Befreiung Zuzahlung bei Kind das Rente bezieht

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Befreiung Zuzahlung bei Kind das Rente bezieht

Beitragvon aldi110 » 18.06.2017, 10:09

moin,

hab mal folgende Frage.

Wie berechnet man die Belastungsgrenze bei einem 18 jährigen Kind das halbwaisenrente bezieht und beim Vater wohnt. Das Kind hat kein weiteres Einkommen und hat den Status Versichert bei KVDR. Wenn ich es richtig verstehe, dann sind hier lediglich die Brutto Renten einnahmen für das gesamte Jahr zu Rechnen.

Beispiel: 183,63 x 12 = 2203,56 € , davon sind 2 % die Belastungsgrenze = 44,07 €

Da das Kind nicht Familienversichert ist, ist das Einkommen des Vaters hier nicht anzurechnen ?

gruß Aldi

Czauderna
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Re: Befreiung Zuzahlung bei Kind das Rente bezieht

Beitragvon Czauderna » 18.06.2017, 17:46

Hallo,
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/62.html
schau mal hier nach unter Abs. 2 - demnach zählen nur seine eigenen Einnahmen - meine ich,
wobei in deinem Beitrag aber ein Widerspruch drinnen ist - entweder es gibt die KVdR für das Kind als Rentenbezieher oder nicht
und ich gehe mal von der KVdR aus.
Gruss
Czauderna

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Re: Befreiung Zuzahlung bei Kind das Rente bezieht

Beitragvon aldi110 » 18.06.2017, 18:35

Hallo Czauderna,

ja ich verstehe das auch so das nur die eigenen Einnahmen des Kindes zählen. Wäre es Familienversichert, dann wäre es was anderes. Aber...meine Kasse hat mir telefonisch mitgeteilt das meine Tochter eben nicht Familienversichert ist, sondern als Rentenbezieherin in der KVdR ist.

Übrigens, bei meinen recherchen habe ich raus bekommen das Bezieher von Halbwaisen oder Waisen Renten seit dem 01.01.2017 beitragsfrei in der KVdr versichert sind...nur so nebenbei

gruß Aldi

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Re: Befreiung Zuzahlung bei Kind das Rente bezieht

Beitragvon Czauderna » 18.06.2017, 19:07

aldi110 hat geschrieben:Hallo Czauderna,

ja ich verstehe das auch so das nur die eigenen Einnahmen des Kindes zählen. Wäre es Familienversichert, dann wäre es was anderes. Aber...meine Kasse hat mir telefonisch mitgeteilt das meine Tochter eben nicht Familienversichert ist, sondern als Rentenbezieherin in der KVdR ist.

Übrigens, bei meinen recherchen habe ich raus bekommen das Bezieher von Halbwaisen oder Waisen Renten seit dem 01.01.2017 beitragsfrei in der KVdr versichert sind...nur so nebenbei

gruß Aldi


Hallo,
sorry, aber da muss ich nochmals nachhaken - wenn jemand als Rentenbezieher in der KVdR ist, dann kann er nicht gleichzeitig in der Familienversicherung sein - entweder er bezieht eine Rente und
war wegen der fehlenden Voraussetzungen und der der niedrigen Rentenhöhe in der Familienversicherung oder er war selbst Mitglied als Rentenbezieher in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Seit dem 01.01.2017 erfolgte eine Gesetzesänderung, die zur Folge hatte, dass ursprünglich in der Familienversicherung und/oder PKV versicherte Waisenrentner in die KVdR. zwang, auch wenn die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt waren, d.h. seit dem 01.01.2017 sind grundsätzlich alle bisher familienversicherten Waisenrentner jetzt selbst Mitglied in der KVdR , welche allerdings auch beitragsfrei sein kann bzw. ist- so kenne ich es - vielleicht kann dazu ein aktiver Kassenmitarbeiter noch ausführlicher etwas schreiben.
Ich habe dazu folgendes gefunden - https://www.haufe.de/personal/entgelt/krankenversicherung-der-waisenrentner-neu-geregelt_78_399308.html
Gruss
Czauderna

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Re: Befreiung Zuzahlung bei Kind das Rente bezieht

Beitragvon aldi110 » 18.06.2017, 20:47

hallo Czauderna,

meines Wissens nach flog meine Tochter aus der Familienversicherung, als sie erstmalig die Halbwaisenrente bezog. Das war Ende 2014.

gruß Aldi

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Re: Befreiung Zuzahlung bei Kind das Rente bezieht

Beitragvon Czauderna » 18.06.2017, 20:54

Hallo,
na, dann ist doch alles klar - sie ist selbst Mitglied und es zählt nur ihr Einkommen.
Gruss
Czauderna


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