Krankengeldzahlung trotz Eigenkündigung

Kostenerstattungen, Alternative Heilmethoden, Erfahrungsberichte, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

sven70
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 24.10.2017, 11:15

Krankengeldzahlung trotz Eigenkündigung

Beitragvon sven70 » 24.10.2017, 11:27

Hallo zusammen,
ich habe aktuell ein kleines Problem, bei dem ich persönlich nicht mehr weiterkomme:

Seit November 2016 bin ich krank geschrieben.
Seit Mitte Januar 2017 bekomme ich von meiner Krankenkasse Krankengeld.
Die Frist für das Krankengeld läuft Mai 2018 aus. Sprich bis dahin hätte ich rein theoretisch noch Anspruch darauf.
Soweit so gut....

Nun ist es bei mir so, dass ich noch angestellt bin. Weder meine Firma noch ich haben gekündigt.
Da ich aber nicht mehr in diese Firma zurück kann (aus gesundheitlichen Gründen), muss ich ja früher oder später kündigen.
Was ist aber dann mit meinem Anspruch auf Krankengeld?
Besteht dieser noch trotzt meiner Eigenkündigung?
Gibt es da nicht eine Sperrfrist wie beim Arbeitsamt?

Lt. SGB 5 §49/ Absatz 3a (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html) wird wohl das Krankengeld ruhen. Denn hier wird wiederum auf das Buch 3 verwiesen (§159/ Absatz 1 - https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html), wo diese Sperrfrist gesetzlich geregelt ist.

Sollte ich wider erwarten nicht bis spätestens Mai einen neuen Job haben, so hätte ich ja April bis Juni wegen der Sperrfirst kein Einkommen :cry:

Ich bin ehrlich gesagt gerade ein bisschen mit dieser Situation überfordert.

Habt Ihr hier evtl. einen Tipp oder könnt diese Situation klarstellen?
Eine weitere Gesetzregelung, die diese Info unterstützt wäre super....oder ein Gerichtsbeschluss.

Vielen Dank und Gruß

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Krankengeldzahlung trotz Eigenkündigung

Beitragvon Czauderna » 24.10.2017, 16:56

Hallo,
du musst dir keine Sorgen machen, solange deine Arbeitsunfähigkeit durchgehend besteht, bekommst du auch weiterhin dein Krankengeld, auch wenn in dieser Zeit dein Beschäftigungsverhältnis, auch durch Eigenkündigung - enden sollte. Eine Sperrfrist gibt es beim Krankengeld für solche Fälle nicht.
Was du befürchtest, dass kann theoretisch dann passieren, wenn ein Arbeitnehmer z.B. sein Beschäftigungsverhältnis kündigt und dadurch auf seine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zugunsten des Krankengeldbezugs verzichtet.
Gruss
Czauderna

sven70
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 24.10.2017, 11:15

Re: Krankengeldzahlung trotz Eigenkündigung

Beitragvon sven70 » 25.10.2017, 10:56

Vielen Dank für die Antwort Czauderna.
Der Fall, dass mir mein AG kündigt, ist so gut wie unmöglich. Das machen die nicht. Das Arbeitsverhältnis liegt sozusagen auf Eis. Und wenn die mich kündigen würden, hätte ich ja einen Anspruch auf Abfindung. Das wollen die doch umgehen.

Aber was ist mit der Sperrfrist, die in dem SGB erwähnt wird? Das verwirrt mich unheimlich.
Auch im Netz liest man das häufig.... :?

Eigentlich will ich das Thema Kündigung mit meinem noch AG vom Tisch haben, um bei einem Stopp des Krankengeldes auch gleich im Notfall Arbeitslosengeld zu bekommen (falls ich noch keinen Job in Aussicht habe).

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Krankengeldzahlung trotz Eigenkündigung

Beitragvon Czauderna » 25.10.2017, 16:54

Hallo,
Sperrfristen kenne ich vom Arbeitsamt, und da, dass sie verhängt werden können, u.a. auch wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt hat, aber da bin ich kin Experte.
Gruß
Czauderna

sven70
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 24.10.2017, 11:15

Re: Krankengeldzahlung trotz Eigenkündigung

Beitragvon sven70 » 26.10.2017, 12:36

Hat sonst jemand vielleicht noch einen Rat?
Verstehe ich das SGB richtig oder interpretiere ich es nur falsch? Bekomme ich eine Sperre bei Eigenkündigung :roll: ?
Ich möchte mir hier keine Probleme wegen der Fortzahlung des Krankengeldes einhandeln.
Danke

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Krankengeldzahlung trotz Eigenkündigung

Beitragvon Czauderna » 26.10.2017, 18:17

Hallo,
was das Krankengeld angeht, bekommst du keine Sperre, das war kein Rat sondern eine Aussage :D :!:
Gruss
Czauderna

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Re: Krankengeldzahlung trotz Eigenkündigung

Beitragvon Rossi » 27.10.2017, 08:08

Warum in aller Welt willst Du selber kündigen? Würde ich auf keinen Fall machen.

Wenn das Krankengeld erschöpft ist, dann beantragst Du bei der Bundesagentur für Arbeit ALG I. Im Rahmen des sog. Natlosigkeitsprinzip (§ 145 SGB III) kannst Du dies auch bekommen, wenn Du noch beim Arbeitgeber beschäftigt bist. Du musst dann entweder einen Reha-Antrag oder eine Erwerbsminderungsrente beantragen, das ist alles. Bis zur Entscheidung hierüber bekommst Du ALG I.

sven70
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 24.10.2017, 11:15

Re: Krankengeldzahlung trotz Eigenkündigung

Beitragvon sven70 » 27.10.2017, 18:05

Hallo Rossi,
danke für Deinen Kommentar.
ich möchte einfach mit der Firma komplett abschließen. Und früher oder später muss ich eh kündigen. Denn wie schon erwähnt werden die einen Teufel tun und mir kündigen :roll:

Der andere Grund ist, dass ich bei Aussicht auf einen neuen Job so schnell wie möglich reagieren möchte. Hier will ich nicht unbedingt 3 Monate abwarten (meine Kündigungsfrist).
Was mir ja auch noch passieren kann ist, dass mir die Krankenkasse das Krankengeld nicht mehr weiter bezahlt. Aus was immer auch für einen Grund.....
dann stehe ich ja theoretisch noch in einem Arbeitsverhältnis und muss dies ja weiterführen.... :|

Grüße

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Krankengeldzahlung trotz Eigenkündigung

Beitragvon Czauderna » 31.10.2018, 12:45

Hallo Wallace,
was war jetzt das - nach einem Jahr ?.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Kassenleistungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste