meine Krankenkasse hat meine Leistungen ruhen lassen

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krissbay
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meine Krankenkasse hat meine Leistungen ruhen lassen

Beitragvon krissbay » 14.10.2016, 20:59

Hallo,
Ich bin Student und seit ca 3 J bei meiner neuen GKV. In den letzten Jahren habe ich immer wieder Schwierigkeiten gehabt meine Beiträge zu zahlen, als Folge verlangte mein KK dass ich die Semester Beiträge im vollen zahle weil die Laschriften mehrmals zurückgebucht wurden. Bisher konnte immer meine Krankenkasse überzeugen mich weiterhin das Lastschriftverfahren nutzen zu dürfen. Bei meiner KK ist es so, dass sie in der Regel am 15. Geld abbuchen , Ist das Konto nicht gedeckt , versuchen sie dann am 30. des gleichen Monates.

Im August haben sie am 15. erfolglos versucht Geld abzubuchen, am 30 klappte es aber. Ich habe allerdings überraschenderweise wenige Tage später( am 10.09 glaube ich ) ein Schreiben bekommen, dass die Abbuchung vom 30.08 fehlgeschlagen sei und ich solle 6 Monaten im Voraus zahlen. am 15.09 haben sie dann wieder versucht Geld abzubuchen was normalerweise nicht passieren sollte, da sie wenige Tage zuvor die Zahlung von 6 Monaten im Voraus verlangten. :shock:
Ich bin dann davon ausgegangen dass, die Zahlung von 6 Monaten im Voraus ein Fehler war und sie am 30.09 nochmal versuchen würden. Nachdem Sie nicht versucht haben Geld abzubuchen habe ich am gleichen Tag angerufen und gefragt warum das so ist. Die Dame am Telefon meinte ich solle einfach ein neues Lastschriftmandat einreichen und den Monatsbeitrag überweisen.Was ich auch am gleichen Tag erledigte.

2 Tage später informierte mich aber meine KK über das Ruhen meiner Leistungsanspüche und fordern von mir dass ich 6 Monaten im voraus zahle.
Auch nach langem Telefonat und Erklärungsbrief wollen sie nichts hören.
ich weiß wirklich nicht wo ich 600 € finden soll , ich habe persönlich keine 600€ auf dem Konto und fühle mich in der letzten Zeit nicht so gut,so dass ich jederzeit ärztliche Hilfe brauchen könnte. :cry:
Nach ein paar Recherchen habe ich folgendes gefunden "Die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung können ruhen, wenn Sie mit der
Zahlung Ihrer Beiträge zwei Monate oder länger im Rückstand sind." Ich habe aber nicht 2 Monaten Rückstand und nicht mal einen .

Ist meine Krankenkasse berechtigt die Beitragszahlung von einem gesamten Semester zu verlangen ?
Was würdet ihr mir vorschlagen ?

Czauderna
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Re: meine Krankenkasse hat meine Leistungen ruhen lassen

Beitragvon Czauderna » 15.10.2016, 18:07

Hallo,
§ 254 SGB V sieht für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB
V versicherten Studenten eine vom
übrigen Recht der gesetzlichen Krankenversicherung
abweichende Zahlungsweise vor. Die
Beiträge sind danach vor der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule für das
Semester, für das die Einschreibung oder Rückmeldung erfolgen soll, im Voraus zu zahlen.
Die Satzungen der Krankenkassen können jedoch auch
andere Zahlungsweisen vorsehen
- stammt aus einem Rundschreiben des Spitzenverbandes vom März 2006.
Demnach ist die Kasse berechtigt von dir dem gesamten Semesterbeitrag im voraus zu fordern, wenn das mit den Abbuchungen von deinem Konto nicht klappt - und so gesehen scheint die Kasse der Auffassung zu sein, dass du nicht nur zwei Monat sondern sechs Monate im Rückstand bist.
Gruss
Czauderna

ratte1
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Re: meine Krankenkasse hat meine Leistungen ruhen lassen

Beitragvon ratte1 » 15.10.2016, 20:01

Hallo,

der Gesetzgeber hat die Vorauszahlung für ein Semester festgeschrieben (§ 254 SGB V Beitragszahlung der Studenten), Ausnahmen hat der Spitzenverband festzulegen. Die sind hier auf Seite ( § 10 ) zu finden https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... derung.pdf.

Ergebnis: Die Krankenkasse hat die Vorauszahlung m.E. zu REcht gefordert.

MfG
ratte1

krissbay
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Re: meine Krankenkasse hat meine Leistungen ruhen lassen

Beitragvon krissbay » 15.10.2016, 22:26

Danke für die Antworten.
ich habe am Mittwoch einen Termin beim Arzt und habe soeben das Geld an die KK überwiesen so, dass es am dienstag eingegangen sein soll.
glaubt ihr dass ich trotzdem auf die Bestätigung der KK warten soll oder kann sofort nach Gelldeingang meine Versichertenkarte nutzen darf?

Czauderna
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Re: meine Krankenkasse hat meine Leistungen ruhen lassen

Beitragvon Czauderna » 17.10.2016, 15:56

Hallo,
ich bin der Meinung, dass du die Karte einsetzen kannst - du weißt, dass du deinen Beitrag gezahlt hast, die Kasse weiß es auch, nur der Arzt, der weiß von nix, den interessiert auch nur, dass du eine Karte hast, die gültig ist, d.h. von seinem Lesegerät akzeptiert wird.
Gruss
Czauderna


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