Bemessungsgrenzen für gesetzliche KK

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Felix79
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Bemessungsgrenzen für gesetzliche KK

Beitragvon Felix79 » 10.02.2017, 11:32

Hallo zusammen,

von mir hier ein nicht so leichter Fall.

Ich bin seit 01.12.2013 selbstständig. Anfang 2014 bin ich aus der gesetzlichen Krankenkasse raus und wollte in die private Krankenkasse. Dort habe ich mir aber nie angemeldet und bin bis dato ohne Krankenversicherung.

Ich bin wieder zu meiner alten KK zurück, welche jetzt natürlich sehr hohe Nachforderungen hat. Hier lasse ich gerade über einen Anwalt klären, ob diese in dieser Höhe usw. rechtmäßig sind.

Ich habe jetzt eine Krankenkasse gefunden welche mich wieder versichert aber nur, wenn ich wieder ein Angestelltenverhältnis gehe. Da ich auch meinen Hauptkunden verloren habe und es finanziell nicht sehr rosig aussieht sind meine Einnahmen jetzt sehr gering.

Ich habe einen Freund gefunden, welche mich für 1000 € Brutto einstellen würde, damit ich wieder krankversichert bin. Ich würde gerne mein Gewerbe in ein Nebengewerbe umwandeln..

Zu meinen Fragen:

Reicht das Bruttogehalt für die Krankenkasse?

Was ist der Bemessungszeitraum für die Krankenkasse, also zum Jahresende oder monatlich? Gemeint ist, wenn ich im Monat x über mein Gewerbe 2000 € verdiene und an anderen Monaten nichts. Muss ich nur darauf achten, dass ich unter den 17.500 € bleibe?

Gesetzt dem Fall ich käme über die 17.500 €, in wie weit hätte die Krankenkasse Nachforderungen und was wäre hierfür die Bemessungsgrundlage?

Was würde passieren, wenn ich nach 3 Monaten die Probezeit nicht bestehe, bin ich dann noch versichert.

Danke für eure Hilfen

Czauderna
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Re: Bemessungsgrenzen für gesetzliche KK

Beitragvon Czauderna » 10.02.2017, 14:01

Hallo,
bei dieser Fallkonstellation halte ich mal raus - Ich bin seit 01.12.2013 selbstständig. Anfang 2014 bin ich aus der gesetzlichen Krankenkasse raus und wollte in die private Krankenkasse. Dort habe ich mir aber nie angemeldet und bin bis dato ohne Krankenversicherung.

Ich bin wieder zu meiner alten KK zurück, welche jetzt natürlich sehr hohe Nachforderungen hat. Hier lasse ich gerade über einen Anwalt klären, ob diese in dieser Höhe usw. rechtmäßig sind.
- deswegen
und
Ich habe einen Freund gefunden, welche mich für 1000 € Brutto einstellen würde, damit ich wieder krankversichert bin.
deswegen.
Da lasse ich gerne den anderen Experten den Vortritt.
Gruss
Czauderna

Frank1
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Re: Bemessungsgrenzen für gesetzliche KK

Beitragvon Frank1 » 12.03.2017, 12:14

Hauptberuflich unselbständig, nebenberuflich selbständig (damit sozialversicherungsfrei).

Der Betrag von 17.500,- Euro (Kleinunternehmerreglung nach § 19.1) ist für die Krankenkasse nicht relevant.
Dies ist eine steuerliche Grenze - Umsatzsteuerpflicht.
Wenn es sich bei dem genannten Hauptkunden um einen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer handelt, dann
verzichtet man üblicherweise auf die Kleinunternehmerregelung.
Das Bruttogehalt muss mindestens 451,- Euro betragen damit es für die Krankenkasse reicht.
Vor 25 Jahren wurde monatlich bestimmt ob hauptberuflich selbständig oder unselbständig.
Heute werden die Jahreseinnahmen zur Berechnung herangezogen.
Beispiele:
1.) Jahresgewinn Selbständigkeit: 15.000,- Euro + als Angestellter 20.000,- Euro.
Hier bleibt die Selbständigkeit sozialversicherungsfrei, da die unselbständige Tätigkeit überwiegt.
Aber Achtung: In dem Formular der KK den Arbeitsumfang der selbständigen Tätigkeit niedriger angeben
als den der unselbständigen Tätigkeit.
2.) Jahresgewinn Selbständigkeit 15.000,- Euro + als Angestellter 12.000,- Euro.
Hier überwiegt normalerweise die Selbständigkeit. Dies hat zur Folge, dass von 27.000,- Euro Beiträge
an die KK zu zahlen sind. Der Arbeitgeber führt keine Beiträge an die KK ab, vielmehr ist er auch von
seiner Beitragspflicht befreit. (Ich hoffe, das mit dem AG ist noch aktuell)

Nebengewerbe: (Meldung ans Finanzamt oder Ordnungsamt nicht nötig)
Mit Beginn des Angestelltenverhältnisses im Aufnahmeformular der KK den wahrscheinlichen Verdienst
beider Tätigkeiten und den Stundenumfang angeben. Bei Eingabe der passenden Zahlen werden vorerst
keine Beiträge zur Selbständigkeit erhoben. Dies kann sich aber mit dem Steuerbescheid ändern.
Bei Verlust der unselbständigen Tätigkeit wird ab diesem Zeitpunkt der Mindestbeitrag aus der
selbständigen Tätigkeit erhoben, unabhängig davon ob Einkünfte erzielt werden.
(gesetzlich freiwillig versichert).

Die Nachforderungen der alten KK dürften m.E. legitim sein.

silvie
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Re: Bemessungsgrenzen für gesetzliche KK

Beitragvon silvie » 12.12.2017, 11:04

Oh je, das sieht wirklich nach Ärger aus. Hast du dich schon mal bei einem Fachanwalt informiert? Meine Empfehlung, hier Link von Moderator gelöscht
) mal nachhaken! Hatte vor ca. 1 Jahr auch Probleme mit einer Kasse und man konnte mir dort weiterhelfen.

Czauderna
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Re: Bemessungsgrenzen für gesetzliche KK

Beitragvon Czauderna » 12.12.2017, 18:26

Hallo Silvie,
Erstens ist der Fall schon 8 Monate alt und zweitens bitte keine Werbelinks setzen - bitte löschen, oder soll ich?
Gruß
Czauderna


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