Kostenübernahme/Beteiligung bei Haarersatz
Verfasst: 25.08.2016, 07:09
Hallo,
gibt es im GKV-Umfeld tatsächlich keine gesetzlichen (!) Regelungen für Kostenübernahme bei med. indiz. Haarersatz?
Fall:
Eine junge Frau, die ich ehrenamtlich betreue, wurde vor ca. 10 Jahren Verbrechensopfer und erlitt dadurch u.a. auch einen totalen Haarausfall.
Sie ist noch immer bei einer PKV, da diese wenigstens rund 10% der Perückenkosten (Echthaar) 1x jährlich übernimmt, für die Pflege gar nichts.
Diese Frau ist seither auch in der Grundsicherung nach SGB XII und als hochgradig schwerbeschädigt eingestuft.
Sie könnte die PKV m.E. ohne weiteres kündigen und sich für eine Betreuung durch die GKV entscheiden.
Auf Nachfrage würde diese aber überhaupt nichts für eine Perücke bezahlen, auch nicht bei Vorlage weiterer ärztlicher Atteste.
Ist dies richtig, gibt es ggfs. Sozialgerichtsentscheidungen zum Thema?
Im Ersatzhaar-Gewerbe gibt es zahlreiche, meist rechts abenteuerlich klingende Werbe-Behauptungen über Kostenbeteiligungen etc.
Ich traue diesen nicht, so lange ich von einer GKV keine rechtsverbindliche Vorentscheidung habe, die für (noch nicht Betreute) jedoch nicht erhältlich ist.
Vom Sozialamt selbst ist keinerlei kompetente Unterstützung in dieser Angelegenheit außer unverbindliche Meinungsäußerungen zu bekommen.
Vielen Dank für jeden zielführenden Hinweis bereits im Voraus.
gibt es im GKV-Umfeld tatsächlich keine gesetzlichen (!) Regelungen für Kostenübernahme bei med. indiz. Haarersatz?
Fall:
Eine junge Frau, die ich ehrenamtlich betreue, wurde vor ca. 10 Jahren Verbrechensopfer und erlitt dadurch u.a. auch einen totalen Haarausfall.
Sie ist noch immer bei einer PKV, da diese wenigstens rund 10% der Perückenkosten (Echthaar) 1x jährlich übernimmt, für die Pflege gar nichts.
Diese Frau ist seither auch in der Grundsicherung nach SGB XII und als hochgradig schwerbeschädigt eingestuft.
Sie könnte die PKV m.E. ohne weiteres kündigen und sich für eine Betreuung durch die GKV entscheiden.
Auf Nachfrage würde diese aber überhaupt nichts für eine Perücke bezahlen, auch nicht bei Vorlage weiterer ärztlicher Atteste.
Ist dies richtig, gibt es ggfs. Sozialgerichtsentscheidungen zum Thema?
Im Ersatzhaar-Gewerbe gibt es zahlreiche, meist rechts abenteuerlich klingende Werbe-Behauptungen über Kostenbeteiligungen etc.
Ich traue diesen nicht, so lange ich von einer GKV keine rechtsverbindliche Vorentscheidung habe, die für (noch nicht Betreute) jedoch nicht erhältlich ist.
Vom Sozialamt selbst ist keinerlei kompetente Unterstützung in dieser Angelegenheit außer unverbindliche Meinungsäußerungen zu bekommen.
Vielen Dank für jeden zielführenden Hinweis bereits im Voraus.