Kostenübernahme/Beteiligung bei Haarersatz

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ghr7
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Kostenübernahme/Beteiligung bei Haarersatz

Beitragvon ghr7 » 25.08.2016, 07:09

Hallo,

gibt es im GKV-Umfeld tatsächlich keine gesetzlichen (!) Regelungen für Kostenübernahme bei med. indiz. Haarersatz?

Fall:
Eine junge Frau, die ich ehrenamtlich betreue, wurde vor ca. 10 Jahren Verbrechensopfer und erlitt dadurch u.a. auch einen totalen Haarausfall.
Sie ist noch immer bei einer PKV, da diese wenigstens rund 10% der Perückenkosten (Echthaar) 1x jährlich übernimmt, für die Pflege gar nichts.
Diese Frau ist seither auch in der Grundsicherung nach SGB XII und als hochgradig schwerbeschädigt eingestuft.
Sie könnte die PKV m.E. ohne weiteres kündigen und sich für eine Betreuung durch die GKV entscheiden.
Auf Nachfrage würde diese aber überhaupt nichts für eine Perücke bezahlen, auch nicht bei Vorlage weiterer ärztlicher Atteste.
Ist dies richtig, gibt es ggfs. Sozialgerichtsentscheidungen zum Thema?

Im Ersatzhaar-Gewerbe gibt es zahlreiche, meist rechts abenteuerlich klingende Werbe-Behauptungen über Kostenbeteiligungen etc.
Ich traue diesen nicht, so lange ich von einer GKV keine rechtsverbindliche Vorentscheidung habe, die für (noch nicht Betreute) jedoch nicht erhältlich ist.
Vom Sozialamt selbst ist keinerlei kompetente Unterstützung in dieser Angelegenheit außer unverbindliche Meinungsäußerungen zu bekommen.

Vielen Dank für jeden zielführenden Hinweis bereits im Voraus.

Czauderna
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Re: Kostenübernahme/Beteiligung bei Haarersatz

Beitragvon Czauderna » 25.08.2016, 14:42

Hallo,
ich habe einfach mal gegoogelt und sofort das gefunden - und was da steht, das entspricht auch meinem Kenntnisstand - Wer unter medizinisch bedingtem Haarausfall leidet, erhält die Kosten für Perücken von der Krankenkasse erstattet.

Sowohl die gesetzliche als auch die meisten privaten Krankenkassen übernehmen nach ärztlichem Attest in bestimmter Höhe die entsprechenden Auslagen für das Hilfsmittel Perücke*.

Es sind die gesetzlichen Regelungen und Vorgaben zu beachten, in einer privaten Versicherungspolice wird die Perücke als Hilfsmittel gesondert vermerkt.
Regelungen für die einzelnen Kassen

Der Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen legt die Besonderheiten für die Übernahme der Kosten für Perücken von der Krankenkasse fest.

Dort heißt es, dass insbesondere bei Frauen, Kindern und Jugendlichen Perücken bezahlt werden.

Bei Männern wird der Einzelfall betrachtet. Bei entstellenden Veränderungen werden auch hier die Kosten für Perücken von der Krankenkasse übernommen. Das kann narbig deformierte Kopfhaut sein, ebenso ein plötzlicher krankheitsbedingter Haarausfall.

Perücken zählen zu den Hilfsmitteln innerhalb des Leistungskataloges der GKV. Zwischen den einzelnen Krankenkassen variieren die Beträge ein wenig, sie reichen in jedem Fall für eine vollwertige Perücke aus. Für die Kostenübernahme für Perücken von der Krankenkasse muss ein entsprechendes ärztliches Attest beziehungsweise Rezept vorliegen.

Die privaten Krankenkassen führen ebenfalls Perücken in ihrem Hilfsmittelkatalog (als prothetischen Haarersatz unter „Prothesen“) und übernehmen daher genau wie die GKV die Kosten, aber nicht jede Gesellschaft hat diese Leistung in jedem Tarif. Daher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung darauf zu achten.
- http://www.haarausfall-und-peruecken.de ... asse/10019
Was du allerdings nicht bekommen wirst ist eine Leistungszusage wenn es keinen Antrag und vor allen Dingen keine Mitgliedschaft bei der Kasse gibt.
Gruss
Czauderna


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