Krankengeldbezug Änderung ab 1.1.2016

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Krankengeldbezug Änderung ab 1.1.2016

Beitragvon aldi110 » 06.01.2016, 21:31

guten Tag,

folgendes Problem ist aufgetreten, ich befinde mich zur Zeit in einer Klinik, beziehe Krankengeld. Die KK schreibt mich an und teilt mir mit das es ab dem 01.01.2016 keine Auszahlscheine mehr gibt, mein alter läuft aber noch bis 14.01.2015 und liegt der Kasse vor. Die Klinik kann den neuen Krankenschein den es ab 01.01.2016 gibt nicht ausfüllen oder erstellen, die schreiben nicht krank.

wie ist das geregelt mit Leuten die sich in Kliniken befinden und sich von ihrem Hausarzt nicht krankschreiben lassen können?

gruß Aldi

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Re: Krankengeldbezug Änderung ab 1.1.2016

Beitragvon Czauderna » 07.01.2016, 08:08

Hallo,
wenn der Auszahlschein die Arbeitsunfähigkeit bis 14.01.2016 nachweist, dann bekommst du aber auf diesen Auszahlschein nicht das Krankengeld bis 14.01.2016 sondern nur bis zu dem Tag, an dem der Arzt den Auszahlschein ausgefüllt und unterschrieben hat.
Ab dem 01.01.2016 dürfen auch Krankenhäuser Folge-AU-Bescheinigungen erstellen.
Gruss
Czauderna

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Re: Krankengeldbezug Änderung ab 1.1.2016

Beitragvon aldi110 » 07.01.2016, 17:54

Hi Czauderna,

ausgefüllt wurde der Zahlschein am 21.12.2015, bis dahin habe ich Krankengeld erhalten. Auf dem Schein steht...bis voraussichtlich 14.01.2016, das Krankenhaus füllt wohl keine Krankschreibungen aus, von daher gehe ich am 14.01. zu meinem Hausarzt und lasse mich dann weiter krankschreiben. Was ist wenn nun meine Krankenkasse auf diese Änderung pocht und mir Steine in den Weg legt?

gruß Aldi

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Re: Krankengeldbezug Änderung ab 1.1.2016

Beitragvon Czauderna » 08.01.2016, 12:52

Hallo,
wie ich schon schrieb - die AU. ist nachgewiesen bis 14.01.2016 - wenn du am 14.01.2016 zu deinem Arzt gehst, erhältst du eine neue Meldung
bis zum xx.xx.2016 - diese Bescheinigung reichst du deiner Kasse ein und bekommst auf diese Bescheinigung Krankengeld vom 22.12. bis zum 14.01.2016 - Unabhängig davon kann seit dem 01.01.2016 das Krankenhaus auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erstellen bei der Entlassung -
das sollte das Krankenhaus auch wissen. Für die Kasse dürfte das auch klar sein - welche Steine sollte sie dir in den Weg legen ? - deine Arbeuitsunfähigkeit wurde ärztlich festgestellt und auch schriftlich (letzter Auszahlschein) dokumentiert, und dies bis zum 14.01.2016 - ich sehe da keine Steine .
Gruss
Czauderna

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Re: Krankengeldbezug Änderung ab 1.1.2016

Beitragvon Salto » 22.03.2016, 15:06

Hallo Aldi, für mich klingt das ein wenig danach, dass das Krankenhaus die Neuregelung verpasst hat, also noch gar nichts davon weiß und es deshalb keine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausfüllen will. Vielleicht machst du das Personal einfach auf die neuen Regelungen seit Januar aufmerksam?!

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Re: Krankengeldbezug Änderung ab 1.1.2016

Beitragvon Czauderna » 22.03.2016, 16:02

Hallo Salto,
nach zwei Monaten dürfte das nix mehr nützen.
Gruss
Czauderna

Salto
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Re: Krankengeldbezug Änderung ab 1.1.2016

Beitragvon Salto » 22.04.2016, 16:41

Hm, schade, aber vielleicht bringt es etwas für das nächste Mal?!


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