Krankengeld und Überstunden

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zappl
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Krankengeld und Überstunden

Beitragvon zappl » 19.05.2017, 07:20

Hallo ihr Lieben!

Ich wende mich an euch, weil ich eine Auskunft über die Berechnung von Krankengeld benötige.
Vielleicht kann mich hier jemand aufklären, da ich der Dame von der KK einfach nicht folgen kann. Ich möchte das gerne verstehen.
Fakt ist, die alte KK will die geleisteten Überstunden nicht anerkennen, welche vor der Erkrankung geleistet wurden.
Die neue KK hingegen rechnet die Überstunden zur Zahlung an. Dies ist natürlich ein großer Unterschied im Zahlbetrag, selbst für 14 Tage...
Ich versuche mich verständlich auszudrücken und schreibe in Stichpunkten um Alles etwas übersichtlicher zu gestalten.
Leider blöd gewesen mit dem KK Wechsel dazwischen, sorry!

Zuerst krank gemeldet vom 13.01. – 28.01.
Dann arbeiten vom 30.01. - 01.02.
Krank gemeldet vom 02.02. - 17.02.
Hausarztwechsel wegen Umzug (120 km weit weg)
Krank gemeldet vom neuen Hausarzt vom 20.02. – heute, ohne Unterbrechung
Lohnfortzahlung bis einschl. 15.03.

KK Wechsel zum 01.04.

Die alte KK hat vom 15.03. – 31.3. Krankengeld gezahlt, jedoch ohne die Überstunden zu berücksichtigen.

Dies wird so begründet:
1. Der neue Hausarzt hat eine Erstbescheinigung ausgestellt.
2. Es waren 2 Tage Unterbrechung dazwischen. 18.2 u. 19.02.
3.Die Überstunden würden nicht mitgerechnet, Vorerkrankungszeiten zur Zahlung des Krankengeldes hingegen schon.

Im November waren es 42,01 Überstunden,
im Dez. 20,9 Überstunden,
im Januar 3,17 Überstunden, diese wurden ins Überstunden Konto gezahlt,
im Februar 0,5 Überstunden

Von der neuen KK habe ich eine genaue Berechnung gesendet bekommen, diese berechnet Löhne ab November.
Von der alten KK warte ich noch auf die Post der genauen Berechnung.

Ist das so wirklich richtig?
Es würde sich meines Erachtens nach zur Zahlung von Krankengeld überhaupt, widersprechen.
Und falls es nicht richtig ist, wie widerspreche ich dem am ehesten?

Die neue KK rechnet, wie erwähnt, die Überstunden an. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Alle sagen, sie haben richtig berechnet!
Entschuldigt bitte, sollte ich mich unverständlich ausgedrückt haben! Ich stehe gerne für Rückfragen zur Verfügung!
Bin jedoch erst wieder am späten Nachmittag online. Allen einen guten Start ins Wochenende!
Danke fürs Lesen und eure Bemühungen!
Liebe Grüße! :D

Czauderna
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Re: Krankengeld und Überstunden

Beitragvon Czauderna » 19.05.2017, 09:46

Hallo,
Vorneweg - ein Kassenwechsel während eines Leistungsbezug birgt immer gewisse Risiken, aber das nur nebenbei.
So, wie geschildert müssen meiner Meinung nach die Ueberstunden angerechnet werden, da sie offenbar in allen drei Monaten der Bemessungszeitraeume angefallen sind, also regelmaessig waren.
Die Unterbrechung von 2 Tagen ändert meiner Auffassung nach daran nichts, weil diese 2 Tage keinen neuen Bemessungszeitraum darstellen.
Ich würde Widerspruch einlegen und die eine Kasse mit der Entscheidung der anderen Kasse konfrontieren (Widerspruchsbegruendung).
Gruß
Czauderna

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Re: Krankengeld und Überstunden

Beitragvon zappl » 19.05.2017, 16:37

Hallo Czauderna!
Herzlichen Dank für Deine Antwort! Ich habe es heute noch einmal telefonisch versucht...und noch gesagt bekommen, das die 3,17 Überstunden, welche in das Überstundenkonto gingen, keinen Zahlbetrag definieren würden, daher würden diese nicht berechnet. Hier läge eine Unterbrechung der regelmässigen Überstunden vor,- unda auch keine Auszahlung. Mit der Berechnung der neuen KK habe ich die alte KK bereits konfrontiert. Dazu wird mir gesagt, es wäre einfach falsch von der neuen Kasse berechnet.
Das mit dem Kassenwechsel war echt blöd. Wir hatten nicht mit einer Verschlimmerung gerechnet, sondern eher mit einer Besserung und der Arbeitsaufnahme, möglichst vor dem Krankengeldbezug. Die Damen und Herren der neuen Kasse waren, und dafür sind wir sehr dankbar, sehr unkompliziert und hatten verständnis für die missliche Lage.
Liebe Grüße!

zappl
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Re: Krankengeld und Überstunden

Beitragvon zappl » 20.05.2017, 13:43

Hallo nochmal!
Weiss vielleicht noch jemand eine Antwort auf meine Frage? Überstunden nicht ausgezahlt sondern ins Stundenkonto, letzter Beitrag?
Wäre echt sehr dankbar!Wollte den Widerspruch nur einlegen, wenn ich genau weiss das ich im Recht bin.
Schönes Wochenende!
LG

Czauderna
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Re: Krankengeld und Überstunden

Beitragvon Czauderna » 20.05.2017, 14:25

Hallo,
ich habe dazu noch das gefunden _ 2.1.1.4.3 Berücksichtigung von Mehrarbeitsstunden/Feststellung der Regelmäßigkeit
- findest du hier : [url][url]https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0ahUKEwiev9LSuv7TAhULWhoKHQZ_DXIQFggqMAE&url=https%3A%2F%2Fwww.vdek.com%2Fvertragspartner%2Fleistungen%2Fkrankengeld%2F_jcr_content%2Fpar%2Fdownload%2Ffile.res%2FGemeinsames%2520Rundschreiben%2520Krankengeldes%2520und%2520Verletztengeld.pdf&usg=AFQjCNFRVrizjKZDRiZ6Oe3SuNXJAJbErA&sig2=uotBxlKuzK3fqj6kJ-FnaQ&cad=rja[/url][/url]

GKV-Spitzenverband vom 06.06.2016
Gruss
Czauderna

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Re: Krankengeld und Überstunden

Beitragvon zappl » 20.05.2017, 15:09

Hallo!Danke nochmal für Deine Mühen!
Hab mich dort mal belesen...meinst du das hier?

5.1.2.1.4
Arbeitnehmeranteile an der Umlage zur Finanzierung des Zuschuss Wintergeldes und Mehraufwands

Der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil an der
Umlage zur Finanzierung des Zuschuss Wintergeldes und des Mehraufwands
ist als gesetzlicher Abzug zu werten und demgemäß bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts im Zusammenhang mit der Berechnung
des Krankengeldes zu berücksichtigen.

Verstehe ich das so richtig?
-Selbst wenn die "Ansparstunden" für den Winter nicht bar ausgezahlt werden, sind diese zu berücksichtigen?-

Dann werde uch Widerspruch einlegen und mich auf die Berechnung der neuen KK beziehen, als auch auf dieses schreiben.

Nochmals Danke!LG

Czauderna
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Re: Krankengeld und Überstunden

Beitragvon Czauderna » 20.05.2017, 15:23

Hallo,
ich meinte eigentlich das hier:
2.1.1.4.3 Berücksichtigung von Mehrarbeitsstunden/Feststellung der Regelmäßigkeit
Zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 2 SGB V gehören auch Mehrarbeitsstunden, sofern während der letzten abgerechneten 3 Monate bzw. 13 Wochen regel-mäßig Mehrarbeitsstunden geleistet oder vergütet worden sind (BAG-Urteil vom 08.05.1972 – 5 AZR 428/71 -). Ob der Versicherte ohne Eintritt der Arbeitsunfähigkeit auch weiterhin Mehrar-beit verrichtet hätte, ist unerheblich (BSG-Urteil vom 28.11.1979 – 3 RK 103/78 -). Die Mehrar-beitsstunden sind auch dann zu berücksichtigen, wenn das Beschäftigungsverhältnis vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit geendet hat. Mehrarbeitsstunden liegen nicht vor, soweit sie in Freizeit ausgeglichen werden (z.B. bei Arbeitszeitverlagerung, Flexibilisierung oder Verteilung der Ar-beitszeit). Werden Mehrarbeitsstunden zwar geleistet, aber einem Zeitkonto gutgeschrieben und nicht als laufendes Arbeitsentgelt ausgezahlt, so bleiben diese Stunden bei der Ermittlung der individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit unberücksichtigt
Gruss
Czauderna

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Re: Krankengeld und Überstunden

Beitragvon zappl » 21.05.2017, 15:01

Hallo Czauderna!
Ok, soweit verstanden. Hab mit dem oberen Beitrag wohl daneben gelegen.

Wie verhält sich dann aber folgende Situation zur Berechnung auf der Gehaltsabrechnung?

Schreibe nur zum Januar um den es geht...Auf den anderen Abrechnung ist aber auch Auf und Abbau.

Januar -3,17 Std Aufbau Arbeitszeitkonto
Januar +8 Std Abbau Arbeitszeitkonto

Würde sich aus dem Abbau des Arbeitszeitkontos denn nicht gleichzeitig auch 8 Überstunden zur Berechnung ergeben? Diese wurden ja ausgezahlt.
Dann wären 3 Monate Überstunden ohne Unterbrechung vorhanden.

Liebe Grüße und schönen Sonntag!

Czauderna
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Re: Krankengeld und Überstunden

Beitragvon Czauderna » 21.05.2017, 19:34

Hallo,
sehe ich nicht so, ist aber nur meine Meinung - die 8 Stunden Abbau Arbeitszeitkonto heißt doch, gegen Freizeit abgegolten
und nicht bezahlt, oder irre ich mich da ?
Gruss
Czauderna

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Re: Krankengeld und Überstunden

Beitragvon zappl » 21.05.2017, 20:00

Hallo Czauderna!

Danke für deine Antwort!

Nein, das mit der Freizeit ist/war nicht so.

Mit dem Konto läuft es so:
Man spart über die Überstunden an, bis man 150 Std erreicht hat.
D.h. monatlich gehen bis höchstens 20 Std auf das Überstundenkonto,wenn man diese hat, so lange es nicht voll ist.

Mitte letzten Jahres hatten wir etwas auszahlen lassen, daher ist es momentan nicht voll gewesen.

Dann, wenn man weniger Stunden als seine Soll Stunden hat, werden Stunden heraus genommen,(sind ja Überstunden) damit man keinen Verlust zum Grundgehalt hat.
Es liegt hier am PC System der Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers.

3,17 Üstd wurden in das das Üstkonto gezahlt.
8 Üstd wurden jedoch herausgenommen um das Grundgehalt zu erreichen.

Richtig wäre aber, das der AG im Grunde keine Überstunden eingezahlt hat, auch wenn es da steht.
(macht das System automatisch bei Arbeitszeit z.B. nach 20.00 Uhr)
Er hat ja so gerechnet unterm Strich 4,83 Üstd raus genommen.

Oder denke ich einfach falsch?
Liebe Grüße!


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