Fahrtkosten

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bulli69
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Fahrtkosten

Beitragvon bulli69 » 19.12.2015, 13:25

Hallo zuammen,
jemand 100% Behindertenausweis, aG muß 7 Wochen lang zweimal täglich außer Sonntag zur Bestrahlung. Wieviel zahlt die gesetzliche KK für die Fahrkosten?

2. Wie viel würde eine private KK zahlen??

Danke für eine oder zwei Antworten.
bulli

Czauderna
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Re: Fahrtkosten

Beitragvon Czauderna » 19.12.2015, 13:43

Hallo,
bei dieser Art der Behandlung (Serienbehandlung_Strahlentherapie) kenne ich es so, dass die Kasse die Fahrkosten übernimmt - einige Kassen verlangen hier lediglich für die erste und die letzte Fahrt den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil. Bei PKV-Kassen kenne ich mich nicht so aus, ich meine aber, dass es Vertragssache ist, ob Fahrkosten überhaupt übernommen werden.
Gruss
Czauderna

bulli69
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Re: Fahrtkosten

Beitragvon bulli69 » 20.12.2015, 13:14

Leider reicht mir diese Antwort nichts aus. Es geht schon um einige Beträge:

Ich bin privat versichert. Jetzt muss ich wegen Tumor mind. 7 Wochen, auch Samstags, jeweils zweimal täglich zur Strahlentherapie. Ich habe Ausweis 100% behindert, aG-Ausweis, Pflegestufe 1, Rollstuhlfahrer und Rentner mit 79 Jahren auch.

Jede Fahrt sind 20 km, also 80 km bei zweimal hin-und zurück, weil morgens 7 Uhr - abends 17 Uhr.
80 km x 6 Tage x 7 Wochen = 3360 km zu je 1,90 = EUR 6.384.- plus 42 x 4 Grundgebühr 2,90 = 487.- insgesamt alsoüber 6.500.- EURO.

Was müsste hiervon die prvate KK übernehmen?

Czauderna
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Re: Fahrtkosten

Beitragvon Czauderna » 20.12.2015, 16:08

Hallo, ich hab mal für dich gegoogelt und das da gefunden - "Entstehen Fahrtkosten bei PKV Versicherten für Fahrten zum Arzt oder zum Krankenhaus, dann werden diese Kosten häufig von der privaten Krankenversicherung erstattet. Allerdings richtet sich dies nach dem individuellen PKV-Tarif.

Ein Versicherter, dem durch die Fahrten zum Arzt oder zum Krankenhaus Fahrtkosten entstehen, kann diese in einigen Fällen von der zuständigen privaten Krankenversicherung zurück erhalten. Allerdings werden die entstandenen Fahrtkosten bei PKV Versicherten in der Regel nur dann erstattet, wenn dies zuvor im jeweiligen PKV-Tarif vereinbart wurde.

Zudem muss es sich bei den entstandenen Fahrtkosten des PKV Versicherten um Kosten handeln, welche für medizinisch notwendige Behandlungen entstanden sind. Aus diesem Grund ist es häufig auch notwendig, dass der Versicherte dem Antrag zur Kostenerstattung die Quittungen und Rechnungen des Arztes beifügt. Die Kostenerstattung erfolgt häufig in Form einer Kilometerpauschale. Bei vielen Tarifen in der PKV wird zudem festgelegt, dass Fahrtkosten dem PKV Versicherten nur erstattet werden, wenn dieser gehbehindert oder wenn kein entsprechender Facharzt am Wohnort ansässig ist."

Du siehst, es kommt auf deinen Vertrag an, den du mit deiner PKV-Kasse geschlossen hast - von daher könnte auch ein PKV-Experte eigentlich nichts anderes schreiben, was dir konkret weiterhelfen würde
Gruss
Czauderna

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Re: Fahrtkosten

Beitragvon bulli69 » 21.12.2015, 10:47

Danke,
und ich hatte geglaubt, die private ist besser als die GKV. Was mir jemand erzählt hat, der kommt aus
Bautzen (100 km) zur Bestrahlung und die gesetzliche zahlt das Taxi einschließlich Wartezeit
Gruß
bulli

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Re: Fahrtkosten

Beitragvon Czauderna » 21.12.2015, 13:54

Hallo,
das ist richtig - gerade in ländlichen Gebieten ist das durchaus keine Seltenheit.
Gruss
Czauderna


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