Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

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heinrich
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Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

Beitragvon heinrich » 01.09.2016, 21:34

Ein Selbstständiger mit Anspruch auf KG ab 7. Woche ist im KG-Bezug

Dann meldet er das Gewerbe ab (z.B. weil er dadurch Kosten spart)


Muss die KK weiter KG zahlen (z.B. wie bei einem Arbeitnehmer, der innerhalb des Arbeitsverhältnisse arbeitsunfähig wird und
bei dem dann während des Krankengeldbezuges gekündigt wird oder selbst kündigt)
oder
zahlt die KK kein KG mehr, mit folgender Begründung: es ja kein Verdienstausfall da. Wer keinen Verdienstausfall hat, bekommt ja auch kein Krankengeld. Wer kein Gewerbe hat, kann auch keine Einnahmen aus Gewerbe haben. Durch Krankengeldbezug würde diese Mensch ja besser gestellt.


Es wäre schön, wenn jemand antworten würde, der im Krankengeldbereich tätig ist. Mir geht es um eine rechtliche Antwort.


Deshalb würde ich hier gerne auf eine Antwort verzichten, vom jemand , der lange Krankenkassenmitarbeiter ist und von allen Dingen eine Meinung hat
"ich würde, ich haben früher" Kollege Du hast mich verstanden (nichts gegen Dich)

Czauderna
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Re: Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

Beitragvon Czauderna » 02.09.2016, 10:23

Hallo,
doch, das ist schon eine Brüskierung (Ich habe deshalb aber auch nix gegen dich).
Zum Thema (weil ich mir nicht vorschreiben lasse ob und wie ich antworte) - das Krankengeld wird weitergezahlt auch wenn die Selbständigkeit aufgegeben wird - das verhält sich analog zum Arbeitnehmer, der während des Krankengeldbezugs arbeitslos wird. Um das passende Gesetz raus zu suchen damit du im Nachbarstrang eine passende Antwort geben kannst, dazu habe ich keine Lust.
Gruss
Czauderna

Jonny2000
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Re: Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

Beitragvon Jonny2000 » 06.09.2016, 09:55

Da es hier um mich geht, möchte ich noch einmal kurz die Sachlage datrstellen.

Ich bin bei einer GKV freiw. versichert. (selbst. Handw.) und seit Anfang des Jahres mit KG Anspruch ab der 7. Woche wegen zwei versch. gesundh. Probleme krank geschrieben. Inzwischen habe ich mein Gewerbe abgemeldet, da wegen des einen gesundh. Problemes, meine im Januar beantragte "privat BU Rente " rückwirkend bewilligt wurde und nun monatlich gezahlt wird.
Wegen dem anderen gesundh. Problem bin ich noch krank geschrieben. Wenn ich damit (hoffentlich) wieder gesund werde, kann/darf ich mir einen neuen Job (Teilzeit, leichte Tätigkeiten oder so) suchen. Und solange ich noch krank bin, kann ich mich weder bewerben noch irgendwo sofort anfangen.

Und daher meine Frage: Darf ich Krankengeld und meine private BU Rente gleichzeitig erhalten/behalten?
Im Internet habe ich dazu folgendes, rechtskr. Urteil gefunden (Az. S 1KR 54/11) Kann man sich darauf verlassen?


Zitat: Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben auch dann einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Nach der Intention des Gesetzgebers ist es nämlich nicht gewollt, dass Leistungen, die aus dem Grund der privaten Absicherung abgeschlossen wurden, zu einer Kürzung von Ansprüchen aus der gesetzlichen Sozialversicherung führen.
Zu dieser Auffassung ist das Sozialgericht Trier in seinem rechtskräftigen Urteil vom 06.10.2011, Az. S 1 KR 54/11, gekommen.

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Re: Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

Beitragvon Czauderna » 06.09.2016, 18:29

Hallo,
ich sage und meine das und hatte es auch in der Praxis - der Krankengeldanspruch besteht weiter wenn während des Leistungsbezugs das Gewerbe aufgegeben wird und die AU naht- und lückenlos weiterbesteht - der Bezug einer privaten B U-Rente ändert daran nix und ich denke auch, dass das deine Kasse so sehen muss.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

Beitragvon Jonny2000 » 06.09.2016, 21:37

Hallo Czauderna,
du hast recht. Ich war heut bei meiner KK, die private BU hat wirklich keinerlei Auswirkung auf die KG Zahlung. Aber trotzdem wird es jetzt ein wenig kompliziert.

1. Ich hätte die KK über meine Gewerbeabmeldung vor ein paar Wochen informieren müssen, denn die Versicherung als selbständiger Handw. wird dann beendet und ich werde anderweitig freiwillig weiter versichert, wie ist noch unklar.

2. Mein einziges Einkommen ist dann meine BU Rente aus der ich wohl meinen KK Beitrag zahlen/nachzahlen muss?

3. Meine BU wurde Rückwirkend bewilligt (2015) und ich habe eine Nachzahlung bekommen.
Diese Einmalsumme will man mir mit 120stel auf 10 Jahre verbeitragen. Ist das richtig?
Und diese Summe hätte Auswirkung auf das bisher gezahlte KG. Wieso, in welcher Form?
KG wurde doch aus StB. 2014 berechnet.

4. Mit der Einmalzahlung bekam ich auch (separat aufgeführt) meine gezahlten Beiträge ab Bewilligungsdatum der BU zurückerstattet da ich während der BU Leistung von der Beitragszahlung befreit bin. Dieser Betrag bleibt doch hoffentlich von der Verbeitragung auf 10 Jahre verschont?

Vielen Dank schon mal für Deine Antwort.

Czauderna
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Re: Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

Beitragvon Czauderna » 06.09.2016, 22:09

Hallo,
das mit den 10 Jahren kenne ich nur wenn Versorgungsbezüge kapitalisiert werden und dort ein Arbeitgeber beteiligt war. Eine private BU-Rente sehe ich nicht als Versorgungsbezug in diesem Sinne. Das mit der Nachzahlung in einer Summe ist doch logisch bei einer rückwirkenden Bewilligung. Deine Befreiung während der Krankengeldzahlung gilt ja wohl nur für das Arbeitseinkommen so dass eine Nachforderung ab Bewilligung der BU-Rente (weil diese beitragspflichtig ist) schon rechtlich okay ist (meine ich), aber dann auf die jeweiligen Monate ab Beginn der BU-Rente verteilt. Auf die Höhe des Krankengeldes hat diese BU-Rente keinen Einfluss, denn Krankengeld wird ja wegen entgangenen Arbeitseinkommens gezahlt. Vielleicht kann Heinrich als Beitragsfachmann auch noch etwas dazu schreiben ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

Beitragvon heinrich » 07.09.2016, 07:32

die private BU hat keinen Einfluss auf den Krankengeldanspruch.

zu 1: das war ja warum ich (Beitragsmensch) die Frage in den Leistungsbereich eingesetzt habe.
ich war skeptisch.

Die Krankenkasse will jetzt (was ich befürchtet habe) ab Gewerbeabmeldung die Versicherung auf eine Mitgliedschaft OHNE Krankengeldanspruch umstellen.

Bei Arbeitnehmern, die versicherungspflichtig sind, ist es so, dass dann, wenn während der Beschäftigung eine Arbeitsunfähigkeit eintritt,
die Beschäftigung dann endet, nach Ende der Beschäftigung und fortdauernder durchgängiger Arbeitsunfähigkeit = Krankengeld gezahlt wird.

Es wäre von eine LEISTUNGSfachmenschen zu prüfen, ob die auch ANALOG (= gleichfalls) für einen Selbstständigen (Gewerbeabmeldung) eintritt.

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Re: Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

Beitragvon Czauderna » 07.09.2016, 12:10

Hallo Heinrich,
danke, mir ging es aber um die Frage der Beitragsberechnung für die BU-Rente - kann das mit den 10 Jahren stimmen ? - ich meine "nein" - vielmehr musste doch der Beitrag für die BU-Rente rückwirkend gefordert werden ?. Das war die Intension für meine Bitte an dich.
Leistungsrechtlich denke ich, dass der Ratsuchende mit der Info von hier bei seiner Krankenkasse Widerspruch einlegen kann, wenn diese tatsächlich das Versicherungsverhältnis während des Leistungsbezugs ändern wollen und damit die Krankengeldzahlung ebenfalls.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

Beitragvon Jonny2000 » 08.09.2016, 12:23

Vielen Dank erst mal für Eure Antworten.
Hab heut nochmal mit meiner Kundenberaterin telefoniert. Sie schickt mir einen Antrag auf freiwillige Versicherung zu, den ich dann ausgefüllt, mit einer Kopie der Versicherung, in der hervor geht, das und wie ich die Leistungen ausbezahlt bekomme/habe zurücksende.
Wenn ich die gute Frau richtig verstanden habe, läuft die KG Zahlung weiter auch wenn die bisherige fw. Vers. endet, bis die Krankheit unterbrochen wird oder ich wieder gesund bin. Bei einer neuen Erkrankung bekomme ich dann kein KG mehr da ich die BU erhalte und keinen Leistungsausfall habe.
Zurückzahlen müsse ich wohl auch kein KG, was meine Befürchtung war (trotzdem noch ist) welches ich nach Gewerbeabmeldung erhalten habe. Wie die BU Zahlung jetzt verbeitragt wird, weiß ich auch noch nicht.
Ach ja, die Frage ist noch offen ob auch die zurück gezahlten Beiträge (in einer Summe) oder nur die rückwirkend gezahlte BU Rente (auch in einer Summe) auf zehn Jahre oder wie auch immer verbeitragt wird?
(s. 4. Frage v.06.09.16)
Soviel zum aktuellen Stand. Weitere Infos, wenn ich mehr weiß.

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Re: Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

Beitragvon Czauderna » 08.09.2016, 13:01

Hallo,
na also, wäre das Leistungsrecht geklärt, bleibt nur noch die Beitragsfrage.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

Beitragvon Jonny2000 » 08.09.2016, 15:16

....das heißt, du hast für diese Frage keine Antwort?

Czauderna
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Re: Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

Beitragvon Czauderna » 08.09.2016, 16:24

Hallo,
doch, hatte ich und habe ich (siehe meinen Beitrag von 12:10 Uhr) - meiner Auffassung nach sind für die BU-Rente, rückwirkend ab deren Beginn Beiträge zu zahlen und keine Verteilung auf 10 Jahre vorzunehmen, weil es hier nicht um Versorgungsbezüge handelt. Ich wollte von Heinrich eigentlich eine Bestätigung meiner Auffassung, weil er doch nach eigener Aussage der Beitragsexperte ist als aktiver Krankenkassenmitarbeiter. Ich nehme an, dass ich mit meiner Auffassung richtig liege, denn sonst hätte er schon längst widersprochen.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

Beitragvon Jonny2000 » 08.09.2016, 18:51

Hallo Czauderna,
das mit dem rückwirkend, gezahltem Gesamtbetrag der BU ist mir schon klar, das habe ich verstanden. Ich glaube es ist mir egal ob ich die Beiträge auf einmal nachzahle oder auf 10 Jahre verteilt wobei sich hieraus eine neue Fragestellung ergibt. Nämlich, wenn ich auf 10 Jahre verteilt zahlen muss und ich z.B. in einem Jahr ein Arbeitsverhältnis beginne in dem ich wieder pflichtversichert bin, muss ich dann weiterhin parallel den anderen Beitrag noch 9 Jahre lang weiter bezahlen?

In der Beitragsfrage geht es mir vielmehr um einen anderen, separat aufgeführten, rückwirkend gezahlten, Gesamtbeitrag meiner zu viel bezahlten monatlichen Versicherungsbeiträge/Prämie. Sorry, vielleicht habe ich mich oben etwas kompliziert ausgedrückt. Für die Zeit in der BU von meinem Versicherer bewilligt ist, ist mein Versicherungsvertrag (LV mit BU) kompl. beitragsfrei gestellt. Und diese Beiträge habe ich ebenfalls rückwirkend in einer Summe zurückerstattet bekommen. Und um diesen Betrag geht es mir, ob der auch mit verbeitragt wird.

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Re: Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

Beitragvon Czauderna » 08.09.2016, 19:13

Hallo,
ich da doch, da muss ein Fachmann her - also noch einmal von Adam und Eva an - du hast eine private BU-Rente rückwirkend bewilligt bekommen, nehmen wir mal als Beispiel den 01.05.2015 - die BU-Rente wird künftig monatlich ausgezahlt mit dem Betrag X, sagen wir ab September 2016. Die Nachzahlung der BU-Rente vom 01.05.2015 bis zum 31.08.2016 bekommst du natürlich in einer Summe ausgezahlt, dazu die von dir geleisteten Beiträge.
Dass du nun rückwirkend ab dem 01.05.2015 im Rahmen deiner freiwilligen Versicherung Krankenkassenbeiträge zahlen musst, da bin ich mir relativ sicher, ob diese Beitragspflicht auch für die Rückzahlung der Beiträge gilt, da allerdings nicht, ich tendiere eher zu "nein" - deshalb auch Heinrich.
Nehmen wir mal an, deine Arbeitsunfähigkeit endet zum 30.09.2016, dann muss dein derzeitiges Versicherungsverhältnis umgestellt werden und du wirst erneut freiwillig versichert und zahlst Beiträge nach deinen Gesamteinnahmen, also auch für die monatliche BU-Rente, weil es sich hier um ein regelmäßiges Einkommen handelt. Das mit den 10 Jahren kannst du meiner Meinung nach vergessen, denn wenn wir mal annehmen, dass du deine gesamte BU-Rente auf einen Schlag, also in einer Summe erhalten hättest, dann wäre dies keine regelmäßigen Einnahmen sondern ein einmalige Einkunft und die Verteilung auf die 10 Jahre gilt meines Wissens, wie schon geschrieben, nur bei Versorgungsbezügen, die kapitalisiert werden (stimmt doch Heinrich ??)
Gruss
Czauderna

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Re: Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

Beitragvon heinrich » 09.09.2016, 06:39

zur Beitragspflicht der privaten BU

laufende BU wird monatlich laufend beitragspflichtig

eine Nachzahlung (rückwirkende Zahlung für vergangene Zeiträume)
wird dem jeweiligen Monat, für den sie gilt, zugeordnet.

Bsp: Nachzahlung 12.000 EUR für August 2015 bis Juli 2016
= 1.000 EUR wird für August 15 bis Juli 16 zugeordnet.

Wie bei der jetzt laufenden priv BU-Rente wird also so getan, als ob die bereits laufend ab August 15 die Rente angesetzt wurde.
Die REnte wurde NACHgezahlt. Die Beiträge daraus sind auch NACHzuzahlen.

ich sehe hier nichts, was für Zuordnung für 10 Jahre spricht


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