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Re: Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

Verfasst: 19.11.2016, 16:42
von Jonny2000
Hallo, melde mich zurück um euch über den nun aktuellen, abgeklärten Stand zu berichten.
Eines vorweg, für die auf einmal zurück erstatteten Vers.-Beiträge (beitragsfrei während BU Leistung) muss ich keinen KK Beiträge zahlen und für die rückwirkend, nachgezahlte BU Rente muss ich insgesamt weniger nachzahlen als ich mir ausgerechnet hatte.

Wie Heinrich in seinem letzten Betrag schon geschrieben hat, wird die BU Rente den einzelnen Monaten zugeordnet.

Bei mir sieht das folgendermaßen aus: Mit der Rente für die Monate Okt.-Dez. 2015 und Jan. 2016 erreiche ich die Beitragsbemessungsgrenze. Da ich in diesen Monaten nicht weit von der BBG entfernt war, wird also hier nicht mehr die volle BU Rente verbeitragt sondern nur noch der Teil bis zur BBG. Seit Februar 2016 erhalte ich KG und jetzt kommt das kuriose, für die Monate Feb.-Sep. 2016 wird mir nicht der volle Beitragssatz (15,9%) zur Nachzahlung berechnet sondern nur gut die Hälfte. Ab Okt.2016 wird nun der volle Beitragssatz auf die Rente angerechnet mit dem Hinweis: (uns liegt ein neuer Steuer Bescheid von 2015 vor) bekomme aber weiterhin mein KG.
Da ich ja im Sommer mein Gewerbe abgemeldet habe musste ich einen neuen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung ohne Anspruch auf KG abgeben.

Re: Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

Verfasst: 20.11.2016, 10:49
von Czauderna
Hallo,

Hinweis: (uns liegt ein neuer Steuer Bescheid von 2015 vor) bekomme aber weiterhin mein KG.

erst mal Glückwunsch - bekommst du jetzt noch Krankengeld oder war es so, dass diese freiwillige Versicherung ohne Krankengeldanspruch mit Eintritt der Arbeitsfähigkeit erfolgte ?.
Gruss
Czauderna

Re: Selbstständiger im Krankengeldbezug meldet Gewerbe ab

Verfasst: 21.11.2016, 15:50
von Jonny2000
Die freiwillige Anschlussversicherung ohne Anspruch auf KG tritt in Kraft:

A) wenn ich wieder gesund bin
B) spätestens jedoch nach 18 Monaten wenn die gesetzliche KG Zahlung endet
C) bzw. wenn der Rentenversicherungsträger einspringt und mir eine TEM - Rente zahlt
(zum Thema „C“ starte ich mit einer neuer Frage)