Re: Krankengeld
Verfasst: 28.08.2017, 22:12
Hallo,
Ich fürchte, dass du nicht nur die Aerzte von der Schweigepflicht gegenüber der Krankenkasse entbunden hast, sondern auch der Krankenkasse gestattet hast, dass sie dich anrufen dürfen. Natürlich kannst du das alles zurück nehmen, einfach einen Zweizeiler und fertig. Natürlich darf die Kasse deshalb die Krankengeldzahlung nicht einstellen - was sie darf, den MDK einschalten.
Gruß
Czauderna
Ich fürchte, dass du nicht nur die Aerzte von der Schweigepflicht gegenüber der Krankenkasse entbunden hast, sondern auch der Krankenkasse gestattet hast, dass sie dich anrufen dürfen. Natürlich kannst du das alles zurück nehmen, einfach einen Zweizeiler und fertig. Natürlich darf die Kasse deshalb die Krankengeldzahlung nicht einstellen - was sie darf, den MDK einschalten.
Gruß
Czauderna