Noch kein Krankengeld und in Zahlungsverzug

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Tofutier
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Noch kein Krankengeld und in Zahlungsverzug

Beitragvon Tofutier » 12.06.2017, 19:54

Hallo zusammen,

ich war bis zum 03.05.17 bei der Agentur für Arbeit (AfA) gemeldet und bezog somit ALG I.
Da ich seit dem 23.03.17 durchgehend krankgeschrieben bin, müsste ich nun seit dem 04.05.17 Krankengeld erhalten.
Leider hat sich das Ganze dann vom Antrag auf Krankengeld um Wochen verzögert, da die AfA im Aufhebungsbescheid einen Fehler gemacht hat und angab, dass ich nur bis zum 01.05.17 ALG 1 Leistungen beziehe und meine Krankenkasse die Korrektur (für den 03.05) benötige.

Vor gut ca. einer Woche habe ich dann die Korrektur des Aufhebungsbescheides erhalten und sofort persönlich bei meiner Krankenkasse eingereicht.
Als ich meine Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse anrief um ihr mitzuteilen, dass ich die Korrektur eingereicht habe, sagte sie, dass nun auch noch der Bewilligungsbescheid der AfA fehlt.
Also habe ich bei meiner Krankenkasse den Bewilligungsbescheid am Tag darauf eingereicht, das war vergangenen Mittwoch.
An diesem Tag teilte ich ihr dies auch telefonisch mit und fragte, ob jetzt alle Unterlagen beisammen sind, was sie bejahte.

Heute (12.06) rief sie mich an (statt es mir am vergangenen Mittwoch direkt mitzuteilen), dass sie ja noch, wie mitgeteilt, die AU benötige, die nicht korrekt sei, von der sie mir aber gar nichts zuvor gesagt hat. [-X
Nach all dem Hin und Her komme ich mir schon ziemlich veräppelt vor.
Das Problem an der ganzen Sache ist jetzt, dass ich eine Folgebescheinigung bis zum 18.05.17 hatte und an diesem Tag auch einen Arzttermin hatte.
Da ich an diesem Tag leider auf Grund eines Busausfalls 10 Minuten später beim Arzt gewesen wäre, rief ich beim Arzt an und teilte dort mit, dass ich etwas verspätet erscheine. Die Sprechstunde teilte mir mit, dass dies kein Problem sei. Als ich also auf dem Weg zum Arzt war, rief mich die Sprechstundenhilfe zurück und sagte, dass der Arzt pünktlich weg müsse und es sich durch meine Verspätung nicht mehr lohnen würde und ich einen neuen Termin für den darauf folgenden Montag 22.05 bekam.
Nun ist die Folgebescheinigung nicht mit 'festgestellt am: 18.05' sondern mit '22.05' datiert. Nun teilte mir die Sachbearbeiterin der KK mit, dass die AU nicht lückenlos ist und ich mit meinem Arzt reden soll, dass er mir eine AU auf den Freitag (19.05) datiert ausstellt und ich sonst nur bis zum 18.05 Krankengeld erhalten würde und ab dem 19.05 dann die AfA wieder für meine Leistungen zuständig sei. Meines Wissens darf der Arzt doch gar nicht rückwirkend auf ein bestimmtes Datum datieren?!
Leider berechnet die AfA erst ab dem Tag der Arbeitslosigkeitsmeldung meine Leistungen und unabhängig davon, bin ich noch bis Anfang nächsten Monat krankgeschrieben, sodass ich kein ALG I erhalte.

Was kann ich jetzt genau tun? Denn ich bin schon 12 Tage im Zahlungsverzug und ich weiß jetzt nicht, wo ich Leistungen beantragen kann und wie es mit dem Krankengeld bis zum 18.05 aussieht.

Ich wäre über Antworten sehr erfreut.

Danke und Grüße!
Tofutier

Czauderna
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Re: Noch kein Krankengeld und in Zahlungsverzug

Beitragvon Czauderna » 12.06.2017, 22:18

Hallo,
Es gibt da kurzem ein neues BSG-Urteil, das dir evtl. helfen könnte. Es geht in diesem Urteil darum, dass zwar rein vom Zeitpunkt her die Folge-Meldung nicht passt, aber dass, wenn der Versicherte alles getan hat um rechtzeitig die Folgemeldung zu erhalten, aber es letztendlich am Arzt lag, also nichtmedizinische Gruende vorlägen, dass eine richtige Folgemeldung ausgestellt wurde, in diesem Fall die Kasse trotzdem ununterbrochen Krankengeld zahlen muss - ich habe gerade den passenden Link nicht zur Vefuegung - vielleicht morgen, wenn bis dahin nicht ein anderer User helfen kann.
Gruß
Czauderna

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Re: Noch kein Krankengeld und in Zahlungsverzug

Beitragvon Tofutier » 12.06.2017, 22:24

Vielen Dank erst mal. Das wäre super, wenn du den Link finden würdest!

Liebe Grüße, Tofutier!

Ist es vielleicht dieser Fall?

zu BSG , Urteil vom 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R, B 3 KR 12/16 R

Eine Krankenkasse darf Versicherten, die zur Feststellung ihrer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) zeitgerecht persönlich einen Vertragsarzt aufsuchten, Krankengeldzahlungen nicht verweigern, wenn der Arzt die Ausstellung einer AU-Bescheinigung irrtümlich aus nichtmedizinischen Gründen unterlässt. Das hat das Bundessozialgericht mit zwei Urteilen vom 11.05.2017 entschieden (Az. B 3 KR 22/15 R, B 3 KR 12/16 R).
Sachverhalt

In dem Verfahren (Az.: B 3 KR 22/15 R) meinte ein Hausarzt, der Klägerin brauche am letzten Tag der bisher bescheinigten AU-Dauer nicht erneut Arbeitsunfähigkeit (wegen einer vorliegenden depressiven Episode) attestiert zu werden, weil dies bei einem am Folgetag vereinbarten Termin durch eine Fachärztin ohnehin erfolgen werde. Im anderen Verfahren (Az.: B 3 KR 12/16 R) hatte der Arzt angegeben, es sei "leider ... verpasst" worden, eine AU-Bescheinigung auszustellen und bejahte nachträglich durchgehende Arbeitsunfähigkeit. In diesem Fall hat die beklagte Krankenkasse den Klageanspruch in der mündlichen Verhandlung anerkannt.

Czauderna
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Re: Noch kein Krankengeld und in Zahlungsverzug

Beitragvon Czauderna » 13.06.2017, 13:52

Hallo,
Ja, genau das meine ich.
Gruß
Czauderna


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