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Medizinischer Dienst

Verfasst: 11.09.2007, 16:23
von Johanna
Hallo,

es geht um meinen Ehemann. Er hat einen Versensporn, der untherapierbar ist. Im April 07 wurde er krank geschrieben. Seit dem
gab es unterschiedliche Versuche die Schmerzen zu lindern. (Spritzentherapie/ Rhöntgenstrahlentherapie/ CT/ Neurologische Untersuchung/ Einlage/ Hausmittelchen).
Leider ist bis heute keine wesentliche Änderung der Schmerzen zu sehen.
Nun ist es das zweite Mal, dass der Medizinische Dienst (ohne wirkliche Fachkenntnisse und Untersuchung) meinen Mann GESUND geschrieben hat.

Hier zu habe ich mehrere Fragen:
- wer oder was ist der Medizinische Dienst?
- warum schreibt der Orthopäde meinen Mann nicht weiter Krank, bzw. sagt: Erstmal in die Arbeit gehen und dann kann er ihn wieder krank schreiben.
- ich sehe auch ein Problem mit dem Arbeitgeber. Durch das GESUND schreiben, muß ja der AG wieder sechs Wochen lang die Kosten übernehmen. Ist das richtig so?
- kann es auch sein, wenn dem Medizinischen Dienst widersprochen wird, bekommt mein Mann kein Krankengeld?
- sollte man sich hier vielleicht auch einen Rechtsanwalt nehmen?
- wenn das so gemacht wird, (arbeiten und dann wieder Krank schreiben)
welche Folgen kann das haben für Ihn?

Wir sind hier einfach völlig überfragt

Schon mal Danke für die Antwort
Johanna

Verfasst: 13.09.2007, 12:20
von Frank
Hallo Johanna,

Informationen zum Medizinischen Dienst (MD) findest du unter www.mdk.de.
Dort sind die Aufgaben und deren Rolle im Gesundheitswesen ausführlich beschrieben.

Wenn der MD zum Ergebnis kommt, dass dein Mann arbeitsfähig ist wird die Krankengeldzahlung eingestellt. Zu dem medizinischen Befund kann hier natürlich keiner was zu sagen. Da müsst ihr euch an den behandelnden Orthopäden halten. Wenn die Beschwerden bei der Arbeit wieder stärker werden, muss die Arbeitsfähigkeit neu geprüft werden. Da kann sich der Orthopäde jetzt mit der Endscheidung des MD nichts anderes machen.

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der gleichen Krankheit wiederholt arbeitsunfähig wird, solange nicht mindestens sechs Monate seit dem letzten Ausfall wegen der selben Krankheit vergangen sind oder (bei Ausfällen in kürzeren Abständen) die letzte Entgeltfortzahlung wegen der selben Krankheit mindestens ein Jahr zurückliegt.

Gruß
Frank

Verfasst: 13.09.2007, 15:31
von Johanna
Danke schon mal für die Antwort.

Jetzt ist mein Mann für 5 Min. in die Arbeit gegangen, dann ist er wieder nach Hause. Der Orthopäde hat jetzt Widerspruch eingelegt. Ist dies nun der richtige Weg?

Verfällt beim Widerspruch der Anspruch auf Krankengeld?

LG
Johanna

Verfasst: 13.09.2007, 20:34
von Frank
Das ist schon mal nicht der falsche Weg. Beim Widerspruch verfällt nicht das Krankengeld. Der Widerspruch dient ja nur zur Prüfung der Entscheidung des MD.

Verfasst: 20.09.2007, 23:04
von hassel42
Hallo Johanna !

Denken Sie eine Mitgliedschaft im VdK an, das ergibt zu überschaubarem Beitrag Rat in dieser unübersichtlichen Materie, und Rechtsschutz bei einer möglichen Klage gegen die Ablehnung Ihres Widerspruches. Gruß

MDK?

Verfasst: 21.09.2007, 00:26
von GS
MDK = Mediziner, Die Keinblutsehenkönnennichtmalrotetinte.

Bitte nicht verwechseln mit "Ärzte ohne Grenzen".

Gut möglich, dass neuerdings frustrierte Krankenhausärzte beim MDK gelandet sind. Wenn schon Bürokratie, dann richtig. Hätte jedenfalls den Vorteil, dass beim MDK der Anteil der Ärzte wächst, die notfalls auch Blut sehen können. :lol: