Hallo,
es geht um meinen Ehemann. Er hat einen Versensporn, der untherapierbar ist. Im April 07 wurde er krank geschrieben. Seit dem
gab es unterschiedliche Versuche die Schmerzen zu lindern. (Spritzentherapie/ Rhöntgenstrahlentherapie/ CT/ Neurologische Untersuchung/ Einlage/ Hausmittelchen).
Leider ist bis heute keine wesentliche Änderung der Schmerzen zu sehen.
Nun ist es das zweite Mal, dass der Medizinische Dienst (ohne wirkliche Fachkenntnisse und Untersuchung) meinen Mann GESUND geschrieben hat.
Hier zu habe ich mehrere Fragen:
- wer oder was ist der Medizinische Dienst?
- warum schreibt der Orthopäde meinen Mann nicht weiter Krank, bzw. sagt: Erstmal in die Arbeit gehen und dann kann er ihn wieder krank schreiben.
- ich sehe auch ein Problem mit dem Arbeitgeber. Durch das GESUND schreiben, muß ja der AG wieder sechs Wochen lang die Kosten übernehmen. Ist das richtig so?
- kann es auch sein, wenn dem Medizinischen Dienst widersprochen wird, bekommt mein Mann kein Krankengeld?
- sollte man sich hier vielleicht auch einen Rechtsanwalt nehmen?
- wenn das so gemacht wird, (arbeiten und dann wieder Krank schreiben)
welche Folgen kann das haben für Ihn?
Wir sind hier einfach völlig überfragt
Schon mal Danke für die Antwort
Johanna
Medizinischer Dienst
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo Johanna,
Informationen zum Medizinischen Dienst (MD) findest du unter www.mdk.de.
Dort sind die Aufgaben und deren Rolle im Gesundheitswesen ausführlich beschrieben.
Wenn der MD zum Ergebnis kommt, dass dein Mann arbeitsfähig ist wird die Krankengeldzahlung eingestellt. Zu dem medizinischen Befund kann hier natürlich keiner was zu sagen. Da müsst ihr euch an den behandelnden Orthopäden halten. Wenn die Beschwerden bei der Arbeit wieder stärker werden, muss die Arbeitsfähigkeit neu geprüft werden. Da kann sich der Orthopäde jetzt mit der Endscheidung des MD nichts anderes machen.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der gleichen Krankheit wiederholt arbeitsunfähig wird, solange nicht mindestens sechs Monate seit dem letzten Ausfall wegen der selben Krankheit vergangen sind oder (bei Ausfällen in kürzeren Abständen) die letzte Entgeltfortzahlung wegen der selben Krankheit mindestens ein Jahr zurückliegt.
Gruß
Frank
Informationen zum Medizinischen Dienst (MD) findest du unter www.mdk.de.
Dort sind die Aufgaben und deren Rolle im Gesundheitswesen ausführlich beschrieben.
Wenn der MD zum Ergebnis kommt, dass dein Mann arbeitsfähig ist wird die Krankengeldzahlung eingestellt. Zu dem medizinischen Befund kann hier natürlich keiner was zu sagen. Da müsst ihr euch an den behandelnden Orthopäden halten. Wenn die Beschwerden bei der Arbeit wieder stärker werden, muss die Arbeitsfähigkeit neu geprüft werden. Da kann sich der Orthopäde jetzt mit der Endscheidung des MD nichts anderes machen.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der gleichen Krankheit wiederholt arbeitsunfähig wird, solange nicht mindestens sechs Monate seit dem letzten Ausfall wegen der selben Krankheit vergangen sind oder (bei Ausfällen in kürzeren Abständen) die letzte Entgeltfortzahlung wegen der selben Krankheit mindestens ein Jahr zurückliegt.
Gruß
Frank
MDK?
MDK = Mediziner, Die Keinblutsehenkönnennichtmalrotetinte.
Bitte nicht verwechseln mit "Ärzte ohne Grenzen".
Gut möglich, dass neuerdings frustrierte Krankenhausärzte beim MDK gelandet sind. Wenn schon Bürokratie, dann richtig. Hätte jedenfalls den Vorteil, dass beim MDK der Anteil der Ärzte wächst, die notfalls auch Blut sehen können.
Bitte nicht verwechseln mit "Ärzte ohne Grenzen".
Gut möglich, dass neuerdings frustrierte Krankenhausärzte beim MDK gelandet sind. Wenn schon Bürokratie, dann richtig. Hätte jedenfalls den Vorteil, dass beim MDK der Anteil der Ärzte wächst, die notfalls auch Blut sehen können.
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