Erneutes Krankengeld nach Wiedereingliederung

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Re: Erneutes Krankengeld nach Wiedereingliederung

Beitragvon Czauderna » 21.10.2016, 12:11

Hallo,
am 31.08. endete die Wiedereingliederung, d.h. nach diesem Plan war die Wiedereingliederung erfolgreich, denn am Ende einer solchen , erfolgreichen Wiedereingliederung steht die volle Belastbarkeit, sprich Arbeitsfähigkeit. Bei wem hast du denn diese Wiedereingliederung gemacht ?
Wenn du die am 31.08. zum 01.09.2016 als Arbeitssuchender beim Arbeitsamt gemeldet hast, müsstest du logischerweise arbeitslos gewesen sein.
Versicherungstechnisch endete mit dem 31.08.2016 für die Krankenkasse erst mal dein Versicherungsverhältnis. Das neue Versicherungsverhältnis
wäre nur dann ein krankenversicherungspflichtiges, wenn du ab dem 01.09. auch ALG-1 beziehen würdest - was aber offensichtlich nicht der Fall ist.
Wenn du statt ALG-1 aber ALG-2 beziehen würdest, dann beinhaltet dieses Versicherungsverhältnis keinen Krankengeldanspruch - auch im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung, welche von der Krankenkasse durchgeführt werden muss beinhaltet ebenfalls keinen Krankengeldanspruch.
Deine neue Arbeitsunfähigkeit beginnt nun mal erst am 01.09. und dazu noch mit einer anderen Diagnose - das sieht nicht gut für dich aus.
Auch die Sache mit dem nachgehenden Leistungsanspruch trifft meines Erachtens nicht bei dir zu - was hat denn die Kasse dazu gesagt.
Bist du evtl. verheiratet, und wenn ja - wie ist dein Ehepartner versichert ?. Wie lange dauerte denn die AU. ab dem 01.09.2016 an oder besteht die noch ?.

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Re: Erneutes Krankengeld nach Wiedereingliederung

Beitragvon Czauderna » 24.10.2016, 11:44

Hallo,
nein, bekommst du nicht, denn ALG-2 beinhaltet keinen Krankengeldanspruch und das ALG-2 endet auch (meines Wissens nach) nicht nach sechs Wochen sondern wird weitergezahlt. Anders wäre es nur, wenn du ALG-1 bekommen würdest.
Gruss
Czauderna


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