Ich bin seit längerem arbeitsunfähig. Jedoch habe ich am 4. und 5. Februar keine AU gehabt (Arzt hatte Urlaub, und ich hab es nicht geschafft). Ich bin erst zum 8. Februar wieder beim Arzt (statt Hausarzt beim Krankenhaus, da Rosenmontag) gewesen und habe eine Folge-AU gekriegt. Ist diese Unterbrechung von 2 Werktagen schädlich für das geltendmachen von Krankengeld?
VG
Aras
Seit 4 Wochen krank, 2 Tage ohne AU
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Seit 4 Wochen krank, 2 Tage ohne AU
Hallo,
ja, das könnte so sein, es wären sogar 4 Tage - der 3.2. war ein Mittwoch, d.h. du hättest am 3.2. zum Arzt gemusst, spätestens aber am 4.2., also am Donnerstag, und wenn der Arzt Urlaub hatte, zu seinem Vertreter. Auch am Freitag hättest du die Möglichkeit gehabt und selbst am Samstag wäre auch das Krankenhaus gegangen, welches du dann am Montag aufgesucht hast - du hast es aber nicht geschafft.
Der Montag wird dann sicher nicht mehr ausreichen für die Kasse. Also, es kann durchaus sein, dass deine Kasse dir das Krankengeld für die Zeit vom 04 -07.02 versagt und wenn du als ALG-1 Empfänger oder als Arbeitsloser Krankengeld bezogen hast, wird sich das auch auf dein Versicherungsverhältnis auswirken.
Gruss
Czauderna
ja, das könnte so sein, es wären sogar 4 Tage - der 3.2. war ein Mittwoch, d.h. du hättest am 3.2. zum Arzt gemusst, spätestens aber am 4.2., also am Donnerstag, und wenn der Arzt Urlaub hatte, zu seinem Vertreter. Auch am Freitag hättest du die Möglichkeit gehabt und selbst am Samstag wäre auch das Krankenhaus gegangen, welches du dann am Montag aufgesucht hast - du hast es aber nicht geschafft.
Der Montag wird dann sicher nicht mehr ausreichen für die Kasse. Also, es kann durchaus sein, dass deine Kasse dir das Krankengeld für die Zeit vom 04 -07.02 versagt und wenn du als ALG-1 Empfänger oder als Arbeitsloser Krankengeld bezogen hast, wird sich das auch auf dein Versicherungsverhältnis auswirken.
Gruss
Czauderna
Re: Seit 4 Wochen krank, 2 Tage ohne AU
Bist Du in einem Beschdäftigungsverhälnis oder bekommst Du ggf. Arbeitslosengeld?
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