KK Beitrag auf EM - Rente und private BU Rente?

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Jonny2000
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KK Beitrag auf EM - Rente und private BU Rente?

Beitragvon Jonny2000 » 21.11.2016, 15:59

Ich erhalte seit Anfang 2016 KG und rückwirkend seit Herbst 2015 eine private BU Rente.
Jetzt bekam ich einen Brief (Einschreiben) von der KK in dem ich informiert wurde, das die KK beim Rentenvers. -Träger meine Unterlagen zur Prüfung auf Bewilligung einer Teilerwerbsminderungsrente geschickt hat. Wenn diese bewilligt wird muss ich sie annehmen und die KK zahlt dann kein KG mehr.

Ich zahle jetzt auf meine private BU Rente meinen KK Beitrag. Sollte ich, wenn ich wieder gesund bin, ein pflichtversichertes Arbeitsverhältnis eingehen, zahlt der AG meinen KK (Pflicht) Beitag und auf meine private BU Rente wird dann kein KK Beitrag mehr erhoben - so die Aussage meiner KK.
Gilt dies auch so mit der Teilerwerbsm.-Rente durch die ich ja dann auch pflichtversichert bin und in dem Fall dann der Rentenvers.-Träger die KK Beiträge abführt?

Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten.

Czauderna
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Re: KK Beitrag auf EM - Rente und private BU Rente?

Beitragvon Czauderna » 21.11.2016, 18:31

Hallo,
ja, das ist so - wenn du in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert bist oder als Arbeitnehmer pflichtversichert bist, dann behält die Rentenversicherung die Kranken-, und Pflegeversicherungsbeiträge ein und führt diese ab.
Gruss
Czauderna

Jonny2000
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Re: KK Beitrag auf EM - Rente und private BU Rente?

Beitragvon Jonny2000 » 22.11.2016, 17:28

Hallo Czauderna,
danke für deine Antwort aber ich wollte gern wissen:
…wenn es so ist, das der Rentenvers.-Träger die Pflichtbeiträge einbehält bzw. weiterleitet, ob ich dann trotzdem noch KK Beitrag auf meine private BU Rente zahlen muss? (was ich ja auch nicht muss, wenn ich wieder ein versicherungspfl. Arbeitsverhätnis eingehe)
Zuletzt geändert von Jonny2000 am 23.11.2016, 12:32, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: KK Beitrag auf EM - Rente und private BU Rente?

Beitragvon Czauderna » 22.11.2016, 18:18

Hallo,
ja, da hast du recht - wenn du in der Krankenversicherung pflichtversichert bist, dann musst du für deine private BU-Rente keine Beiträge zahlen. Bei einer freiwilligen Versicherung grundsätzlich schon.
Gruss
Czauderna


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