Muss die GKV einspringen wenn der AG keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zahlt

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Athene
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Muss die GKV einspringen wenn der AG keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zahlt

Beitragvon Athene » 28.10.2016, 20:14

Meine Frage:
Wenn der Arbeitgeber sich weigert Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu zahlen, muss die gesetzliche Krankenkasse Einspringen und dieses bzw. Krankengeld zahlen?

Leider hat die Krankenkasse dies immer verneint und ist nie eingesprungen, dabei steht im § 116 SGB X was anderes. Hätte ich darauf mit Paragraphen etc. bestehen müssen? Ich verließ mich zu diesen Zeitpunkt alleine auf die Informationen der Sachbearbeiter der Krankenkasse.

PS: Ich war zu diesen Zeitpunkt schon über ein Jahr beim Arbeitgeber beschäftigt, die 4 Wochenfrist ab Arbeitsbeginn, in der man keine Entgeltfortzahlung erhält gilt also nicht mehr.

___________________
Der Sachverhalt im Detail:

Ich bin nach eigener Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist (3 Monate), Arbeitsunfähig erkrankt (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen lagen den AG immer fristgerecht im Original vor).
Nach 4 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und weiter bestehender Arbeitsunfähigkeit stellt der Arbeitgeber einfach die Entgeltfortzahlung ein (für den letzten Monat der Kündigungsfrist), ohne mir dies mitzuteilen, dabei hätte er rein rechtlich noch 2 Wochen weiter zahlen müssen, danach zahlte die KK ohne Probleme monatelang Krankengeld (über das Beschäftigungsverhältnis hinaus).

Ich erfuhr von der Verweigerung meines Arbeitgebers mir Entgeltfortzahlung für die letzten beiden Wochen zu zahlen, erst nach und nach.
Erst kam, am ersten Tag des Krankengeldbezug eine "Einladung" zur Begutachtung beim MDK, 10 Tage später. Der Begutachtungstermin kam mir schon sehr seltsam vor, aber okay, ich ließ mich ohne Diskussion untersuchen, dabei wurde meine Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Wirklich offensichtlich was das ganze sollte wurde mir erst als ich auf die letzten Lohnabrechnung sah und dort angegeben wurde, dass ich für den Monat gar nichts vom Arbeitgeber erhalte. Da das Gehalt erst zum 5 des darauffolgenden Monats fällig wird, hatte ich mir vorher nicht viel dabei gedacht.

Ich fragte darauf meine Vorgesetzte was das solle und wie es dazu kam, aber bekam nicht wirklich eine Antwort. Daraufhin rief ich bei der Krankenkasse an und bat um Hilfe, die Servicetelefonmitarbeiterin sagte mir, sie würden sich darum kümmern. Verriet mir des Weiteren auch, dass mein Ex-AG zweifel an der Arbeitsunfähigkeit geäußert hatte und ich deshalb zur Untersuchung zum MDK musste.

Ein paar Tage später erhielt ich die Abschrift eines Briefes den meine KK meinen Ex-AG schrieb, so von wegen, dass sie bitte beachten sollten, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum xx besteht.

Bis jetzt hat der Ex-AG weder die Entgeltfortzahlung noch Urlaubsabgeltung gezahlt hat. Weshalb ich innerhalb von 3 Monaten Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Zum Gütetermin erschien nur meine Ex-Vorgesetzte die nichts zum Sachverhalt vortragen konnte und deshalb ein Versäumnisurteil erlassen wurde (wohl Flucht in die Säumnis), gegen das der gegnerische Anwalt natürlich Einspruch erhobt... Da ich leider weder eine Rechtschutzversicherung noch in einer Gewerkschaft bin, und mir auch keine Prozesskostenhilfe gewährt wird, muss ich mich vor Gericht selbst vertreten (ein Anwalt kostet mehr als das Nettogehalt das ich von meinen AG einklage), im Gütetermin und in der 1. Instanz geht dies ja vor dem Arbeitsgericht.

Czauderna
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Re: Muss die GKV einspringen wenn der AG keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zahlt

Beitragvon Czauderna » 29.10.2016, 17:29

Hallo,
nun, ohne in diesem Fall ein Rechtsexperte zu sein, kenne ich es so, dass die Kasse schon hätte Krankengeld zahlen müssen und beim Arbeitgeber einen Regressanspruch zu stellen, denn das Krankengeld ruht ja nur wegen der Entgeltfortzahlung und wenn diese nicht geleistet wird durch den Arbeitgeber dann ist liegt meines Erachtens kein Ruhen vor. Wir haben hier immer Krankengeld gezahlt und uns an den Arbeitgeber gewandt.
Gruss
Czauderna

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Re: Muss die GKV einspringen wenn der AG keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zahlt

Beitragvon Rossi » 02.11.2016, 08:52

Jawoll, die Kasse hätte hier Krankengeld zahlen müssen, denn nach dem Wortlaut des Gesetzes ruht der Krankengeldanspruch, wenn Arbeitsentgelt erzielt wird.

Zitat:
§ 49 SGB V Ruhen des Krankengeldes

(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht,

1. soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten
; dies gilt nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt,

Da der Arbeitgeber tatsächlich kein Arbeitsentgelt gezahlt hat, hast Du natürlich auch nichts erhalten im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Von daher kann auch nichts ruhen. Jenes ist die Logik des Gesetzes.


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