Krankentransportfahrt nicht übernommen trotz Notwendigkeit

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Ducksteinfreund
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Krankentransportfahrt nicht übernommen trotz Notwendigkeit

Beitragvon Ducksteinfreund » 19.07.2016, 16:04

Hallo liebe Leute!

Ich bin neu hier und brauche dringend eine Auskunft für meinen Schwiegervater, den es sehr übel erwischt hat...

Er ist erst 68 Jahre alt, hat aber nach zig Operationen eine derart geschädigte linke Hüfte, dass man nichts mehr machen kann und sein linkes Bein jetzt für den Rest seines Lebens ohne Hüftgelenk bleibt. Das bedeutet, er verbringt den Rest seines Lebens im Rollstuhl. Er war zunächst lange stationär im KH und anschließend einige Wochen in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung, weil eine weitere OP geplant war, die aber jetzt doch nicht mehr stattfinden wird, was er heute nachmittag erfahren hat und er erfuhr auch da erst, dass er morgen nach Hause soll. Die Heimfahrt soll mit einem für Rollstuhl ausgestatteten Taxi erfolgen, nicht mit einem KTW und ohne medizinisches Personal. Nun stellen sich uns folgende Fragen:

a) Seine KK hat ihm gesagt, er müsse diese Fahrt nach Hause selber voll bezahlen (ca. 200,- €), weil die Kasse nur Fahrten vom Krankenhaus aus nach Hause zahle! Er war ja in der Kurzzeitpflege (selber bezahlt). Kann das sein? Er hat doch gar keine andere Möglichkeit, nach Hause zu kommen! Und die Kurzzeitpflege war notwendig, weil er in der ca. 105 km von seinem Wohnsitz entfernten Stadt auf die erwähnte Folgeoperation warten musste (die jetzt ja doch nicht mehr stattfindet) und das KH sein Bett brauchte.

b) Zu zahlen sei VOR Fahrtantritt, da der Transportdienstleister schlechte Erfahrungen gemacht habe. Ist das zulässig?

c) Wieso ein Taxi und kein richtiger KTW mit Sani? Wie soll er denn ohne Hüfte in seine in der 1. Etage liegende Wohnung kommen? Auf Krücken kann er nicht gehen, sein linkes Bein hängt ohne Gelenk am Rumpf! Man müsste ihn tragen! Was können wir tun? Der KH-Arzt ist nicht mehr erreichbar.

Ich danke Euch sehr für Eure Hilfe!

Czauderna
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Re: Krankentransportfahrt nicht übernommen trotz Notwendigkeit

Beitragvon Czauderna » 19.07.2016, 23:37

Hallo,
grundsätzlich gilt schon, dass nur die Fahrkosten vom Krankenhaus nach Hause übernommen werden, allerdings sehe ich das in diesem Fall so, das zumindest die Kasse die Fahrkosten übernehmen sollte, die bei einer direkten Entlassung nach Hause gezahlt hätten werden müssen - oder hat die Kasse schon die Fahrkosten vom Krankenhaus in die Kurzzeitpflege übernommen - dann gilt das nicht. Die Pflegeversicherung selbst kennt die Leistung Fahr- und Transportkosten nicht - es besteht da somit kein Anspruch.
b) ob es zulässig ist, das weiß ich nicht - ich habe es jedenfalls noch nicht in der Praxis gehabt, das ein Taxi-Fahrer bei einer Krankenfahrt im voraus kassiert hat.
c) ja, das entscheidet der Arzt bzw. das Krankenhaus - und wenn er Krankentransport verordnet, dann wird der auch von der Kasse bezahlt, wenn sie denn leistungspflichtig ist.
Gruss
Czauderna


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