Auslandsbehandlung E112 / S2

Kostenerstattungen, Alternative Heilmethoden, Erfahrungsberichte, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Temujin
Beiträge: 2
Registriert: 26.10.2016, 16:58

Auslandsbehandlung E112 / S2

Beitragvon Temujin » 26.10.2016, 17:17

Es ist zwar noch nicht offiziell, aber ich erfuhr am Telefon bei der Techniker Krankenkasse, dass es höchst wahrscheinlich nicht genehmigt wird.
Ich bekam eine Überweisung zu Radjodtherapie. Diese Behandlung wird in Deutschland nur stationär durchgeführt. Anders in dem benachbarten Ausland – Belgien, Holland. Für eine Auslandsbehandlung benötige ich von der Krankenkasse ein Vordruck E 112 oder S2. Man hat mir erklärt, dass TK übernimmt nur Kosten für die Behandlung so wie es in Deutschland durgeführt wird. Also wird es wahrscheinlich abgelehnt wobei es ist die gleiche Behandlung.. Sinn sehe ich keins – gleiche Behandlung aber ohne Krankenhauskosten. Dürfen sie es? Bzw. wenn ich es auf eigen Kosten mache, darf TK die Erstattung später ablehnen?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4277
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Auslandsbehandlung E112 / S2

Beitragvon Czauderna » 26.10.2016, 19:33

Hallo,
meines Wissens nach ist es noch nicht soweit, dass man einfach so in ein EU-Land gehen kann um eine Behandlung zu Lasten der hiesigen Krankenkasse
durchführen zu lassen - die Abkommen innerhalb der EU. sind für während des Aufenthaltes eintretende Fälle abgeschlossen worden, nicht für geplante Behandlungen. Das bedeutet in der Praxis, dass solche, planbaren Behandlungen grundsätzlich im voraus beantragt werden müssen und natürlich dann auch genehmigt. Aus der Praxis kenne ich es so vor allem vom Leistungsbereich "Zahnersatz". So, wie geschildert, handelt es sich hier um eine Behandlung, die in Deutschland nur im Rahmen einer stationären Behandlung durchgeführt wird und es für den ambulanten Bereich keine Zulassung gibt. Ergo erscheint mir die Argumentation der Kasse logisch. Interessant wäre aber doch hier zu wissen wie denn der Behandler in Belgien oder Holland mit dem E 112 oder S2 umgeht - nimmt er diesen an um damit dann mit der deutschen Kasse abzurechnen oder nimmt er ihn nicht an und will Bargeld sehen weil er weiß, dass diese Behandlung eben nicht über das Abkommen abgedeckt ist ?.
Gruss
Czauderna

Temujin
Beiträge: 2
Registriert: 26.10.2016, 16:58

Re: Auslandsbehandlung E112 / S2

Beitragvon Temujin » 26.10.2016, 19:47

Ich kenne Menschen die ohne Problemme E 112 bei BKK und AOK Nord bekamen. Ist ja auch viel günstiger - 7-10 Tage Krankenhaus fallen nicht an. Da TK sowieso alles grundsätzlich erst ableht, sehe mich um wohin ich wechseln soll.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4277
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Auslandsbehandlung E112 / S2

Beitragvon Czauderna » 26.10.2016, 21:04

Hallo,
schau mal, was ich zum E112 gefunden habe -
Krankenbehandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Der Vordruck E 112 richtet sich an Versicherte und Familienangehörige, die sich in ein anderes als das für ihre Versicherung zuständige Land begeben, um dort zu wohnen oder um dort eine ihrem Krankheitszustand angemessene Behandlung zu erhalten.

Damit die Kosten vom zuständigen Krankenversicherungsträger übernommen werden, muss sich der Betreffende an seine zuständige Krankenkasse wenden und dort die Bescheinigung E 112 einholen.

Möchte sich der Betreffende kurzfristig in ein anderes Land begeben, um dort eine besondere Behandlung in Anspruch zu nehmen, braucht er vorher die Genehmigung der zuständigen Kasse. Liegt diese vor, werden die Kosten der stationären oder ambulanten Versorgung übernommen. Steht die Behandlung in dem Land, in dem man versichert ist, jedoch nicht rechtzeitig zur Verfügung, ist der Krankenversicherungsträger verpflichtet die Genehmigung für eine Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat zu erteilen.

Der Betreffende muss die Bescheinigung E 112 unverzüglich dem Träger der Krankenversicherung des Ortes , in den er sich begibt, vorlegen. In Malta wäre dies zum Beispiel die Stelle des National Health Service.
Ein hilfreiches Schema über die Möglichkeiten der Kostenübernahme für Krankenbehandlungen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.[/color]https://www.krankenkassen.de/ausland/eformulare/e-formular-112/
Ich denke, das Verfahren kennst Du ?
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Kassenleistungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste