Aufforderung zur Reha Antragstellung

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the-blue-cloud
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Aufforderung zur Reha Antragstellung

Beitragvon the-blue-cloud » 06.12.2017, 17:24

müsste nicht eigentlich einem Bescheid über die Aufforderung des KG-Beziehers zur Reha Antragstellung eine Anhörung vorausgehen?

Müsste nicht der Entscheidung zur Antragstellung maßgebliche medizinische Unterlagen beiliegen oder explizit erwähnt werden, woraus sich die Aufforderung ergibt?

Gibt es in diesem Zusamemnhang auch eine aufschiebende Wirkung zur Reha Antragstellung, wenn ein Widerspruch gegen den Bescheid der Kasse eingelegt wird??

Bedankt vorab.

Czauderna
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Re: Aufforderung zur Reha Antragstellung

Beitragvon Czauderna » 06.12.2017, 20:17

Hallo,
1. Frage : Nein, muss nicht, eine Anhörung findet nur statt, wenn es einen Widerspruch gibt und bevor entschieden wird ob dem Widerspruch abgeholfen wird oder nicht, findet eine Anhörung statt. Hier wurde erst mal eine Entscheidung mitgeteilt, nämlich die Aufforderung zur Antragstellung. Es liegt jetzt am Betroffenen dagegen einen Widerspruch einzulegen.
2. Frage - ob eine Kasse direkt, das entspre3chende MDK-Gutachten beifügt, das ist unterschiedlich - manche tun dies, die meisten nicht - eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. Was allerdings in der Aufforderung stehen muss, ist eine entsprechende Begründung incl. des Verweises auf den § 51 SGB V.
3. Nein, gibt es nicht - zumal die Frist zur Antragstellung 10 Wochen beträgt - bis dahin sollte über einen Widerspruch schon entschieden sein.
Gruss
Czauderna


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