Hallo!
Die Rahmenfrist, innerhalb der Versicherungszeiten anrechenbar sind, beginnt mit dem Tag der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit... so heißt es - also zählen schulische Berufsausbildungen ohne Einkommen (z.B. Berufsfachschule, Fachschule und familienversichert über die Eltern) nicht zu den Versicherungszeiten, richtig?
LG
Yhona
KV der Rentner: Zählt eine schulische Ausbildung mit in Rahmenfrist?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: KV der Rentner: Zählt eine schulische Ausbildung mit in Rahmenfrist?
Hallo, schau mal hier - https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15764/Datei/323/Krankenversicherung-der-Rentner.pdf -
und da unter 3.3.1 - da geht es um den beginn der Rahmenfrist und erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit - bestimmt hilft das weiter.
Gruss
Czauderna
und da unter 3.3.1 - da geht es um den beginn der Rahmenfrist und erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit - bestimmt hilft das weiter.
Gruss
Czauderna
Re: KV der Rentner: Zählt eine schulische Ausbildung mit in Rahmenfrist?
Ja, daraus lese ich, dass nur eine betriebliche Berufsausbildung (zur Berufsausbildung ausgeübte Beschäftigung), bei der man ja ein Gehalt bezieht, angerechnet wird. Schule ist demnach keine berufliche Beschäftigung, ähnlich wie bei Studenten auch nicht der Beginn des Studiums zählt, wohl aber ein Praktikum, bei dem ein Gehalt bezogen wird.
Danke für den Link.
Danke für den Link.
Re: KV der Rentner: Zählt eine schulische Ausbildung mit in Rahmenfrist?
Richtig, genau so sieht es aus.
Gucke einfach in den Versicherungsverlauf der DRV und suche nach der ersten "Pflichtbeitragszeit" und nicht nach schulischen Ausbildungen.
Gucke einfach in den Versicherungsverlauf der DRV und suche nach der ersten "Pflichtbeitragszeit" und nicht nach schulischen Ausbildungen.
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