nun ist es so, dass ich die Reha mit Kind angefordert habe (Sohn ist 1,5 Jahre alt, noch nicht im Kindergarten aufgrund meiner Anwesenheit zuhause, Frau ist ganztags arbeiten). Wurde auch so genehmigt. Bescheid der Reha-Einrichtung kam (Brief 09.08.), Antritt am 14.08.2015. Auch noch an meinem Geburtstag^^ Telefonisch habe ich mich mit der Reha in Verbindung gesetzt, da auf dem Bescheid nichts von meinem Sohn stand. Die Aussage der Mitarbeiterin: "Hier gibt es keine Kinderbetreuung". Aufgrund dieser Tatsache bat ich um Verschiebung, bis ich das Problem zwecks Betreuung geklärt habe. Darauf hin habe ich bei der KK angerufen, den Umstand mitgeteilt. Aussage Bearbeiter: "Das ist nun Angelegenheit der DRV, da müssen Sie das klären". Gesagt, getan. DRV hat festgestellt, dass die bei der "Rehaplatzsuche" meinen Sohn total vergessen haben. Aber kein Problem, ich soll Reha antreten, wenn ich unseren Kurzen irgendwo unter bekomme, DRV zahlt...

Meine Frau konnte sich 3 Wochen beurlauben lassen, was als solches schon total schwer war (wegen Auftragslage). Urlaub wurde genehmigt, Termin für Reha wurde telefonisch zum 24.08. eingestielt. Während des ganzen Zeitraumes war ich ununterbrochen krank geschrieben. Reha habe ich durchgeführt.

Nun ist es so, dass die KK für den Zeitraum 14.08. - 23.08. kein KG zahlen will, da keine medizinische Notwendigkeit für die Verschiebung vorlag. Außerdem hätte ich die Reha wegen meinen Geburtstag verschoben (hätte Reha so mitgeteilt). Dem habe ich Widersprochen und der KK mitgeteilt, dass der Grund für die Verschiebung mein 1,5 Jahre alter Sohn war, der in der Planung vergessen wurde. Dies hat sogar die DRV bestätigt. Nein, KK bleibt dabei, keine Notwendigkeit.

Hat jemand Vorschläge für mich oder wäre ich besser geraten, einen Anwalt aufzusuchen?

MfG

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 11.10.2015, 11:11

Hallo,
auf der einen Seite ist die Entscheidung der Krankenkasse nicht nachvollziehbar, geht es ja "nur" um 9 Tage Krankengeld die gezahlt werden sollen aufgrund einer "Notlage" in den persönlichen Verhältnissen, nämlich, dass die Mutter keinen Urlaub nehmen konnte nehmen konnte und dazu als Auslöser ein Bearbeitungsfehler bei der Rentenversicherung vorlag - da hätte die Kasse doch schon anders reagieren müssen - ja, das kann man so sehen.
Auf der anderen Seite - die Kasse hat klar formuliert - es gab keine medizinischen Gründe, die einer Aufnahme zum geplanten Zeitpunkt entgegen gesprochen hätten - auch die Tatsache, dass die Rentenversicherung einen Bearbeitungsfehler gemacht hat, kann nicht zur Folge haben, dass die Kasse für diesen Fehler mit Krankengeldzahlung geradesteht. Der Versicherte könnte ja seinen "Verlust" bei der Rentenversicherung geltend machen. Auch wenn man mal davon ausgehen würde, dass aufgrund der Situation es nicht 9 Tage sondern 30 Tage gedauert hätte bis zur Klärung und Aufnahme, auch dann soll die Kasse Krankengeld zahlen ?. Ja, soi könnte man es auch sehen.
Meine Meinung - so, wie geschildert, ist die Entscheidung der Kasse hart - ich glaube nicht, dass ich so entschieden hätte - aber ob der Rechtsweg
hier etwas bringt, das wage ich dann doch zu bezweifeln aber abraten davon will ich dann auch wieder nicht, schließlich bin ich ja Krankenkassenmitarbeiter und wäre ein solcher Rat in den Augen der meisten User ja logisch.
Gruss
Czauderna

balou_vw
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Beitragvon balou_vw » 11.10.2015, 12:08

Unter "normalen Umständen" würde ich die Entscheidung auch nicht anzweifeln, ABER...

Ich habe mich ordnungsgemäß gemeldet (bei KK und DRV) und mein Problem kund getan. Wenn ich mich bei der KK nicht gemeldet hätte, könnte ich es ja noch nachvollziehen. Aber mich an die DRV zu verweisen und jetzt so tun, als wisse man darüber nicht bescheid, finde ich link. Vor allem, wenn man sich auf eine Behauptung stützt, die nicht stimmt und auch nicht belegbar ist. Laut Aussage der DRV wäre die KK zur Zahlung verpflichtet, da ich mich ordnungsgemäß gemeldet habe und die DRV der Leistungsträger für die Maßnahme war. Zudem hat eine Krankschreibung durchgehend bestanden. Ich denke, ich habe alles unternommen, um (zumindest in meinen Augen) alle Parteien gerecht zu werden. Man ist ja nicht alle Tage Krankengeldbezieher. Es ist auch für mich das erste mal nach fast 20 Jahren Arbeitsleben...

Die DRV sagt eindeutig, die wären dafür nicht zuständig, sondern die KK ](*,)


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