Härtefallreglung bei Zahnersatz

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Härtefallreglung bei Zahnersatz

Beitragvon mueritzer » 16.03.2016, 19:51

Hallo...meine Frau und ich bekommen da eu Rentner nur eine geringe Rente....Unser Sohn ist 27 und selbst gesetzlich versichert, aber noch bei uns gemeldet. Er ist ständig auf Montage und daher hätte er sonst noch keinen festen Wohnsitz. Es stellt sich mir jetzt die Frage ob er im Hinblick auf die Härtefallreglung mit seinem Gehalt zum Familieneinkommen dazu gerechnet wird.... Vielleicht hat jemand Erfahrungen oder kennt die genaue rechtliche Definition.... Danke im Voraus...

Czauderna
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Re: Härtefallreglung bei Zahnersatz

Beitragvon Czauderna » 16.03.2016, 21:46

Hallo,
§ 55 Abs. 3 SGB V - sagr folgendes :....Als Einnahmen zum Lebensunterhalt der Versicherten gelten auch die Einnahmen anderer in dem gemeinsamen Haushalt lebender Angehöriger und Angehöriger des Lebenspartners.....
Gruss
Czauderna

matteo
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Re: Härtefallreglung bei Zahnersatz

Beitragvon matteo » 25.04.2016, 17:06

Hallo,
es stehen mir ca. 1000 Euro monatlich als Lebensunterhalt zur Verfügung.
Diese Einnahmen erziele ich ausschließlich aus Vermietung und Verpachtung.
Ich habe einen Härtefallantrag für eine seit 2008 vakante, aber wegen fehlender Mittel schon 3 mal verschobene, Zahnbehandlung (Krone), gestellt.
Die Kasse zahlt die üblichen 30% und lehnt alles darüberhinausgehende ab.
Als Einnahme rechnet mir die Kasse das wesentlich höhere Steuerbrutto.
Darin fehlen aber z.B. Tilgungsleistungen der vermieteten Gebäude.
Diese Tilgungsleistung darf ja steuerlich nicht ansetzen. Trotzdem wird sie geleistet.
Und gerade deswegen steht die Aufwendung nicht für den Lebensunterhalt zur Verfügung.
In der Praxis sieht das so aus, dass die Bank die monatlichen Kreditraten schon aus den Mieteinahmen einsaugt, bevor ich da überhaupt was zu sehen bekomme.
Kurzum, ich bin der Meinung, dass es der Kasse gesetzlich untersagt ist, mich weit unterhalb des HartzIV-Satzes abzukassieren?
Wer weiß Rat?

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Re: Härtefallreglung bei Zahnersatz

Beitragvon Czauderna » 25.04.2016, 20:00

Hallo,
es geht grundsätzlich nach dem Brutto, nicht nach dem Netto - vergleiche dich mal mit einem Arbeitnehmer, der am ende des Monats von seinem Arbeitgeber 1000,00 € überwiesen bekommt, bei dem geht es bei der Haertefallregelung auch nach dem Bruttolohn.
Gruss
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Re: Härtefallreglung bei Zahnersatz

Beitragvon matteo » 26.04.2016, 11:59

Hallo,
dabei sollte man nicht vergessen, dass einer mit 1000 Euro Bruttolohn kaum Abzüge hat, so das hier nur eine geringe Differenz entsteht.

Im Vorspann der Krankenkassensatzung steht, dass sich die Bemessung nach der Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu richten hat.
Daraus schließe ich als juristischer Laie, dass hier dieses unpfändbare Mindesteinkommen gemeint ist, das nicht angegriffen werden darf.
Genau das tut aber die Kasse.
Deshalb bin ich der Meinung, das meine Kasse hier gesetzwidrig vorgeht.
Leider hab ich nicht die Möglichkeiten und auch nicht den Nerv hiergegen juristisch vorzugehen.

Seit ca. 8 Jahren schiebe ich nun diese Behandlung vor mir her, weil mit der Kasse keine Einigung in Sicht ist und ich es nicht zahlen kann.
Fakt ist, das die Maßnahme immer aufwendiger und damit teurer wird je länger man zuwartet.
Mit dem Zaharzt würde ich eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen können.
Aber solange das nicht in trocknen Tüchern ist kann ich den Auftrag zur Ausführung nicht erteilen.
Was kann ich tun?

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Re: Härtefallreglung bei Zahnersatz

Beitragvon Czauderna » 26.04.2016, 12:18

Hallo,
bei meinem Vergleich ging es um 1000,00 € Nettolohn, also das was er ausgeben kann - das Brutto ist da natürlich wesentlich höher !

Bei der Haertefall-Regelung ist es übrigens auch so, dass, wenn diese Regelung voll zum tragen kommt der Kassenzuschuss sich verdoppelt, d.h. heißt aber nicht, dass die Zuzahlung des Versicherten dann auch automatisch bei 0,00 € landet. Du hast geschrieben, dass du mit deinem Zahnarzt eine Ratenzahlung vereinbaren könntest - von welchen Summen reden wir hier (Gesamtkosten lt. HKP und wie hoch wäre der Kassenzuschuss normal ? ).
Gruss
Czauderna

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Re: Härtefallreglung bei Zahnersatz

Beitragvon matteo » 26.04.2016, 18:27

Hallo,
Gesamtkosten laut HKP 800 Euro.
Bisher genehemigter Kassenanteil bei lückenlosem Scheckheft, (oder wie das braune Heftl heißt?) sind 30 %, also 240 Euro.
Mit dem Zahnarzt sind besprochen (aber noch nicht festgemacht) sind 5 Raten a 100 Euro plus Rest. Aber verzinst will er das irgendwie haben.
Wie schon geschrieben, ich gib das erst in Auftrag wenn die Bezahlerei sauber geklärt ist.

Der Krankenkasse habe ich mitgeteilt, dass ich meine Beitragszahlung vorerst bis zur Klärung der Angelegenheit zurückstellen werde.
In der freien Wirtschaft ist das üblich, aber für die Krankenkassen hat diese Mixtur aus Lobby und Gesetzgeber wieder eine passende Extrawurst geschnitzt, nach der das nicht möglich ist.

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Re: Härtefallreglung bei Zahnersatz

Beitragvon Czauderna » 26.04.2016, 20:57

Hallo,
eine ganz schlechte Idee, die Beitragszahlung einzustellen - denn die Kasse wird dir bei einem Zweimonatsrückstand alle Leistungen verweigern, ausgenommen Notfallbehandlungen. Das willst du wegen maximal 240,00 € riskieren ?
Na, dann mach mal - Berichte mal wie das ausgegangen ist.
russ
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Re: Härtefallreglung bei Zahnersatz

Beitragvon matteo » 27.04.2016, 12:04

Hallo,
wahrscheinlich gilt der alte Spruch:
"Zahlen macht Frieden - Nicht zahlen macht reich."
Kurzum, ich hab alle rückständigen Beiträge beglichen.
(Wobei ja "rückständig" eher nicht das richtige Wort ist...)
Die Krankenkasse ist einfach mächtiger und kann mich erpressen - Siehe Leistungsverweigerung, Vollstreckung, etc.

Als Immobilienbesitzer bist du sowieso die ärmste Sau:
Angebliches Fehlverhalten und du findets deine Immobilie unter "Zwangsversteigerungen" am Amtgericht wieder....
Kurzum, es geht auch nicht um 240 Euro, sondern um 560 Euro.

Kaum hast du mal einen Versicherungsfall (ich geh eher selten, bzw. nie zum Arzt) und schon geht das Theater los:
"Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, das wir 30 % übernehmen!"
Aha, kann schon sein, dass die sich freuen, ich nicht.
Für was bin ich denn versichert?

Dann noch was, hier zwar o.T.- gehört sich aber einfach mal angesprochen:
Wenn ich zum Zahnarzt gehe finde ich mich in so einer Art Verkaufsshow wieder und führe ein latentes Verkaufs(abwehr)gespräch, jedenfalls solange der Arzt mir nicht im Mund herumfummelt:
Der Zahnarzt bietet mir wortreich nicht kassenvertragliche sog. Igel-Leistungen und anderes an.
Die selbständig arbeitende, aber wohl umsatzbeteiligte, Zahnarzthelferin verkauft mir eine umfassende Zahnsteinbehandlung zu 80 Euro...
Und anderes mehr. Wer sich dagegen wehrt, so wie ich macht sich unbeliebt.
Ja, von dem was uns die Kasse zahlt können wir nicht leben, ist die Ansage.
Muß mich das alles als Versicherter interessieren, oder was läuft da falsch?
Das letzte war eine rachemäßig angedrohte Zahntaschentiefenreinigung. Die hätte nämlich die Kasse zahlen müssen.

Letzte Mitteilung: Der Zahnarzt ruft an, sein HKP hätte nur eine gewisse Gültigkeitsdauer. Ich sage, kann auch nix dafür das die Kasse lang damit herumfummelt. Also wir fahren mit hoher Geschwindigkeit und angezogener Handbremse und keiner weiß wohin.
Gestern abend war ein schöner alter Tatort von 2007 über die Verflechtung der Medizinlobby mit der hohen (Gesetzgebungs-)Politik.

Aras
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Re: Härtefallreglung bei Zahnersatz

Beitragvon Aras » 29.04.2016, 18:40

Du hättest für sowas eine Zahnzusatzversicherung abschließen müssen, die die Summe weiter abfedert. Die GKV ist eben kein Unternehmen sondern eine gesetzliche Institution und muss von Amtswegen das Geld bei dir einziehen.

Du kannst natürlich auch deine Wohnung verkaufen und die Kosten der Heilbehandlung begleichen.

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Re: Härtefallreglung bei Zahnersatz

Beitragvon matteo » 29.04.2016, 19:26

"Die GKV ist eben kein Unternehmen sondern eine gesetzliche Institution und muss von Amtswegen das Geld bei dir einziehen."

Laut Wikipedia ist meine GKV eine "Körperschaft des öffentlichen Rechts" mit "Selbstverwaltung". Also praktisch eine Firma die sich aber aufführt wie eine Behörde.

"Du kannst natürlich auch deine Wohnung verkaufen und die Kosten der Heilbehandlung begleichen."
Das war auch die Ansage der Krankenkasse, nachdem ich geschrieben habe, das es gesetzlich verboten ist mir das Existenzminimum weg zunehmen.
Geht nicht nur um eine einzelne Wohnung sondern um ein Mietshaus.
Für den Bau habe ich mich hoch verschuldet und die Mieteinnahmen dienen der Tilgung des Kredits. Die Krankenkasse geht nun her und sagt sinngemäß: Wir wollen nur an deine Einnahmen, aber deine Schulden, und wie du das deiner Bank zurückzahlst interessiert uns alles nicht.
Mein Argument: Ohne die Schulden für das Haus hätt ich ja auch die Mieteinnahmen nicht.

Ist zwar hier o.T. aber solche Regelungen, dass ein Vermieter ausgeplündert werden darf bis aufs Hemd, sind mit ein Grund für die Wohnungsnot in Deutschland:
Wer sich ein auskennt weiß, dass der Bau von Mietwohnungen kein Geschäft ist.
Wenn das so wäre würden ja allerorts Mietshäuser aus dem Grund wachsen, aber das ist ja nicht der Fall.
Und der Vermieter ist ein dankbares Opfer, weil er ja sein Haus nirgendwo mit hinnehmen kann.

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Re: Härtefallreglung bei Zahnersatz

Beitragvon Czauderna » 30.04.2016, 13:10

Hallo,
wir führen uns nicht auf wie eine Behörde sondern wir müssen wie eine Behörde handeln, arbeiten und entscheiden.
Gruss
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Re: Härtefallreglung bei Zahnersatz

Beitragvon Aras » 30.04.2016, 22:52

Ggf. Musst du die Kosten als außergewöhnliche Belastungen auf der Steuererklärung angeben.


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