Krankengeldzahlung trotz Eigenkündigung
Verfasst: 24.10.2017, 11:27
Hallo zusammen,
ich habe aktuell ein kleines Problem, bei dem ich persönlich nicht mehr weiterkomme:
Seit November 2016 bin ich krank geschrieben.
Seit Mitte Januar 2017 bekomme ich von meiner Krankenkasse Krankengeld.
Die Frist für das Krankengeld läuft Mai 2018 aus. Sprich bis dahin hätte ich rein theoretisch noch Anspruch darauf.
Soweit so gut....
Nun ist es bei mir so, dass ich noch angestellt bin. Weder meine Firma noch ich haben gekündigt.
Da ich aber nicht mehr in diese Firma zurück kann (aus gesundheitlichen Gründen), muss ich ja früher oder später kündigen.
Was ist aber dann mit meinem Anspruch auf Krankengeld?
Besteht dieser noch trotzt meiner Eigenkündigung?
Gibt es da nicht eine Sperrfrist wie beim Arbeitsamt?
Lt. SGB 5 §49/ Absatz 3a (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html) wird wohl das Krankengeld ruhen. Denn hier wird wiederum auf das Buch 3 verwiesen (§159/ Absatz 1 - https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html), wo diese Sperrfrist gesetzlich geregelt ist.
Sollte ich wider erwarten nicht bis spätestens Mai einen neuen Job haben, so hätte ich ja April bis Juni wegen der Sperrfirst kein Einkommen
Ich bin ehrlich gesagt gerade ein bisschen mit dieser Situation überfordert.
Habt Ihr hier evtl. einen Tipp oder könnt diese Situation klarstellen?
Eine weitere Gesetzregelung, die diese Info unterstützt wäre super....oder ein Gerichtsbeschluss.
Vielen Dank und Gruß
ich habe aktuell ein kleines Problem, bei dem ich persönlich nicht mehr weiterkomme:
Seit November 2016 bin ich krank geschrieben.
Seit Mitte Januar 2017 bekomme ich von meiner Krankenkasse Krankengeld.
Die Frist für das Krankengeld läuft Mai 2018 aus. Sprich bis dahin hätte ich rein theoretisch noch Anspruch darauf.
Soweit so gut....
Nun ist es bei mir so, dass ich noch angestellt bin. Weder meine Firma noch ich haben gekündigt.
Da ich aber nicht mehr in diese Firma zurück kann (aus gesundheitlichen Gründen), muss ich ja früher oder später kündigen.
Was ist aber dann mit meinem Anspruch auf Krankengeld?
Besteht dieser noch trotzt meiner Eigenkündigung?
Gibt es da nicht eine Sperrfrist wie beim Arbeitsamt?
Lt. SGB 5 §49/ Absatz 3a (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html) wird wohl das Krankengeld ruhen. Denn hier wird wiederum auf das Buch 3 verwiesen (§159/ Absatz 1 - https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html), wo diese Sperrfrist gesetzlich geregelt ist.
Sollte ich wider erwarten nicht bis spätestens Mai einen neuen Job haben, so hätte ich ja April bis Juni wegen der Sperrfirst kein Einkommen
Ich bin ehrlich gesagt gerade ein bisschen mit dieser Situation überfordert.
Habt Ihr hier evtl. einen Tipp oder könnt diese Situation klarstellen?
Eine weitere Gesetzregelung, die diese Info unterstützt wäre super....oder ein Gerichtsbeschluss.
Vielen Dank und Gruß