Systemische Therapie

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samigo
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Systemische Therapie

Beitragvon samigo » 24.10.2016, 17:45

Sehr geehrte Damen und Herren,

an wen kann ich mich wenden, wenn die Krankenkasse die Übernahme für eine systemische Therapie verweigert? Ich würde diese Therapie auch Anteilig selber bezahlen, da dieser Therapeut einfach wirkungsvoll ist. Die komplette Kostenübernahme kann ich mir leider nicht leisten und gehe immer nur dann zu ihm, wenns eigentlich schon zu spät ist.

Gesetzes Schreiben, Vorlage von über 10 Therapeuten, die eine Warteliste von 2-3 Monaten aufweisen, ein Schreiben der Gesundheitsministerin, Zusendung meiner ausgearbeiteten Unterlagen (Ja, für einen "Psycho" bin ich echt reflektiert und interessiert an mir zu "arbeiten").
Und ja, in der Vergangenheit ist Mist passiert. Mein Ansatz ist es aber, wie es halt in der systemischen Therapie praktiziert wird- Gucken wie man damit umgeht und keine Schnarchnase die passiv da sitzt und nix sagt.

Vlt. gibt es auch Krankenkassen, die sich diesbezüglich nicht so hartnäckig querstellen und bekannt sind??

Ich danke schon mal im Vorraus

Czauderna
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Re: Systemische Therapie

Beitragvon Czauderna » 24.10.2016, 20:10

Hallo,
wenn es sich nicht um einen Vertragstherapeuten handelt und eine grundsätzlich zumutbare Wartezeit von sechs Monaten ausscheidet, dann ist da schlecht etwas zu machen. Ich kann zwar hier nicht mit Urteilen /Aktenzeichen) dienen, weiß aber aus meiner Praxis dass solche Klageverfahren gegen die Kasse zu 100% nicht erfolgreich waren.
An wen du dich wenden kannst - na ja, zuerst natürlich über das Widerspruchsverfahren an die Kasse selbst - wenn die Kasse das Widerspruchsverfahren abgeschlossen hat, bekommst du einen "klagefähigen" Bescheid und kannst damit zum Sozialgericht gehen.
Das hat übrigens mit "Querstellen" nicht unbedingt etwas zu tun, zumal wenn es sich dazu noch um eine Therapieform handeln sollte, die als solche, auch wenn sie von einem Vertragstherapeut durchgeführt würde, keine Kassenleistung ist.
Um eine GKV-Kasse dazu zu bringen oder zu zwingen muss medizinisch bewiesen sein, dass zu einen nur diese Therapie dem Patienten wirklich hilft und keine andere Methode und zum anderen, dass es keinen Vertragstherapeuten gibt, der diese Methode auch anwenden kann.
"Schnarchnasen " ist übrigens ein ganz schlechter Ansatzpunkt - aber das nur nebenbei.
An wen könntest du dich sonst noch wenden außer an die Gerichtsbarkeit - an die Öffentlichkeit - aber das hast du ja hiermit schon getan.
Vielleicht noch an die Kassenaufsicht - das ist, wenn deine Kasse sich bundesweit bzw. auf mehr als drei Bundesländer mit ihrem Geschäftsgebiet erstreckt das Bundesversicherungsamt, ansonsten die Bundesländer selbst - aber das wird nichts bringen, denn in solchen Fällen macht die Aufsicht nichts, außer vielleicht eine Stellungnahme der Kasse anfordern und wie die aussieht wirst du dir denken können.
Wären da noch die Medien - Tv-Sender oder diverse Printmedien wie die Zeitung ohne Text - vielleicht hast du da Glück und man befasst sich mit deinem Fall - ob es was bringt - ich bezweifle das. Trotzdem, auch wenn ich nun nicht für dich positiv geschrieben habe - es ist allein deine Entscheidung - viel Glück.
Gruss
Czauderna


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