Kostenbeteiligung bei Folgen einer schönheitsop!

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Melli25
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Kostenbeteiligung bei Folgen einer schönheitsop!

Beitragvon Melli25 » 17.08.2016, 18:10

Hallo,

Leider bin ich nach einer Brustop sehr krank geworden. Mittlerweile bin ich fast 7 wochen im Krankenhaus, in der 4. Klinik, weil man sich nicht sicher war/ist, das es die Brust ist.

Jetzt hat die KK mich im Krankenhaus angerufen und mir mitgeteilt, daß ich 50% aller Kosten tragen muss.

Das ist mein Ruin.

Im Internet las man was von 0-20%.

Wie ist es denn, wenn es nicht erwiesen werden kann, ob es durch die Implantate hervorgerufen wurde? Mal steht ein Zusammenhang mit der Brust sei unwahrscheinlich, mal steht da eine Unterscheidung zwischen Entzündung der Brust (keine Anzeichen optisch dafür) und einer üblichen Entzündung sei schwierig gewesen. Einmal stand da es ist möglich das eine
Implantat Entzündung bestanden haben könnte, jetzt aber keine Anzeichen dafür zu sehen ist.

Jetzt schien es zunächst so, daß es eine Implantat Entzündung ist, aber nach 2 maligem Abstrich kein Keim gefunden werden konnte.
Es sei Wasser in der Brust, was aber keine Entzündung ist.

Wie soll ich der KK was beweisen und wie die mir? Ich versteh nicht wie das ausgerechnet werden soll.

Was kann ich tun?

Lg

Rossi
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Re: Kostenbeteiligung bei Folgen einer schönheitsop!

Beitragvon Rossi » 18.08.2016, 08:16

Nun ja, was kannst Du tun?!

Erst einmal ganz ruhig bleiben und mit Sicherheit nicht auf einen Telefonanruf der Kasse in Panik geraten.

Du gehst jetzt hin und schreibst der Kasse, dass dieser Telefonanruf dich total durcheinander gebracht hat.

Du bittest - zur rechtlichen Prüfung der ganzen Geschichte ggf. durch einen Fachanwalt - um einen schriftlichen Bescheid mit Benennung des Sachverhaltes, der rechtlichen Grundlagen und des Ergebnisses, warum eine Kostenbeteiligung erfolgen soll. Da die Kostenbeteiligung im Ermessen der Kasse steht, bittest Du auch um Abwägung der Interessen beider Seiten.

Das Telefongespräch betrachtest Du nicht als bindend.

Melli25
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Re: Kostenbeteiligung bei Folgen einer schönheitsop!

Beitragvon Melli25 » 18.08.2016, 18:23

Hallo,


Vielen Dank für Deine Antwort. In der Tat hat mich das durcheinander gebracht.

Wenn ich eventuell nächste Woche entlassen werde, werde ich sofort einen Brief aufsetzen. Zum Glück habe ich Rechtsschutz, sofern die sowas tragen, das weiß ich noch gar nicht.
Ich bin berentet, wie soll ich das auch zahlen.das wissen die auch.
Mensch, wäre nur kein Wechsel nötig gewesen..

LG

Else_Jofi
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Re: Kostenbeteiligung bei Folgen einer schönheitsop!

Beitragvon Else_Jofi » 22.08.2016, 14:20

Da bist du tatsächlich in einer doofen Situation. Ich würde an deiner Stelle so schnell wie möglich etwas unternehmen. Lass dir deinen Laptop bringen oder schreib eine Email an deine Krankenkasse mit dem Handy, sonst zieht sich das danach nochmal so.

Czauderna
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Re: Kostenbeteiligung bei Folgen einer schönheitsop!

Beitragvon Czauderna » 22.08.2016, 19:27

Hallo,
wenn es nicht nachgewiesen werden kann ist die Krankenkasse ohnehin leistungspflichtig - ich denke, darüber kann es keine unterschiedlichen Meinungen geben. Wenn ich mich richtig erinnere, hatten wir vor einigen Jahren (so lange ist das noch nicht her) die Situationen mit diesen verpfuschten Brust-OP`s. bzw. mit der Qualität der Implantate. Seinerzeit war es meiner Erinnerung nach so, dass die Kasse schon die Gesamtkosten der nachfolgenden Behandlungen übernommen hat, sich aber einen Teil (was den kosmetischen Teil betraf) von den Versicherten wiederholte.
Auch mein Rat geht dahin, sich möglichst sofort mit der Kasse in Verbindung zu setzen - zuerst wäre auf jeden Fall medizinisch zu klären ob der Nachweis mit der damaligen Schönheits-Op. geführt werden kann oder nicht.
Gruss
Czauderna


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